Die Untere Steiner Mühle am Fuß von Stadt Blankenberg ist eine der beiden Bannmühlen des Burgortes gewesen, das bedeutet, dass die Bewohner im Herrschaftsbereich der Landesherren, zu denen Stadt Blankenberg gehörte, gezwungen waren, ihr Getreide hier mahlen zu lassen.
Es existierten eine Untere und eine Obere Mühle in Stein. Da eine erste urkundliche Erwähnung keinen Schluss darauf zulässt, welche der beiden Mühlen in dem Dokument aus dem Jahr 1442 gemeint sein könnte, ist nur klar, dass zu diesem Zeitpunkt eine der beiden Steiner Mühlen bestand und die andere noch nicht errichtet war. Im Jahr 1643 werden dann beide Mühlen erwähnt. Die Untere Mühle blieb bis zum Jahr 1954 als Getreidemühle in Betrieb und wurde danach in den 1960er Jahren vor dem Verfall bewahrt und zu einem Wohnhaus umgebaut. 1997 wurde die Anlage unter Denkmalschutz gestellt. Mühlenbesitzer war zu diesem Zeitpunkt der Enkel des letzten dort tätig gewesenen Müllers. Er entschloss sich, die Mühle nach den Auflagen des Denkmalschutzes sanieren zu lassen, und so wurden Innenräume und Außenanlagen wieder instand gesetzt. Heute befindet sich ein Restaurantbetrieb in den alten Gemäuern.
Hinweis Das Objekt „Steiner Mühle“ ist wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereiches Siegtal zwischen Blankenberg und Bödingen (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 454)
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2011)
Literatur
Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.) (2011)
Mühlenregion Rheinland (DVD-ROM, DVD-Video und Beilage). Köln.
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