Die zierliche Schlosskapelle ist ein neugotischer Tuffquaderbau nach französischem Vorbild und besitzt einen gusseisernen Dachreiter. Die Kapelle ist vom Rheinischen Eisenkunstguss-Museum aus zugängig, wenn man sich in den östlichen Teil des Schlosses begibt. Erbauer war von 1860–1862 der Koblenzer Architekt Hermann Nebel (1816-1892).
Das dunkle Untergeschoss der Doppelkapelle beherbergt eine Krypta aus dunkler Basaltlava, während es sich bei dem Obergeschoss um einen schmalen, lichtdurchfluteten Raum aus hellem Tuff mit einem hoch liegenden Kreuzrippengewölbe handelt. Das Deckengewölbe besteht aus einem blauen Grund mit goldenen Sternen. Die hohen Spitzbogenfenster werden von Rautenmustern umrahmt, während der untere Teil der Wände mit einem Stoff bespannt ist, welcher den heiligen Engel Michael aus dem Wappen der Fürstin Leonilla Barjatinskij (1816-1918), den russischen Adler und den Löwen des Sayner Wappens darstellt.
Bei den Bodenfliesen handelt es sich um den originalen Bodenbelag und bei der dunklen Barockskulptur handelt es sich um die heilige Barbara. Der Altar unter dem Elfenbeinkruzifix beherbergt zudem Reliquienschreine und die Vorderseite des Altars ist mit Emaillemedaillons verziert.
Ursprung der Kapelle
Seit dem 13. Jahrhundert stand an der gleichen Stelle die Burgkapelle, welche 1758 jedoch im Auftrag von Graf Boos von Waldeck für den Bau der größeren Sankt Barbara Kapelle sowie für den Bau einer Gruft (unterhalb der Kapelle) abgerissen wurde. Im Jahr 1803 erhielt der Graf von seiner Verwandten, Äbtissin Ludovica Norbertina von Bode, nach der Auflösung des Klosters Altenberg bei Wetzlar eine Reliquie aus dem 13. Jahrhundert, um diese in der Kapelle aufzubewahren. Es handelt sich bei der Reliquie um den Unterarmknochen der heiligen Elisabeth von Thüringen (1207-1231). Elisabeth, eine Vorfahrin der Fürstenfamilie, hatte sich nach ihrer Vertreibung von der Wartburg der Kranken-und Altenpflege gewidmet und wurde 1235 heilig gesprochen. Die Reliquie wird in einem kostbaren Armreliquiar aus der Mitte des 13. Jh. aufbewahrt und ist als national bedeutsames Kulturgut eingetragen.
Neubau der Kapelle
Als Fürst Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1799-1866) im Jahr 1848 das Herrenhaus des Grafen Boos von Waldeck (1797-1865) kaufte und die Schlosskapelle von Hermann Nebel bauen ließ, verpflichtete er sich zur Einhaltung der Pflichten gegenüber der Bevölkerung, die bereits durch den Grafen eingehalten wurden. Hierzu zählten der Zugang zur Schlosskapelle bei achtzehn Messen jährlich, da diese Kapelle die alte Sankt Barbara Kapelle ersetzte, sowie festgelegte Getreide- und Geldspenden für die örtlichen Bedürftigen. Die zum katholischen Glauben übergetretene Fürstin Leonilla erhielt die Reliquie als ein Geschenk des Grafen von Waldeck und besaß von ihrem Schlafzimmer aus einen Zugang zur Empore der Kapelle. Die Kapelle diente der Fürstin und Ihrem Ehemann als letzte Ruhestätte.
Das Patrozinium der Schlosskapelle liegt bei den zwei Heiligen St. Barbara und Elisabeth, wobei die Heilige Elisabeth bei der neuen Schlosskapelle die wesentlichere Rolle spielt. Die Schlosskapelle ist nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) als Kulturdenkmal des Kreises Mayen-Koblenz ausgewiesen (Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreis Mayen-Koblenz 2015, S. 12).
(Karolina Paus, Universität Koblenz-Landau, 2015)
Quelle
Gespräche und freundliche Hinweise von Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, 2015.
Internet
www.sayn.de: Kapelle des Schloss Sayn (abgerufen 22.03.2015)
www.sayn.de: Rheinisches Eisenkunstguss Museum (abgerufen 22.03.2015)