Ab 1913 Eigenhäuser in weiträumiger, gartenumhegter Siedlungsweise südlich des Westfalendamms auf der Grundlage des Bebauungsplanes von Heinrich Metzendorf, Eindruck einer organisch gewachsenen Kleinstadtanlage durch Vor- und Rücksprünge der Bebauungslinien, durch Wechsel verschiedener Haustypen und unregelmäßig angelegter Straßen. Zeitgleich Erweiterung nördlich der B 1 (Architekt Lutter). Östliche Erweiterung unter Stadtbaurat Strobel. Im Bereich der alten Gartenstadt sowie der Erweiterungen nördlich der B 1 ursprünglicher Straßenbelag in Blaubasalt erhalten.
In den späten 1950er Jahren Fortsetzung der Bautätigkeit östlich der alten Gartenstadt als „Neue Gartenstadt“. Entlang der Stadtrat-Cremer-Allee entstanden einzeln stehende Einfamilienhäuser auf sehr großzügig bemessenen Grundstücken. In den Seitenstraßen entstanden ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit Garten.
Auch nördlich der B 1 Weiterführung früheren Überlegungen. Als einheitlich geplanter Bereich hier insbesondere der Bereich um den geplanten neuen Marktplatz mit der Ladenzeile, der St. Martin-Kirche und den Wohnhäusern zwischen und an den Straßen Am Zehnthof und der Gabelsberger Straße.
Stadtbereich mit besonderer Denkmalbedeutung (VDL 2010).
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren und Sichern von Strukturen und tradierten Nutzungen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Bereichen
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, insbesondere Erhalt der öffentlichen Freiflächen und Alleen
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2016)