Seit 1815 gab es seitens der preußischen Wasserbehörden der neugebildeten Bezirksregierungen von Koblenz, Köln und Düsseldorf Bestrebungen für den Ausbau der Leinpfade und der Uferbefestigung. Dabei wurden von den Wasserbauinspektoren vor allem Schutzmaßnahmen getroffen, die die besonders durch Erosion gefährdeten Uferstrecken betrafen. Hierbei griffen sie auf die seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts am Nieder- und Oberrhein praktizierten Begradigungen des Rheinlaufs mit dem künstlichen Durchstich mittels eines Grabens durch die Mäander (Rheinschleifen) zurück.
1819 wurde mit einem Durchstich nordöstlich von Grieth der Grietherorter Mäanderbogen begradigt. Es wurde dort ein 2.636 m langer Kanal mit einer Breite von 19 m von Hand ausgehoben, der sich durch die Strömung und fluviale Erosion danach zunehmend verbreiterte. 1827 betrug die Breite hierdurch bereits 56 m und bis 1830 war das Kanalbett durch Hochwasser und Eisgang zu einer Breite von 226 m angewachsen. Um zu verhindern, dass bei weiteren Überschwemmungen wieder ein neuer Mäander entsteht, wurde ein niedriger Leitdeich angelegt. Die 1837 begonnene Befestigung des rechten Ufers wurde 1844 abgeschlossen. Durch die weiter auftretende Seitenerosion musste die Befestigung 1852 wiederum erneurt werden. Das Ergebnis dieser Maßnahmen war die neue Rheininsel Grietherort (Burggraaff 1992, S. 45).
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2013)
Literatur
Burggraaff, Peter (1992)
Kulturlandschaftswandel am unteren Niederrhein seit 1150. (mit einem Beitrag von Rudolf Straßer). (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IV.7.) 35, Köln.
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