Historischer Stadtkern mit erhaltener Wall- und Grabenzone, verschiedenen stadtbildprägenden Einzelobjekten (Stadtturm, katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul, Kreishaus, evangelische Kirche St. Georg, Glockenturm der zerstörten evangelisch reformierten Johanniskirche, altes Rathaus).
Stadtkern mit besonderer Denkmalbedeutung (VDL 2010), Kirche und Stadtbefestigung auch Bodendenkmal, zahlreiche Bergbaurelikte.
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren und Sichern von Strukturen und tradierten Nutzungen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Bereichen
- Wahren als landschaftliche Dominante
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2014)