Ehemalige Waldgrafschaft Nergena (Reichswald)

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Bedburg-Hau, Berg en Dal, Gennep, Goch, Kleve (Nordrhein-Westfalen), Kranenburg (Nordrhein-Westfalen)
Provinz(en): Gelderland, Limburg
Kreis(e): Kleve (Nordrhein-Westfalen)
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 44′ 30,65″ N: 6° 03′ 56,33″ O 51,74185°N: 6,06565°O
Koordinate UTM 32.297.419,04 m: 5.736.401,21 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.504.577,69 m: 5.734.181,83 m
Die Waldgrafschaft Nergena bestand nicht nur aus dem Reichswald, sondern auch aus dem besiedelten Gebiet westlich von Kessel und nördlich der Niers, dass im Westen an die Niederlande grenzt. Das Siedlungsgebiet enthält Einzelhöfe, das Haus Nergena und die Siedlung Grunewald.
Aufgrund der territorialen Zugehörigkeit war der Reichswald im Feudal- und Rechtssystem der Herrschaften Geldern und Kleve eingebunden. Die Geldrischen und Klever Territorialherren bauten die ihnen nun übertragenen Forstrechte kontinuierlich aus und beanspruchten dank ihrer grundherrlichen Rechte sowie durch den Erwerb von Waldgrafschaften das Obereigentum am Reichswald, was sie auch dazu ermächtigte, für alle Untertanen bindende Wald- und Forstordnungen zu erlassen.

Lange Zeit endeten an den Außengrenzen des Reichswaldes auch die Grenzen der umliegenden Ämter und Gerichte. „Während des ganzen Mittelalters hat der Reichswald außerhalb der kommunalen Einteilung des Landes in Ämter und Gerichte gestanden.“ (Gorissen 1950, S. 54). Der Reichswald wurde im Rahmen der herzoglichen Verwaltungsgliederung als Waldgrafschaft Nergena bezeichnet, zu der auch das besiedelte Gebiet um das Haus Nergena nordwestlich von Kessel gehörte. Der Waldgraf von Nergena besaß ähnliche richterliche Befugnisse wie seine Amtsgenossen in den umliegenden Ämtern, Gemeinden und Gerichtsbezirken. Er war im Bereich der Waldgrafschaft Nergena „Richter und Verwaltungschef zugleich. Die Förster, welche ihm zur Seite standen, hatten die Befugnisse von Schöffen, nur dass sie nicht freigewählte oder geborene, sondern vom Landesherrn ernannte Schöffen waren. So war also die Waldgrafschaft Nergena ein Amt neben anderen im Lande Kleve“ (Gorissen 1950, S. 54).

Die Waldgrafschaft Nergena kam etwa 1471 zum Herzogtum Kleve. Das Haus Nergena wurde der Sitz der klevischen Waldgrafen.

Die gesamte Waldgrafschaft als Amt oder Herrlichkeit des preußischen Herzogtums Kleve ist im klevischen Kataster der 1730er Jahre in einer Katasterkarte und zugehörigem Register erfasst worden. Die Grenzen des Reichswaldes sind an mehreren Stellen noch mit Wällen und Gräben (Landwehr) vorhanden.

1798 wurde Nergena vom Reichswald losgelöst und eine selbständige Gemeinde, die 1969 im Rahmen der Kommunalreform zu Goch kam.

(Peter Burggraaff, Universtät Koblenz, 2013)

Literatur

Gorissen, Friedrich (1950)
Heimat im Reichswald. S. 54, Kleve.

Ehemalige Waldgrafschaft Nergena (Reichswald)

Schlagwörter
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Fotos, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten
Historischer Zeitraum
Beginn 1730, Ende 1949 bis 1950

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„Ehemalige Waldgrafschaft Nergena (Reichswald)”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-82179-20131217-3 (Abgerufen: 19. April 2024)
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