Jagdsteine in Schleswig-Holstein

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Diese Steine grenzten die königliche Wildbahn gegenüber den benachbarten Gutsbezirken ab. Die Landesherren waren Inhaber des Jagdrechtes und daher bestrebt, das Jagdterritorium deutlich zu markieren und so vor Eindringlingen zu schützen.
1700 ordnete Friedrich IV., Herzog von Schleswig und Holstein, König von Dänemark und Norwegen (1671-1730), die Abgrenzung durch Jagdpfähle an. Da Holz vergänglich ist, war diese Lösung nicht von Dauer, und so erließ König Friedrich V. von Dänemark und Norwegen (1723-1766) 1759 eine Verordnung, die besagte, dass die Pfähle durch Steine zu ersetzen seien. Der Austausch erfolgte unter den Königen Friedrich V. und Christian VII. (1749-1808).

Die Rentekammer in Kopenhagen setzte die Maße für die Steine fest: Länge 10 Fuß, 1 Elle breit am unteren Ende, 0,5 Elle breit am oberen Ende. Hoheitsgebietszeichen mussten eingemeißelt werden - auf einer Seite eine Krone mit Kreuz und Weltkugel, darunter das Königsmonogramm und die Jahreszahl der Aufstellung, zusätzlich noch die beiden Buchstaben WB = Wildbahn auf der Vorder- oder Rückseite. Alle Buchstaben sollten mit echtem Zinnober sichtbar gemacht werden. Von den Kanzeln im Lande wurde diese Verordnung veröffentlicht, und es setzte eine Jagd auf Granitsteine ein.

(Telse Stoy, Heimatgemeinschaft Eckernförde e. V., 2014)

Jagdsteine in Schleswig-Holstein

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Telse Stoy, „Jagdsteine in Schleswig-Holstein”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-262042 (Abgerufen: 25. März 2025)
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