Gartenstadt / Neue Gartenstadt I / Neue Gartenstadt II / Hauptfriedhof (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Ruhr 469)

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege, Landeskunde, Raumplanung
Gemeinde(n): Dortmund
Kreis(e): Dortmund
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 30′ 7,51″ N: 7° 30′ 27,75″ O 51,50209°N: 7,50771°O
Koordinate UTM 32.396.423,25 m: 5.706.717,07 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.396.456,07 m: 5.708.559,28 m
Die Gartenstadt, die Neue Gartenstadt I, die Neue Gartenstadt II und der Hauptfriedhof in Dortmund sowie ihr Umfeld sind hier beschrieben als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (KLB) wie im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr. Die wertbestimmenden Merkmale der historischen Kulturlandschaft werden für die Maßstabsebene der Regionalplanung kurz zusammengefasst und charakterisiert.

Ab 1913 Eigenhäuser in weiträumiger, gartenumhegter Siedlungsweise südlich des Westfalendamms auf der Grundlage des Bebauungsplanes von Heinrich Metzendorf, Eindruck einer organisch gewachsenen Kleinstadtanlage durch Vor- und Rücksprünge der Bebauungslinien, durch Wechsel verschiedener Haustypen und unregelmäßig angelegter Straßen. Zeitgleich Erweiterung nördlich der B 1 (Architekt Lutter). Östliche Erweiterung unter Stadtbaurat Strobel. Im Bereich der alten Gartenstadt sowie der Erweiterungen nördlich der B 1 ursprünglicher Straßenbelag in Blaubasalt erhalten.

In den späten 1950er Jahren Fortsetzung der Bautätigkeit östlich der alten Gartenstadt als „Neue Gartenstadt“. Entlang der Stadtrat-Cremer-Allee entstanden einzeln stehende Einfamilienhäuser auf sehr großzügig bemessenen Grundstücken. In den Seitenstraßen entstanden ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit Garten.

Auch nördlich der B 1 Weiterführung früheren Überlegungen. Als einheitlich geplanter Bereich hier insbesondere der Bereich um den geplanten neuen Marktplatz mit der Ladenzeile, der St. Martin-Kirche und den Wohnhäusern zwischen und an den Straßen Am Zehnthof und der Gabelsberger Straße.

Stadtbereich mit besonderer Denkmalbedeutung (VDL 2010).

Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
  • Bewahren und Sichern von Strukturen und tradierten Nutzungen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Bereichen
  • Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, insbesondere Erhalt der öffentlichen Freiflächen und Alleen
  • Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
  • Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext

Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014

Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2016)

Literatur

Landschaftsverband Rheinland; Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.) (2014)
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. S. 259, Köln u. Münster.
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) (2010)
Historische Städte in Deutschland. Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung. Eine Bestandserhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Begleitforschung zum Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. (Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, 17a.) Petersberg.

Gartenstadt / Neue Gartenstadt I / Neue Gartenstadt II / Hauptfriedhof (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Ruhr 469)

Schlagwörter
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege, Landeskunde, Raumplanung
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:25.000 (kleiner als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Archivauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 2012

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„Gartenstadt / Neue Gartenstadt I / Neue Gartenstadt II / Hauptfriedhof (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Ruhr 469)”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-89678-20140406-28 (Abgerufen: 3. Mai 2024)
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