Geschichte und Bedeutung
Der Pranger oder auch Schandpfahl diente während des Mittelalters bis in die Neuzeit dem Vollzug von Ehrenstrafen, das heißt der Bestrafung von Eigentumsdelikten, Meineid und Treuebruch. Sinn und Zweck der Strafe war die öffentliche Ausstellung des Verurteilten, die auf Beschimpfung und Spott durch das Volk abzielte. Pranger fanden sich somit an Stellen, welche zentral und für jeden Bürger leicht erreichbar waren, sodass sie die größtmögliche Öffentlichkeit garantieren konnten. Im Mittelalter waren das hauptsächlich Kirchen, Marktplätze und Rathäuser. In Bonn war es aufgrund des Münsters der Münsterplatz. Am Pranger wurden nur Personen bestraft, die sich leichteren Straftaten schuldig gemacht haben. Hinrichtungen bzw. Todesstrafen fanden an diesem Pranger nicht statt.
„Jemanden an den Pranger stellen“
Vor dem Hauptportal des Münsters befand sich im Mittelalter eine Vorhalle, in welcher ein Offizial des Probstes des Erzbistums Köln seine öffentlichen Gerichtssitzungen abzuhalten pflegte. Der Verurteilte wurde gewöhnlich sofort, oft in auffallender Bekleidung, an den Pranger gebunden, meist behängt mit einer Tafel, auf der die Missetaten des Angeklagten verzeichnet waren.
Jedermann konnte den Angeklagten, welcher jeder Witterung ausgesetzt war, gut zusehen, da der Säulensockel wohl einst einen Meter über dem Platz auf einer Steinplatte gelegen war. Der Angeklagte wurde teilweise mehrere Tage lang an den Pranger gekettet, damit auch jeder Bürger der Stadt Spott und Hohn abgeben konnte. Eine weitere Demütigung des Angeklagten war vor den umstehenden Bürgern öffentlich Buße abgeben zu können. Teilweise durfte auch mit Lebensmitteln oder ähnlichem Material auf ihn geworfen werden. Über das Benutzen von Gegenständen, welche Verletzungen nach sich zogen ist nichts bekannt. Bis zum Jahre 1757, war das „Vergnügen“ der Bürger kostenlos. Ab da an wurde Geld von denjenigen kassiert, die ihre Freude daran hatten, den Angeklagten weiter zu quälen. Des Weiteren diente es als Abschreckung für die Bürger, mit dem Ziel der Sensibilisierung. Gefährdete Personen sollten durch den Anblick des Angeklagten, von kriminellen Gedanken und Taten abgehalten werden. Der Angeklagte hatte nach seiner Verurteilung Mühe wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Meist endete sein Leben einsam, da sich keiner für ihn aussprach und er Ablehnung in jeglicher Alltagssituation bekam. Die letzte Nutzung des Bonner Prangers ist im Jahre 1851 datiert. Grund der letzten Verurteilung an den Pranger, war der Besitz „falschen Zeugnisses in einer Zuchtpolizei“.
Im Jahre 2005 wurde die Säule durch einen LKW versehentlich stark beschädigt. Sie konnte allerdings restauriert werden, sodass sie seit August 2007 wieder an ihrer Stelle auf dem Münsterplatz steht.
In Bonn gab es im Übrigen einen zweiten Pranger. Dieser stand auf dem Bonner Marktplatz, wurde das erste Mal 1393 erwähnt und 1730 beseitigt. Heute ist von ihm nichts mehr zu sehen.
(Stefan Schreinemacher, Geographisches Institut der Universität Bonn, 2012)
Quellen
Bonner Zeitung vom 27.06.1851 und Bonner Rundschau vom 12.10.1958.
Internet
www.jesusneverexisted.com: Burning Times (abgerufen 17.01.2012, Inhalt nicht mehr verfügbar 04.06.2024)
sowi.st-ursula-attendorn.de: Der Käfig - Historischer Pranger (abgerufen 17.01.2012, Inhalt nicht mehr verfügbar 11.07.2023)