Haus Unterbach

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege
Gemeinde(n): Erkrath
Kreis(e): Mettmann
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 12′ 2,83″ N: 6° 54′ 23,73″ O 51,20079°N: 6,90659°O
Koordinate UTM 32.353.748,33 m: 5.674.236,18 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.563.408,40 m: 5.674.374,84 m
  • Haus Unterbach in Unterfeldhaus bei Erkrath (2016).

    Haus Unterbach in Unterfeldhaus bei Erkrath (2016).

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  • Kaufbrief des Hauses Unterbach im Amt Mettmann, 1461, Bayr. Staatsbibliothek München, Sammlung Redinghoven, CGM 2213, Bd. 13, Blatt 1 von 10

    Kaufbrief des Hauses Unterbach im Amt Mettmann, 1461, Bayr. Staatsbibliothek München, Sammlung Redinghoven, CGM 2213, Bd. 13, Blatt 1 von 10

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  • Über einen Wassergraben führende Zufahrt mit Tor zu Haus Unterbach bei Erkrath (2016).

    Über einen Wassergraben führende Zufahrt mit Tor zu Haus Unterbach bei Erkrath (2016).

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  • Zugangstor zu Haus Unterbach bei Erkrath (2006).

    Zugangstor zu Haus Unterbach bei Erkrath (2006).

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  • Ausschnitt aus der "Karte der politischen und administrativen Eintheilung der heutigen preussischen Rheinprovinz für das Jahr 1789, Blatt II, Elberfeld-Essen" (Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz von Wilhelm Fabricius, 1894).

    Ausschnitt aus der "Karte der politischen und administrativen Eintheilung der heutigen preussischen Rheinprovinz für das Jahr 1789, Blatt II, Elberfeld-Essen" (Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz von Wilhelm Fabricius, 1894).

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Beim Haus Unterbach handelt es sich um eine hochmittelalterliche, wasserumwehrte Ringburg. Als Vorläufer wird für das 12. Jahrhundert ein singulärer Burgturm vermutet, jedoch fehlt bisher ein Nachweis dafür.

Baubestand
Quellen bis zum frühen 14. Jahrhundert
15. und 16. Jahrhundert
Das Unterbacher Hofgericht
Besitzer des Hauses Unterbach ab Mitte des 15. Jahrhunderts
Hinweis, Quellen
Internet

Baubestand
Ältester Baubestand - zum Beispiel Rundtürme mit Schlüssellochscharten für Feuerwaffen - aus dem 15. Jahrhundert. Beim Verkauf der Burg 1461 heißt es: „der freie Hof zu Unterenbeck, genannt der Fronhof, mit dem Gütchen up dem Gadem zu Velthuyßen und mit Burghaus, Zugbrücke, Bauten, Häusern, Scheunen und allem sonstigen Gemäuer ...“ (Redinghoven, Bd. 13, S. 437 ff.). 1461 bestanden demnach weite Teile der überkommenen Gebäude (siehe Rose, Schürmann 2000).
Der auf 1618 datierte Schenkernturm beziehungsweise sogenannte Gerichtsturm an der Ostseite entstand in einer jüngeren Bauphase. Das aus einem spätmittelalterlichen Fachwerkständerbau hervorgegangene heutige Haupthaus/Herrenhaus ist das Ergebnis mehrerer Umbauten/Erweiterungsbauten ab/nach 1810 (LVR Rheinisches Amt für Denkmalpflege 2007). Fräulein von Plessen, Besitzerin von 1835 bis 1847, „ließ das Ökonomiegebäude erneuern, ... die Fundamente desselben wurden mit dem Steinmaterial aufgefüllt, welches von der Umfassungsmauer und den runden Türmen herrührte. Baron von Hymmen ließ im Jahr 1875 die westliche Seite des Wohnhauses, welches durch Feuchtigkeit sehr gelitten, erneuern“ (Brors 1910, S. 95).
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Quellen bis zum frühen 14. Jahrhundert
In Urkunden des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg wird 1169 (Knipping 1901, S. 172) und 1170 (Hecker 1886, S. 169ff) Herimannus de Onterbeke als Bürge und Zeuge erwähnt. Demnach kann Herimannus als Vasall (dwds.de) des Erzbischofs gesehen werden. Arnold von Unterbach, 1241 (Lacomblet 1846, S. 135f) gemeinsam mit anderen Gefolgsleuten und Lehnsträgern in einer Urkunde des bergischen Grafen Heinrich von Limburg (1225-1246) genannt, wird als bergischer Ministeriale eingeordnet (Wisplinghoff und Weidenhaupt 1988, S. 172). Für beide Personen verweist der Namenszusatz „von Unterbach“ darauf, dass sie Aufsitzer und temporäre Inhaber - oder gar Besitzer? - des befestigten Wehrbaus waren. Informationen über ihren gesellschaftlichen Status fehlen gänzlich. Waren sie Dienstleute (Ministeriale, siehe Brendler 2020, S. 19ff) zunächst des Erzbischofs, später der bergischen Grafen und verwalteten in ihrem Auftrag die Burg? Oder waren sie Freie und Angehörige des bergischen Landadels? Der Bau von Burgen war im 12. Jahrhundert noch ein Vorrecht der alten, edelfreien Familien (Jansen 1976, S. 283ff). Kann man diese Aussage uneingeschränkt auf Unterbach übertragen und daraus die einstige Standesqualität der Unterbacher ableiten?

Der Unterbacher Chronist Brors erhob Arnold von Unterbach und auch den Junker Gobelin kurzerhand in den Ritterstand (Brors 1910, S. 15-16). Im 13. Jahrhundert aber waren die Ritter, ursprünglich berittene Kämpfer im Dienst eines Herren, schon zu einem eigenen Stand aufgestiegen und wurden deshalb in den Urkunden auch so benannt. Diese Standesbezeichnung fehlt im Falle Unterbach grundsätzlich.
Die Überlieferungen des Stiftes Gerresheim enthalten weitere Nachweise zu Unterbach. Ein undatiertes Heberegister der Gerresheimer Äbtissin Guda (1212-1232) nennt Hartlieb von Unterenbeke als Abgabepflichtigen (michael-buhlmann.de). In der Amtszeit der Gerresheimer Äbtissin Gertrud von Neuenkirchen (1258-1288) leistete Gobelin von Unterbach ebenfalls Abgaben an das Gerresheimer Stift (Harless 1867, S. 111-144). Die Zins- und Abgabenpflicht ergab sich aus der Nutzung von Land und Eigentum des Stiftes. Der soziale Stand der beiden - Bauer oder Landadel - lässt sich daraus nicht erschließen.
Davon heben sich die 1312 in einem Register der Wachszinsigen des Stiftes Gerresheim erwähnten „in Unterenbeke Gobelin genannt Junker“ durch den Titel und Gottschalk, Sohn des Gobelin im (Fron-)Hof durch die Erwähnung des Wohnsitzes ab (michael-buhlmann.de). Der Verweis, dass Gottschalk Sohn des Gobelin war, macht eine enge verwandtschaftliche Verbindung wahrscheinlich. Junker bezeichnet einen jungen (adeligen) Gutsbesitzer (www.dwds.de) und Gottschalk lebte offensichtlich auf dem Fronhof Haus Unterbach. Eigenartig erscheint, dass beide Personen unter den Wachszinsigen genannt werden. Hörige, also Unfreie, wurden häufig unter gleichzeitiger Verpflichtung zur Wachszinsigkeit in die Freiheit entlassen (LAV NRW Rheinland, Stift Gerresheim, Urkunden Nr. 3, 8, 17, 82). Allerdings scheinen auch Freie freiwillig in den Status der Wachszinsigkeit gewechselt zu sein (Weidenhaupt 1954, S. 100ff).
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In den Lateinurkunden des Hochmittelalters ist Curia/Curtis die übliche Bezeichnung für einen Fronhof (Haberkern und Wallach 1995, S. 136). In der feudalen mittelalterlichen Grundherrschaft war der Fronhof der Mittelpunkt eines ganzen Hofesverbandes, der entweder vom Grundherren selbst oder einem von ihm eingesetzten Verwalter (Villicus, Meier) geleitet wurde (Heikaus 1970, S. 11ff). Im räumlichen Umfeld des Fronhofes lagen abhängige Bauernstellen/Höfe, die zu Dienstleistungen und Zinszahlungen verpflichtet waren. Wenigstens einmal im Jahr mussten die Bauern am Hofgerichtstag erscheinen, der häufig auch Zahltag für Zinsen und Pacht war und Rechenschaft über die Nutzung des Hofes ablegen.
Vorstehend sind alle überlieferten schriftlichen Zeugnisse zitiert, in denen vom 12. bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts Unterbach erwähnt wird. Der Informationsinhalt ist äußerst spärlich. Nur mithilfe allgemeiner Erkenntnisse der Historiographie und mit Interpretationsfreude lassen sich Thesen aufstellen, mittels derer sich der Schleier der Vergangenheit lüften lässt.

Adelige und Lehnsträger - hier Herimannus de Onterbeke und Arnold von Unterbach - leiteten ihre Namen von einem befestigten Stammsitz her. „Burgen“ wurden anfangs häufig als - durch Palisaden und Wassergräben geschützte - Burgtürme/Hügelburgen, sogenannte Motten, erbaut (Janssen und Janssen 1997, S. 62). Im Umfeld von Düsseldorf sind mindestens acht solcher ehemaligen Turmburgen/Burghügel nachzuweisen (Siegmund 1988, S. 148). Beispielhaft für den Typ der frühen Wehrbauten steht der im Braunkohletagebau untergegangene Husterknupp bei Frimmersdorf/Kreis Grevenbroich (wikipedia.org).
Analog hat es im 12. Jahrhundert am Standort Unterbach eine zunächst nur als Wehrturm erbaute Wehranlage gegeben. Dass der Bau von Burgen ein Vorrecht alter, edelfreier Familien gewesen sei (Jansen 1976, S. 283ff), passt zur Feststellung, dass „zahlreiche Edelfreie analog den Verhältnissen links des Rheins durch Rodung des Königsgutes ihren Besitz [erweiterten] und nicht selten darauf die ihnen das Kognomen verleihende Wohnfeste errichteten“ (Kraus 1981, S. 10).

Als ein Anlass zum Burgenbau werden allgemein die unsicheren Zeiten genannt: „Der Kampf der führenden Dynastengeschlechter des Landes untereinander erweist sich als das primäre Antriebsmoment für den Burgenbau“ (Janssen und Janssen 1997, S. 62). „Der niederrheinische Adelige hat seine Burg ... gebaut, um sich [in den Adelsfehden des 11./12. Jahrhunderts] vor seinesgleichen zu schützen“ (Siegmund 1988, S. 148 nach Wilhelm Jansen). Die 1312 bezeugte Funktion als Fronhof, die auf die sehr viel ältere Villikationsverfassung (Heikaus 1970, S. 11ff, siehe auch Grüninger 2020) zurückgeht, ist als weitere Notwendigkeit für eine Fortifikation und deren sukzessiven Ausbau zu werten.

Andererseits gingen auch von den Landesherren Anstöße zum Burgenbau aus, um ihre Territorien abzusichern. Der unangefochten mächtigste Herrscher im Rheinland war in jener Zeit (noch) der Erzbischof von Köln. Er war Landesherr der nahegelegenen Dörfer Hilden und Haan, sie waren sein Eigentum (vgl. Müller 1987). Die über Herimannus als Vasall des Erzbischofs bestehende Verbindung eröffnet die Möglichkeit, dass der Erzbischof den Wehrbau Unterbach errichten ließ bzw. den Auftrag dazu gab und Herimannus als Burgmann/Burgvogt einsetzte. Arnold von Unterbach hätte dann den Wechsel zu den aufstrebenden bergischen Grafen vollzogen. Letztlich ist keine eindeutige Aussage dazu möglich, wer vor 1169 in Unterbach einen Wehrbau errichtete.
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15. und 16. Jahrhundert
Mitte des 15. Jahrhunderts wurde ein für die Hausgeschichte bedeutungsvoller Rechtsakt vollzogen. Konrad von Elverfelde und seine Ehefrau Irmgard Quad verkauften mit Zustimmung ihres Sohnes Wilhelm von Elverfelde am 29. November 1461 ihren freien Hof Unterbach an Adolf Quad von Rade.
In der abschriftlich überlieferten Urkunde wird das befestigte Haus Unterbach beschrieben: „Hof zu Unterenbeck, genannt der Vroynhof, mit dem Gütchen up dem Gadem zu Velthuyßen und mit Burghaus, Zugbrücke, Bauten, Häusern, Scheunen und allen sonstigen Gemäuer, mit Baumhof, Kapelle, Ackerland, Büschen, Feldern, Wiesen, Weihern, Fischereien, Gehölzen, Zinsen, Pachteinnahmen und Zehnten, und zwar sowohl mit Korn- wie mit Geldpacht, mit Kornzehnt und schmalem Zehnt, mit Schweinen, Lämmern, Gänsen und Hühnern, dazu Weide-, Pacht- und Zinshühnern, mit Gericht, Lehnsleuten, Sterbe- und Erbfallgebühren sowie mit dem Lehnrecht an der Kirchspielskirche zu Erkraedt, deren Präsentation stets erblich dem Hof zu Unterenbeck zustand, letztlich auch mit dem Zehnt zu Erkerade, der vom Hof zu Unterenbeck vor Jahren den v. Ulenbroch auf Wiederlöse versetzt wurde“ (Redinghoven, Bd. 13, S. 437 ff).

Die Beschreibungen des Fronhofes Unterbach mit Zubehör und Gerechtsamen vermitteln den detaillierten Eindruck eines über Jahrhunderte gewachsenen Hofesverbandes. Die Familie des Verkäufers Konrad von Elverfeldt war 1461 mindestens seit 100 Jahren im Besitz des Hauses Unterbach. Am 25. Oktober 1394 versicherte Konrad von der Horst der Alte dem Cracht van Elverfelde und Hinrich van Elverfeld, anders geheißen van Unterenbeke, sie für ihre Bürgschaft über 62 Gulden bei Ludwig van Lulsdorp schadlos zu halten (StA Erkrath, S 2/2 (Alt: 679, Slg. Niederau), Regest. Eine früher im Erkrather Pfarrarchiv vorhandene Urkunde vom 24. Februar 1400, in der Heinrich von Unterbach als Siegelzeuge auftritt, scheint heute verloren zu sein (siehe Brors 1910, S. 25).
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Eben dieser Henrich von Elverfeld besiegelte bereits am 16. Mai 1361 gemeinsam mit dem Erkrather Pastor Alf eine Urkunde, in der Henken Gadem van Bruchusen mit seiner Ehefrau Bela der Erkrather Kirche die jährliche Pacht von drei Sümber Roggen für drei Morgen Ackerland zusichert (Hist. Archiv des Erzbistums Köln, Erkrath, Urk. 1). Zwar fehlt der Zusatz „von Unterbach“, dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um dieselbe Person handelt und dass Henrich von Elverfeldt in seiner Funktion als Kirchenpatron siegelte, die ja dem Haus Unterbach anhaftete.

Die aus dem Kölner Stadtadel hervorgegangene Familie von Elverfeldt (wikipedia.org) hatte dort einflussreiche Ämter inne. 1169 belehnte Erzbischof Philipp von Heinsberg den Kölner Stadtvogt Hermann II. von Heppendorf mit 12 bischöflichen Tafelgütern (Fronhofsverbänden), darunter Elberfeld, aber auch Hilden und Haan. Dessen Enkel Arnold I., seit 1257 erblich mit der erzbischöflichen Herrschaft Elberfeld belehnt, führte fortan den Namen von Elverfeldt (Müller 1987). Über Konrad und Arnold II. gelangte Elberfeld an Johann von Elverfeldt, genannt Unze, der sein Erbe 1366 verkaufte. Der Sohn aus Johanns Ehe mit Agnes von Eller, Heinrich von Elverfeldt genannt von Unterbach, erhielt möglicherweise aus diesem Besitz den Hof Unterbach.

Nach Heinrichs Tod (†ca. 1420) partizipierte Rutger von Eller an einem nicht näher spezifizierten Erbe zu „Onterenbach“, das er am 16. Oktober 1421 an seine Brüder Borchard und Wilhelm von Eller verkaufte. Dabei nannte Rutger den Erblasser seinen Onkel und Verwandten (Kloft 1975, S 108, Nr. 224). Als Adolf Quad von Rade am 10. Dezember 1462 von den Brüdern Wilhelm und Johann von Eller den 16. Teil des Hofes Unterbach kaufte, scheint es sich um diesen Erbteil gehandelt zu haben (LAV NRW Rheinland, ehem. Archiv Oefte, Nr. 108).
Zufolge der „Geschichte der Freiherren von Elverfeldt“ soll der Verkäufer des Jahres 1461, Konrad von Elverfeldt, durch seine Ehefrau Irmgard Quad, Tochter des Wilhelm Quad und Erbin von Unterbach, in den Besitz des Fronhofes gelangt sein (Ander-Heyden 1886, Stammtafel IV). Diese Besitzfolge steht im Gegensatz zur zitierten urkundlichen Überlieferung. Da der Autor für seine Annahme keine Nachweise mitteilt, ist sie anzuzweifeln. Wenn die Gründung des befestigten Fronhof Unterbach auf eine Initiative des Erzbischofs zurückginge, oder die Burg als sogenanntes Offenhaus dem Erzbischof im 12. Jahrhundert übertragen wurde, eröffnet die obige Ahnenreihe von Elverfeldt Möglichkeiten, wie Heinrich von Elverfeldt in den Besitz von Unterbach gelangte. Mit letzter Sicherheit kann nur festgestellt werden, dass Heinrich von Elverfeldt spätestens 1394 im Besitz des Hauses Unterbach war und sich danach nannte.
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Das Unterbacher Hofgericht
Beim Verkauf des Fronhofes Unterbach 1461 wurde das Hofgericht, dessen Existenz aus guten Gründen schon für 1312 angenommen werden kann, eindeutig erwähnt. Am 20. November 1584 erstellte Roland von Waldenberg, genannt Schenkern zu Unterbach, Amtmann des Amtes Mettmann, eine detaillierte Beschreibung des Unterbacher Hofgerichts. Nachstehende Transkription folgt dem Original (LAV NRW Rheinland, Reg. Düsseldorf Domänen 22680):

Auf ausgangenen Bevehl hat der Edel- und Ehrnveste Rolandt von Waldenberg gnant Schenkern wegen des Hoffgerichts zu Unterbach nachfolgenden Bericht gethan
Ad 2. Articulum, das zum Haus Unterbach ein Hofgericht von unvordenklichen Zeiten gehörig
Ad 3. Wird jahrlichs ordentlicher weis uff Tag Lamberti
(18. September; Verf.), und sonst so oft die Nodturfft erfordert, und dem Lehnherrn gefällig, zu Unterbach am Haus gehalten, wird besessen durch Petern Im Zonder (Zondershahn, ein alter Hofname. Heute möglicherweise Überhaan, an der Grenze zu Hilden; Verf.) als Hoffsrichter und die Geschworenen des Hoffs.
Ad 4. Wirdt an diesem Gericht geweist und erkundet, von Chur und zinsbaren Gütern, auch von ansetzung uff jederm Gut, der Mans und nachfolgenden Frauen Händen, in diesen Hoff gehörig. Wie in gleichen auch, dha jemand sich verweigert das Gericht zu besitzen, oder gewöhnlichen Zins zubezahlen wird in Contumariam ad Immissionem durch des Lehnherrn Anwaldten oder Syndicus procedirt, bis so lang Contumaria der gepuer purgirt; Item das kheine Hoffsgueter verkaufft oder versplissen werden sollen, ohne Consent oder Vorwissen des Hoffsherren...
Ad 5. Alte Rollen, Register und Hoffsbücher, und alte wohl erbrachter mündliche Possession, seindt zum Beweis (...) vorhanden
Ad 6. Der Richter ist vor im dritten Artikul benant, Petrus Im Zonder, welchen Jederzeit hero und über aller Menschengedenken der Lehnherr angesetzt. Hat khein oder wenig underhalt oder Belhonung anders dan von den Partheien, welche gewontlicher Weis mit den Hoffsgutern belehnt oder behandet werden. Dem Haus Unterbach mit Pferdschurmut
(Pferde-Kurmut: Sterbefallgebühr. Beim Tod des behandeten Hofbauern konnte der Grundherr das beste Pferd an sich nehmen; Verf.) verpflichtet:
a) Das Gut zur Loe (Hof Loh, an der Max-Planck-Straße 98 in Erkrath; Verf.), hat jetzt Johan aufm Schockenfeldt (Schockenfeld, untergegangener Hof an der Max-Planck-Straße, heute NTN; Verf.) die Handt daran empfangen, die Frauen Handt hat lestlich Marg
(Abkürzung für Margret; Verf.) zur Loe empfangen. (Die Ordnungsbuchstaben sind eine Einfügung des Verf.)
b) Das Gut zum Roer,
(Die Rohrsmühle, urkundliche Ersterwähnung 1448, Am Tönisberg 8, erinnert daran; Verf.) so jetzo der Richter Byn inhatt, seint von alters her zwei verschiedene Güter und Hofstede, deren eine gnandt Rutgers Gut zum Roer, welches nun Stephanus Byn zu Lehen empfangen. Das ander Winandus Gut zum Roer geheischen, hat Theodorus Byn (Theodor Byn war Amtsrichter des Amtes Mettmann; Verf.) Richter die Handt daran empfangen. Es hat dies Gut auch von alters ein folgende Frauen Handt, deren die letzte Lehnträgersche Margareth Hamers, welche nu verstorben.
c) Das Gut zum Verlen, welches gleichfalls zweihe verschiedene Hof und Güter gewesen, dern eines das Reuters Gut gnant, so M. Johan Schmidt im Roheleder
(Die Höfe Roleder lagen an der Gerresheimer Landstraße 59, Ecke Millrather Weg in Erkrath; Verf.) empfang, das ander Schlechts zum Verlen gnant, hat Petrus im Zonder, Schultheis, uf anhalten und gesinnen Dietrich Hamers empfangen.
d) Das Gut in der Haustert
(Straße am Hausterthof in Unterbach; Verf.), hat Henrich in der Haustert empfangen, und die folgende Frauen Handt von diesem Gut, hat Adriana vorglts. Henrichs Tochter empfangen.
e) Das Gut Hinoben,
(Heute vermutlich Ten Ofen, Ankerweg 9 in Erkrath; Verf.)von alters das Thurmbs Gut gnant, hat Herman Valck empfangen, und mit der folgenden Frauenhandt ist belehnt Margreth, Herman Valckens Dochter.
f) Das Gut uf der Gaten,
(Zur Gaten, Ankerweg 7, beim Schuhmachershof; Verf.) von alters Brodeschen Gut gnant, hat Erwin am Venn empfangen, mit der nach folgenden Frauen Handt ist Greth up der Gaten belehnt.
g) Das Gut im Höffgen
(Heute vermutlich Frobeshof, nördlich vom Niermannshof; Verf.), gelegen zu Velthaussen, beneben dem Gut uf dem Gaddum, hat Frowein im Höffgen empfangen, und die folgende Frauen Handt hat Elisabeth sein Hausfrau.
h) Das Gut im Zoldt,
(Gasthof Zault, Gerresheimer Landstraße 40 in Erkrath; Verf.) von alters zur Strassen gnant, hat Gerhard Zoldt empfangen In der Honschaft Erkrath
j) Das Gut uff dem Adolfsbroich
(Untergegangener Hof an der Neanderstraße in Erkrath, etwa Haus Nr. 56; Verf.), hat Adolf des vorigen Adolf Broichmanns Sohn empfangen. Die Frauen Handt hat im Jahr 1550 uff Tag Lamberti, Lisgen, gemelts Adolf des Alten Schwester empfangen.
k) Der Hof uff dem obersten Dahlhaus
(Ober-Dahlhaus im Stindertal, Dorper Weg 3 in Erkrath; Verf.), von alters Heinerkens Gut zu Dahlhaus gnant, hat Henrich zu Dahlhausen empfangen, dieser Hof ist gleichfalls die folgende Frauen Handt wie von alters zu stellen schuldig.
l) Die zween Hove im Steinhof
(Nothensteinhof, untergegangen, und Krausensteinhof, Steinhof 9, heute: Hucklenbroich; Verf.), von alters Losen Gut im Steinhof gnant, haben empfangen Henrich Noth und N. Krauskopf.
m) Das Strumphosen Gut
(Kreuzstraße 14 in Erkrath, ehemaliger Gasthof „Bergischer Hof“; Verf.), nu in der Schmitten gnant, geleg zu Erkrath im Dorf, hinder dem Bleecker Hove, hat Adolf uff der Kimpen (= Kempen; Verf.) empfangen.
Item der Hoff zu Kappell im Ambt Monheim gelegen...
Diese vurß. und in obgemelten Honschaften Unterbach und Erckroth gelegene Hove und Gueter, seindt gemeltem Haus Unterbach von alters, jedes eins mit dubbelter Churmudden verhaftet, als nemlich mit Mans und Frauwen Henden, da deren einiche Thodts abgeht. Ist von jederen alle Zeit eine Pferdts Churmud fellig, und seindt Ihre Pferde, was sie deren alsdan uff dem Hove oder guet haben, alzusammen an das Haus Unterbach, (:wie von alters gewontlich:) zu bringen schuldig, deren der Lehnherr folgents ein zu behalten berechtigt.
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Eine eingehende Analyse des zeitgenössischen Berichts erschließt interessante historische Fakten. Das seit ewigen Zeiten („unvordenklichen Zeiten“) bestehende Hofgericht wurde mindestens einmal jährlich am 18. September am Haus Unterbach (nicht im Haus) gehalten („ungebotenes Geding“), bei Bedarf auch auf Anforderung des Grundherrn. Von diesem eingesetzter unbesoldeter Hofrichter war Peter im Zonder, der auch mit dem Gut „Schlechts zu Verlen“ behandet war. Die behandeten Hofsleute stellten die „Hofsgeschworenen“. Die insgesamt 16 Hofsgüter, von denen zehn in Unterbach, fünf in Erkrath und eins in Benrath lagen, waren: Zur Loh, zwei Höfe Zum Roer, zwei Höfe Zum Verlen, in der Haustert, Hinoben, Zur Gaten, Im Höffgen, Zoldt (ursprünglich Zur Strassen), Adolfsbroich, Ober Dahlhaus, zwei Höfe im Steinhof (Notensteinhof und Krausensteinhof), in der Schmitten (ursprünglich Strumphosen Gut), und der Hof Kappel in Benrath (Amt Monheim). Vom Grundherren wurden die Hofgüter an Mann und Frau zu zwei Händen vergeben (behandet). Das konnte ein Ehepaar, aber auch Vater und Tochter oder sonstige Verwandte sein. Mit der Behandigung erhielten die Hofleute das lebenslange Nutzungsrecht gegen Entrichtung der Pacht (Zins) und einer Sterbefallgebühr (Churmut), bestehend aus dem besten Pferd, die jeweils beim Tod des Mannes und der Frau fällig wurde. Nur mit Wissen und Zustimmung des Grundherrn durften die Hofleute Land verkaufen, teilen oder belasten.
Behandet wurden nicht nur einfache Bauern, sondern auch der Richter des Amtes Mettmann, Theodor Byn. Beachtenswert ist, dass das Gut Hinoben - heute Ten Ofen - vormals Turms Gut hieß. Das kann ein Hinweis auf den bis heute gesuchten, aber (noch) nicht nachgewiesenen Burgturm, Vorläufer der späteren Ringburg sein. Erwin am Venn war mit dem Gut „Zur Gaten“ behandet. Mit Gaden (Abwandlungen: Gadem, Gaddum, Gaten, u.a.m., vgl. Münch 1967, S. 12 ff) bezeichnet man einen steinernen bäuerlichen Wehrturm. Beispielhaft für diesen Bautyp steht Gödinghofen am westlichen Erkrather Ortsrand.
Auf Frowein im Höffgen geht wahrscheinlich der heutige Hofname „Frobeshof“ zurück. Auch das Gut im Zoldt, vormals zur Strassen genannt, erhielt seinen heutigen Namen vom einstigen Inhaber Gerhard Zoldt. In Erkrath gab es vormals einen Hof, Losen Gut im Steinhof genannt, mit dem nach Teilung Henrich Noth und N. Krauskopf behandet waren, daher stammen die Bezeichnung Nothensteinhof und Krausensteinhof. Der untergegangene Nothensteinhof stand auf dem Gelände des Büroparks Steinhof. Der Krausensteinhof gehört seit 200 Jahren der Familie Hucklenbroich.
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Wie lange das Hofgericht fortbestand, ist ungewiss. 1645 klagte Eremund von Waldenburg gegen den Amtmann des Amtes Mettmann, Johann Dietrich von der Horst, wegen Beeinträchtigung der Hofsgedinge und Kurmutsrechte (LAV NRW Rheinland, Berg, Landstände, Akten AA 0048, II B Nr. 11 - Band: XIV). Vermutlich ist das Hofsgericht erst nach dem Absterben derer von Waldenburg nach 1715 endgültig untergegangen. 1745 waren einige der ehemaligen Hofsgüter - wohl durch Verkauf - privatisiert. In Steuerlisten des Amtes Mettmann werden Falkengut (Ten Ofen), Frowesgut, Haustert, Höffgen, Lohe und Erwins Venn in Unterbach, Schmittergut und Krausensteinhof in Erkrath mit den jeweiligen Eigentümern genannt (StA Düsseldorf, 0-1-14-12.0000).

Die Nachrichten zum Hofsgericht und den erwähnten Hofsgütern leiten zur Frage nach dem zum Hauses Unterbach gehörenden Grundbesitz über. Brors glaubte, dass „...im Mittelalter das Haus Unterbach über einen Grundbesitz von 6000 Morgen“ verfügte (Brors 1910, S. 95). Das entspräche 1500 Hektar. Allein der Vergleichswert für 1900, nachdem die Gemeinde Erkrath mit Bruchhausen, Dorp und Unterbach insgesamt 2030 Hektar (StA Erkrath 121, Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Gemeinde Erkrath für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende 1900, S. 8) umfasste, zeigt, dass diese Mutmaßung der Phantasie des Verfassers entsprang. Da der adelige Grundbesitz keiner Besteuerung unterlag, existieren keine offiziellen Angaben zum Grundbesitz von Haus Unterbach, somit sind zuverlässige Angaben nicht möglich. Für 13 von 16 zum Hofsgericht zählende Behandigungsgüter (siehe Position a) bis j) und m); ohne k) und l)) lassen sich 1724 aus Steuerlisten des Amtes Mettmann 459 kölnische (rheinische) Morgen ermitteln (StA Düsseldorf, 0-1-14-6.0000).
1808 wurden Obendahlhaus mit 113,5 Morgen und der Nothensteinhof mit 89,25 Morgen vermessen (LAV NRW Rheinland, GHZ Berg 10188, Grundaufnahme 1808), für Kappel/Benrath liegen keine Angaben vor. Ohne das zum Fronhof Unterbach gehörende Salland von unbekannter Größe umfassten die Behandigungsgüter 1584 demnach mindestens 662 kölnische (rheinische) oder 850 preußische Morgen (Rheinischer oder Kölnischer Morgen zu 150 Ruthen = 3176 m2, ab 1815 Preußischer Morgen zu 180 Ruthen = 2553 m2). Dies stellt aber nur einen Näherungswert dar. Freiherr von Haren wurden beim Ankauf 1807 nur 67 Morgen 80 Ruthen übertragen (LAV NRW Rheinland, GHZ Berg 10188, Grundaufnahme 1808, siehe auch Brors 1910, S. 86). Freiherr von Hymmen erwarb 1847 mit allem Zubehör und der Jagdgerechtigkeit 616,5 Morgen (StA Erkrath, S 2/2, Regest).

Beide Zahlen zeigen, dass die Fläche des Grundbesitzes keine unveränderliche Größe war. Zu allen Zeiten gab es Zu- und Verkäufe. Die Besitzer mussten für die Ausbildung ihrer Kinder - vor allem der Söhne - hohe Aufwendungen aufbringen. Töchter erhielten eine adäquate Aussteuer oder mussten durch Zuwendungen an geistliche Institute versorgt werden. Durch Erbabfindungen und Erbteilungen gingen weitere Teile in andere Hände über.
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Besitzer des Hauses Unterbach ab Mitte des 15. Jahrhunderts
Von 1461 bis etwa 1549 blieb Haus Unterbach drei Generationen lang im Besitz der Familie Quad von Rade. Auf Adolf I. Quad von Rade (urkundlich 1445 -1470, †1472) folgte sein Sohn Adolf II. (urkundlich 1475-1507, †1508) und sein Enkel Adolf III. (urkundlich 1508-1523, †1525; zu den Quad von Rade, siehe Niederau 1958 Sp. 325, Anmerkung 24). Nach seinem und auch dem Tod aller erbberechtigten Söhne, die vor 1549 verstorben sein müssen, gelangte der befestigte Fronhof durch die Ehe der Ur-Enkelin Anna Quad von Rade um 1549 an Gerhard von Waldenburg genannt Schenkern. Ihm folgten sein Sohn Roland, sein Enkel Johann Wilhelm, sein Ur-Enkel Eremund und letztlich sein Ur-Ur-Enkel Hugo Eberhard von Waldenburg genannt Schenkern (†1715; Schleicher 1998, S. 25).
Über dessen Nichte Sophia Maria Katharina von Blankart (Tochter seiner Schwester) gelangte Haus Unterbach an deren Ehemann Ferdinand Ernst von Dalwigk (†1739). Enkel Friedrich Wilhelm von Dalwigk (†1814; Schleicher 1993, S. 431) verkaufte Haus Unterbach 1807 an Johann Prope Andre von Haren. 1816 erwarb Wilhelm Ludwig von Pestel den Besitz. Im Erbgang gelangte Haus Unterbach von 1835 bis 1847 an Fräulein von Plessen zu Eller. Nach dem Kauf 1847 durch Ludwig Eberhard von Hymmen blieb das Haus bis heute im Besitz der Familie von Hymmen/Zech-von Hymmen (Brors 1910, S. 95).
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(Horst-Ulrich Osmann, Bergischer Geschichtsverein, Abteilung Erkrath 2022)

Hinweise
Haus Unterbach und die Parkanlage sind eingetragenes Baudenkmal (Stadt Erkrath, UDB Nr. 13/85; LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Objekt-Nr. 33285).
Haus Unterbach ist wertgebendes Merkmal des Kulturlandschaftsbereichs „Haus Unterbach“ (Regionalplan Düsseldorf 157).

Quellen
  • Johann Gottfried von Redinghoven, Sammlung Redinghoven, Bd. 13, S. 437: Dorf Solingen bekommt das Stadtrecht 1374 [u.a.] - BSB Cgm 2213(13 - Digitalisiert durch die Bayrische Staatsbibliothek München: digitale-sammlungen.de.
  • Landschaftsverband Rheinland (LVR), Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Bauuntersuchung und Baudokumentation durch das Referat des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, 2007.
  • Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Bd. 2: 1100-1205, Knipping, Richard [Bearb.], Bonn 1901: regesta-imperii.de.
  • Hecker, H., Regesten des Erzbischofs Philipp I. von Köln und ungedruckte Urkunden desselben, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsverein, Bd. 22, Bonn 1886, S. 169-256: digitale-sammlungen.de.
  • Theodor Josef Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Bd. 2/1846, S. 135f, Nr. 263: ub.uni-koeln.de.
  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Stift Gerresheim, Urkunden Nr. 3, 8, 17, 82.
  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, ehemaliges Archiv Oefte, Nr. 108.
  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Reg. Düsseldorf Domänen 22680.
  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Berg. Landstände, Akten AA 0048, II B Nr. 11 - Band: XIV.
  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, GHZ Berg 10188, Grundaufnahme 1808.
  • Historisches Archiv des Erzbistums Köln, Erkrath, Urkunde 1.
  • Stadtarchiv Erkrath, S 2/2 (Alt: 679, Slg. Niederau), Regest.
  • Stadtarchiv Erkrath, 121, Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Gemeinde Erkrath für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende 1900, S. 8.
  • Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-14-12.0000.
  • Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-14-6.0000.

Internet
dwds.de: Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache - Eintrag zum Schlagwort Vasall (abgerufen 30.08.2022)
dwds.de: Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache - Eintrag zum Schlagwort Junker (abgerufen 01.09.2022)
www.historisches-lexikon-bayerns.de: Sebastian Grüninger, Villikation(sverfassung), publiziert am 21.02.2020; in: Historisches Lexikon Bayerns (abgerufen 06.09.2022)
michael-buhlmann.de: Quellen zur Geschichte Gerresheims - Heberegister der Gerresheimer Frauengemeinschaft (abgerufen 01.09.2022)
michael-buhlmann.de: Quellen zur Geschichte Gerresheims - Register Gerresheimer Wachszinsiger (abgerufen 01.09.2022)
mgh-bibliothek.de: Hugo Weidenhaupt, Das Kanonissenstift Gerresheim, in: Düsseldorfer Jahrbuch, Bd. 46/1954 (abgerufen 01.09.2022)
de.wikipedia.org: Husterknupp (abgerufen 01.09.2022)
de.wikipedia.org: Elverfeldt (Adelsgeschlecht) (abgerufen 02.09.2022)
afz.lvr.de: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönstein/Sieg -Bd. 1: Regesten Nr. 1 bis 450: 1217-1467, Bearb.: Jost Kloft, Köln 1975 (abgerufen 05.09.2022)
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Literatur

Aander-Heyden, Eduard (1886)
Geschichte des Geschlechtes der Freiherrn von Elverfeldt. Urkunden und Regesten, Band II. Elberfeld.
Brendler, Albrecht (2020)
Auf dem Weg zum Territorium. Verwaltungsgefüge und Amtsträger der Grafschaft Berg 1225-1380. (Bergische Forschungen, 34, Quellen und Forschungen zur bergischen Geschichte, Kunst und Literatur.) Bielefeld.
Brors, Franz Josef (1910)
Unterbach: eine ortsgeschichtliche Plauderei, zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Bergischen Landes. Düsseldorf.
Haberkern, Eugen; Wallach, Joseph Friedrich (1995)
Hilfswörterbuch für Historiker: Mittelalter und Neuzeit. A-K. Tübingen (8. Auflage).
Harless, Woldemar (Hrsg.) (1867)
Heberegister des Stifts Gerresheim aus dem XIII. und XIV. Jahrhundert. In: Archiv für die Geschichte des Niederrheins, Band 6, NF Band 1, Köln.
Heikaus, Hartmut (1970)
Hofgerichte und Hofrecht in den ehemals bergischen Ämtern Angermund, Mettmann und Solingen. Ein Beitrag zum grundherrlichen Gerichtswesen und zum Bauernrecht. Wuppertal.
Heimat- und Verkehrsverein Erkrath (Hrsg.) (1954)
Erkrath - Unterbach. Erkrath.
Hünermann, Fritz; Hünermann, Josef (1907)
Erkrath und seine Umgebung. In: Düsseldorfer Tageblatt, Düsseldorf.
Jansen, Wilhelm / Patze, Hans (Hrsg.) (1976)
Burg und Territorium am Niederrhein im späten Mittelalter. In: Die Burgen im deutschen Sprachraum: ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung, S. 283-324. Sigmaringen.
Janssen, Brigitte; Janssen, Walter (1997)
Burgen, Schlösser und Hofesfesten im Kreis Neuss. (Schriftenreihe des Kreises Neuss 10.) Neuss (3. Auflage).
Kloft, Jost (1975)
Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönstein, Sieg. (Inventare nichtstaatlicher Archive 18.) Köln.
Müller, Gerd (1987)
Die Ortsherrschaft Hilden und Haan im Mittelalter. In: Hildener Jahrbuch, Neue Folge Band IV, S. 17-82. Hilden.
Münch, Willi (1967)
Niederbergische Steingaden und Wehrspeicher. (Werken und Wohnen - Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland.) Düsseldorf.
Niederau, Kurt (1958)
Quadische Ahnentafel. In: Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde 18, Heft 7-8, S. 319-352. Köln.
Rose, Anton; Schürmann, Manfred / Bergischer Geschichtsverein Abteilung Erkrath e.V. (Hrsg.) (2000)
Die Herkunft der Baustoffe der Wasserburg Unterbach. In: Niederbergische Geschichte, Quellen und Beiträge, Band 3, Erkrath.
Schleicher, Herbert M. (1998)
Band 16, Mappe 1237-1304. Waldeck-Wolff III (v. Metternich). (Ernst von Oidtman und seine genealogisch heraldische Sammlung.) Köln.
Schleicher, Herbert M. (1993)
Band 4, Mappe 247-356. Cobern-Eerde. (Ernst von Oidtman und seine genealogisch heraldische Sammlung.) Köln.
Siegmund, Frank / Weidenhaupt, Hugo (Hrsg.) (1988)
Frühgeschichte, von der Römerzeit bis ins frühe Mittelalter. In: Düsseldorf. Geschichte von den Ursprüngen bis ins 20. Jahrhundert Band 1, Düsseldorf.
Weidenhaupt, Hugo (1954)
Das Kanonissenstift Gerresheim. In: Düsseldorfer Jahrbuch 46, Düsseldorf.
Wisplinghoff, Erich / Weidenhaupt, Hugo (Hrsg.) (1988)
Mittelalter und frühe Neuzeit. Von den ersten schriftlichen Nachrichten bis zum Ende des Jülich-Klevischen Erbstreits (ca. 700-1614). In: Düsseldorf, Geschichte von den Ursprüngen bis ins 20. Jahrhundert, Band 1., Düsseldorf.

Haus Unterbach

Schlagwörter
Ort
40699 Erkrath - Unterfeldhaus
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 900 bis 1169

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Horst-Ulrich Osmann: „Haus Unterbach”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-65491-20130517-2 (Abgerufen: 24. April 2024)
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