Die jüdische Gemeinde in Vorst seit dem frühen 19. Jahrhundert: Die Spezialgemeinde Vorst gehörte seit den 1850er Jahren zur Synagogengemeinde Anrath, später zu Sankt Tönis. 1932 wurde sie angeschlossen an Kempen. Gemeindegröße um 1815: –, um 1880: 21 (1885), 1932: 23 (1927), 2006: –. Bethaus: Es bestand ein Betsaal in einem Privathaus, in dem noch 1936 Gottesdienste stattfanden. 1937 wurde er aufgegeben. (vorstehende Angaben nach Reuter 2007)
Friedhof: In den 1860er Jahren wurde ein Friedhof am Strombusch (heutiger Gotthardusweg) angelegt, der nach 1861 bis 1938 belegt wurde. Die Grabsteine wurden Anfang der 1940er Jahre abgeräumt und sind nicht erhalten. Die rund 1080 Quadratmeter umfassende Parzelle an der Stelle der hier eingezeichneten Geometrie ist in der Preußischen Neuaufnahme (1891-1912) mit „Bgr. Pl.“ für „Begräbnisplatz“ eingezeichnet (vgl. die entsprechende Kartenansicht).
„Vor Anlegung eines eigenen Friedhofs nutzten die Vorster Juden die Begräbnisstätten in Anrath und Kempen. Während der NS-Zeit zu Beginn der 40er Jahre sind Grabsteine eingesammelt, abgeschliffen und für den Neubau der Leichenhalle des Gotthardus-Krankenhauses verwendet worden.“ (uni-heidelberg.de)
Zwei Inschriften – die des einzigen, vermutlich erst nach Kriegsende gesetzten bzw. erneuerten Grabsteins sowie die eines Gedenksteins – sind in der epigraphischen Datenbank epidat des Essener Steinheim-Instituts dokumentiert. „Die Vorster Juden begruben ihre Toten zunächst in Anrath und Kempen, bis sie Anfang der 1860er Jahre einen eigenen, 1089 qm großen Friedhof am Strombusch einrichten konnte. 1940 war der Friedhof verwüstet, die Grabsteine wurden abgeräumt und verbaut. Heute sind nur noch zwei Gedenksteine erhalten.“ (steinheim-institut.de)
Jüdisches Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen, Teil II: Regierungsbezirk Düsseldorf. (Beiträge zu den Bau- und Kunstdenkmälern im Rheinland 34.2.) S. 551-552, Köln.
Reuter, Ursula (2007)
Jüdische Gemeinden vom frühen 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, VIII.8.) Bonn.
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