Zwischen 1800 und 1875 erlebte die Rödinger Gemeinde ihre Blütezeit, danach zogen fast alle jüdischen Bewohner in die umliegenden Städte. Rödingen gehörte als Filialgemeinde zum Synagogenbezirk Jülich (1926 aufgelöst).
Gemeindegröße um 1815: 25 (1806), um 1880: 43 (1885), 1932: 1 (1933), 2006: –.
(vorstehende Angaben nach Reuter 2007)
Friedhof: Der 1745 erstmals erwähnte Friedhof der jüdischen Gemeinde lag am Rand der Ortschaft Rödingen. Im Jahr 1820 wurde er um eine zugekaufte Fläche in der heutigen Einsteinstraße erweitert (Flur 9, Nr. 280), mit einer Mauer umgeben und 1860 nochmals auf zuletzt 12 Ar (1.200 Quadratmeter) vergrößert.
Die letzte Beisetzung fand 1931 statt, 1939 musste die Synagogengemeinde den Friedhof an einen Landwirt zwangsverkaufen und einer Aufhebung der Gräber nach Ablauf einer dreißigjährigen Ruhefrist zustimmen. In der NS-Zeit wurde der Friedhof verwüstet.
15 Grabsteine ein Sockel ohne Grabstein sind hier noch erhalten, die 1964 entlang der Friedhofsmauer aufgestellt wurden, da ihr ursprünglicher Standort nicht mehr bekannt war. Insgesamt 16 Inschriften aus den Jahren 1853 bis 1910 sind in der epigraphischen Datenbank epidat des Essener Steinheim-Instituts dokumentiert.
„Ein Rückerstattungsanspruch durch die Jewish Trust Corporation im Jahre 1953 führte schließlich 1954 zu einem Vergleich: Das Grundstück wurde in zwei Parzellen aufgeteilt, der belegte Teil als jüdischer Friedhof weitergeführt und 1959 in das Eigentum des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Nordrhein übergeben. 1986 wurde der Friedhof in die Denkmalliste der Gemeinde Titz eingetragen. Der größere unbelegte Teil verblieb bei (…, dem Landwirt, Verf.) der es 1962 an die Zivilgemeinde verkaufte, die es als Bauland auswies.“ (steinheim-institut.de)
(LVR-Redaktion KuLaDig, 2014)
Internet
www.steinheim-institut.de: epidat, Titz-Rödingen (abgerufen 07.03.2014)
de.wikipedia.org: Jüdischer Friedhof (Rödingen) (abgerufen 10.03.2014)
www.uni-heidelberg.de, Projekt Jüdische Friedhöfe in Deutschland, Rödingen (abgerufen 10.03.2014)