Das Rheingauer Gebück ist eine Landwehr, die den Rheingau (Rheingau-Taunus-Kreis) in seinen historischen Grenzen auf einer Länge von rund 36 km auf der Landseite umschloss. Dessen Entstehung am Ende des 15. Jahrhunderts fällt in die politische und wirtschaftliche Blütezeit des Rheingaus. Zu dieser Zeit - genauer gesagt 1479 - geht auch die Niedergrafschaft Katzenelnbogen auf die Landgrafen von Hessen über. Dies war sicherlich auch ein Grund für Kurmainz, die Grenzen zum neuen „Nachbarn“ hin deutlich zu markieren.
Das Gebück verlief von Walluf ausgehend den Wallufbach entlang, dann weiter über die Höhen des Rheingauer Gebirges bis an die Westseite Lorchhausens. Das Gebück ist jedoch nicht deckungsgleich mit den Rheingauer Territorialgrenzen, Verwaltungs-, Rechts- und Gemarkungsgrenzen, die ganz verschiedenen Entstehungszeiten angehören. So reichten beispielsweise die Rheingauer Wälder weit über das Gebück hinaus.
Der Name des Gebücks bezieht sich auf die Technik und Pflege des Wehrholzes. Die auf einer Breite von rund 50 „Schritt“ gepflanzten Hainoder Rotbuchen wurden nach geraumer Zeit in der Krone und an den Ästen ausgehauen, die neuen Triebe wurden gebogen, also gebückt und miteinander verflochten. Zum Teil schlugen sie wieder Wurzeln. So entstand im Laufe der Zeit bei regelmäßiger Pflege eine sehr schwer zu durchdringende breite Hecke als natürlicher Schutzwall. Darüber hinaus wurde das Gebück an kritischen Punkten mit Bollwerken und Schanzen verstärkt und an Straßendurchlässen mit geschützten Toren versehen. Das Rheingauer Gebück hatte jedoch keine Sonderstellung. Vielmehr wurden von 1300 bis 1500 viele ähnliche Befestigungsanlagen errichtet.
Das Gebück war in unterschiedlicher Dichte von befestigten Toren und dann vor allem im Osten am Wallufbach in Richtung Wiesbaden durch Bollwerke gesichert. Während die Tore an den Straßendurchlässen mehr dem bekannten Typ eines hochmittelalterlichen Stadttors glichen und zeitlich eher unbestimmt scheinen, entsprachen die Bollwerke dem modernen Typus eines Geschützturms. Sie waren der Waffentechnik des 15. Jahrhunderts angepasst.
Das nicht erhaltene Tor am Weißen Turm unweit Presberg stammte laut Inschrift aus 1491. An der Mapper Schanze findet sich am Sturz mit der Jahreszahl 1494. Der sogenannte Backofen schließlich bei Niederwalluf, das mächtigste Bollwerk des ganzen Gebücks, war nach jüngsten Untersuchungen in den Jahren 1495/96 als neu errichtetes Bauwerk Gegenstand heftiger Streitigkeiten.
Man kann mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass alle Bollwerke und Tore gleichzeitig errichtet wurden. Jede Rheingauer Gemeinde baute somit etwa gleichzeitig an ihrem Bollwerk. Ohne Genehmigung des Landesherrn war der Bau einer solchen umfassenden Landwehr nicht denkbar. Die nachgewiesenen Baujahre der Tore und Bollwerke des Rheingauer Gebücks fallen alle in die Regierungszeit des Mainzer Erzbischofs Berthold von Henneberg (1484-1504).
Dieser Kurfürst war nicht nur reichspolitisch einer der hervorragendsten Mainzer Kirchenfürsten, sondern er förderte auch den territorialen Ausbau des Mainzer Kurfürstentums mit Befestigungen und Landwehren in gezielter Weise. Der Ausbau des Rheingauer Gebücks mit gemauerten Toren und Bollwerken erweist sich somit als eine verteidigungspolitisch gesteuerte Maßnahme des Mainzer Landesherren und liegt völlig im Trend der Zeit.
Über den Verlauf des Rheingauer Gebücks geben u.a. Kartenwerke von Andreas Trauttner Auskunft, die um 1750 erstellt worden sind. Hierauf ist das östliche Gebück am Wallufbach mit allen Bollwerken dargestellt und kommentiert. Die Funktion und Pflege des gesamten Gebücks war gut organisiert. Jede Rheingauer Gemeinde musste den Abschnitt in ihrem Gebiet unterhalten.
Mit den Toren gab es vermutlich 17 Bollwerke, die vom Westen zum Osten hin ungleichmäßig verteilt waren. Von Lorchhausen gibt es bis unweit vom Kloster Tiefenthal drei Bollwerke: Mapper Bollwerk, Bossenhahn und Hauser Bollwerk. Ab der Klinger Pforte standen die Bollwerke in Sichtweite Der Backofen war das mit Abstand größte Bauwerk. Die Bollwerke scheinen mit Ausnahme der Tore in gleicher Weise gebaut zu sein: ein doppelstöckiges, nach der Außenseite rundes, nach der Innenseite gerades und offenes Bauwerk mit einem Dach in Holzkonstruktion.
Jenseits des Rheingaukammes bzw. des Gebücks lagen die sogenannten Überhöhischen Dörfer, deren Gebiet 15 (heute zum Teil wüste) Ansiedlungen um den alten Kirchort Bärstadt und Langenschwalbach umfasste. Diese Siedlungen hatten keinen Anteil an den im Weistum von 1324 festgelegten rheingauischen Rechten und Freiheiten. Ausgeschlossen durch das zum Schutz des Rheingaues errichtete Gebück gerieten die 15 Dorfschaften unter Einfluss des örtlichen Adels, der Grafen von Katzenelnbogen und deren Nachfolger, die Landgrafen von Hessen-Kassel.
Der darüber entbrannte Streit zwischen Mainz und Hessen-Kassel wurde im Merlauer Vertrag von 1583 beigelegt. Danach kamen Nieder- und Obergladbach wieder zum Rheingau. In den übrigen Orten verblieb für Mainz nur die obere Gerichtsbarkeit. Damit kehrte Gladbach zum Katholizismus zurück, während sich im übrigen überhöhischen Bereich die Reformation durchsetzte.
Im Dreißigjährigen Krieg wurde mehrere Male am Gebück gekämpft. 1771 gab man nach einem entsprechenden schriftlichen Befehl des Mainzer Erzbischofs Emmerich Joseph von Breidbach zu Bürresheim (1763-1774) aber das Gebück endgültig auf. Die Bollwerke dienten teilweise noch als Forsthäuser. Zuletzt überließ man die Bollwerke und Tore der Bevölkerung als Steinbruch für die umliegenden Gemeinden. Um 1808 wurden die Baureste der Bollwerke am Wallufbach abgetragen und die Steine für den Chausseebau verwendet.
Bis auf die Mapper Schanze sind damit heute alle Bauwerke verschwunden. Vor allem dem ehemaligen Gebück kann man sich heute nur noch schwer ein anschauliches Bild machen. Es ist hiermit ein Kulturdenkmal verschwunden, dass die Einheit, Geschlossenheit und Identität des Rheingaus in besonderem Maße verdeutlicht hat.
(Landesamt für Denkmalpflege Hessen, 2011)
Literatur
Söder, Dagmar / Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) (Hrsg.) (2013)
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen: Rheingau-Taunus-Kreis I. (Altkreis Rheingau). Wiesbaden.
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