Aus den Pachtverträgen der Müllerfamilie Schmidts von Himmerod geht hervor, dass das Ausfischen (alle drei Jahre) des Weihers, der als Fischteich genutzt wurde, sich auf die Pachtsumme auswirkte. Wenn das Ausfischen im Frühjahr geschah, war aufgrund der Beeinträchtigung des Mühlenbetriebes keine Pacht fällig. Beim Ausfischen im Herbst war die Beeinträchtigung geringer und die Pacht wurde reduziert.
Auch in den Jahren danach hatten die Müller immer wieder Probleme mit der Wasserzufuhr, weil der Damm des Weihers undicht war. Mit der Trockenlegung des Weihers 1854 war der Mühlenbetrieb nicht mehr möglich und die Mühle ist aufgegeben worden.
Heute sind von dieser Mühle obertägig kaum noch Spuren zu erkennen.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2014)