Der am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zum allgemeinen Friedhof gelegene Begräbnisplatz der Lutzerather Juden wurde Mitte des 19. Jahrhunderts angelegt und von vermutlich 1861 bis Januar 1942 belegt. Reuter (2007) nennt einen ältesten Grabstein „von 1860/61“, das Denkmalverzeichnis führt hingegen ohne Beleg „elf Grabstelen 1689-1942“ an. Die Gesamtfläche des Friedhofs beträgt 1410 Quadratmeter, wovon 117 Quadratmeter auf ein Nadelwäldchen entfallen. Das eigentliche Gräberfeld umfasst etwa 240 Quadratmeter. Der Friedhof wurde 1942 zwangsverkauft und die meisten Grabsteine wurden noch in der NS-Zeit zerstört und abgeräumt (alemannia-judaica.de und uni-heidelberg.de).
„Da das Friedhofsgelände nie eingezäunt war, wurden die Grabsteine, die nach 1945 gerettet werden konnten, immer wieder beschädigt und umgeworfen und das Gelände als Spielplatz oder Ort zum Feiern missbraucht. Einen Zaun oder eine Einfriedung gibt es nicht. Aktenkundige Schändungen gab es in den 1980er-Jahren sowie 1993. Am 20. Oktober 1995 wurde der Friedhof unter Denkmalschutz gestellt. (…) Nach der Bestandsaufnahme vom 11. Mai 2008 sind insgesamt sind noch elf Grabsteine erhalten, dazu drei Fragmente und Sockel. Der Friedhof wurde in einem unwürdigen Zustand vorgefunden. Anstatt lose Grabsteine fachmännisch zu befestigen, wurden sie mit Eisendraht an Holzpfähle gebunden. An einem Grabstein fehlen diese Stützen gänzlich. Manche Grabsteine sind nur noch fragmentarisch erhalten, wie z.B. Grabstein Nr. 6, der 1996 noch vollständig erhalten war, dessen Oberteil heute nicht mehr vorhanden ist.“ (www.alemannia-judaica.de, Bestandsaufnahme 11. Mai 2008)
Auch zehn Jahre nach der vorab zitierten Bestandsaufnahme macht der offen zugängliche und mit Bäumen bestandene Begräbnisplatz keinen gepflegten Eindruck. Vor Ort lassen sich aktuell 12 mehr oder wenig vollständig erhaltene Grabsteine und ein Sockel zählen; weitere Grabsteinsockel sind mittlerweile erdbedeckt und überwachsen. Auf den Grabmalen abgelegte Steine lassen auf regelmäßige Besuche des jüdischen Friedhofs schließen. Auf das Denkmal hinweisende Schilder oder Informationen vor Ort gibt es nicht (Begehung am 21.04.2018).
Kulturdenkmal (Denkmalzone) Der „Jüdische Friedhof, (hinter) Römerstraße 45, 11 Grabstelen 1689-1942“ ist als geschütztes Kulturdenkmal (Denkmalzone) ausgewiesen (Denkmalverzeichnis Kreis Cochem-Zell, S. 31).
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Cochem-Zell. Denkmalverzeichnis Kreis Cochem-Zell, 18. September 2022. S. 31, Mainz. Online verfügbar: denkmalliste.gdke-rlp.de/Cochen-Zell, abgerufen am 15.06.2023
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Cochem-Zell. Denkmalverzeichnis Kreis Cochem-Zell, 19. Sep. 2022. S. 31, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell, abgerufen am 15.06.2023
Reuter, Ursula (2007)
Jüdische Gemeinden vom frühen 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, VIII.8.) S. 61, Bonn.
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.