Es gibt mehrere Wege- und Straßenabschnitte mit der Bezeichnung „An der Ley“, die bereits seit 1734 im Register und in der Karte des Klevischen Kataster eingetragen sind. Es handelt sich um Flurwege, die durch den Anliegerverkehr und die Landwirtschaft benutzt werden. Ihr Verlauf hat sich kaum verändert.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2012).
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