Gedenkort für Peter Meigel Hauptstraße 2 / Ecke Bahnhofsstraße in Zeiskam

Ein Zeiskamer stirbt im Konzentrationslager

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Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Zeiskam
Kreis(e): Germersheim
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 14′ 0,18″ N: 8° 14′ 53,24″ O 49,23338°N: 8,24812°O
Koordinate UTM 32.445.263,45 m: 5.453.672,55 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.445.316,99 m: 5.455.415,08 m
  • Hauptstraße / Ecke Bahnhofstraße in Zeiskam (2026)

    Hauptstraße / Ecke Bahnhofstraße in Zeiskam (2026)

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    Hartwig Humbert, Zeiskam
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    Hartwig Humbert
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  • Audio zum Leben des Zeiskamer Bürgers Peter Meigel, der durch das NS-Regime ermordet wurde

    Audio zum Leben des Zeiskamer Bürgers Peter Meigel, der durch das NS-Regime ermordet wurde

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    Britta Jung und Hartwig Humbert, Zeiskam
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  • Rekonstruiertes Porträt von Peter Meigel aus Zeiskam anhand von Personenbeschreibungen

    Rekonstruiertes Porträt von Peter Meigel aus Zeiskam anhand von Personenbeschreibungen

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  • Ankündigung der Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen am Rhein, dass der aus Zeiskam stammende Peter Meigel ins KZ Natzweiler überführt wird (1944)

    Ankündigung der Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen am Rhein, dass der aus Zeiskam stammende Peter Meigel ins KZ Natzweiler überführt wird (1944)

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  • Ankündigung der Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen am Rhein, dass der aus Zeiskam stammende Peter Meigel ins KZ Natzweiler überführt wird (1944)

    Ankündigung der Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen am Rhein, dass der aus Zeiskam stammende Peter Meigel ins KZ Natzweiler überführt wird (1944)

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In der heutigen Hauptstraße 2 / Ecke Bahnhofstraße (damals Hermann-Göring-Strasse) befand sich das Wohnhaus der Familie Meigel. Hier erzählen wir die Geschichte von Peter Meigel (1891-1944), einem Zeiskamer Opfer der Nationalsozialisten.

Um 1930 war das Leben der einfachen Landarbeiter und Tagelöhner in den kleinen Dörfern der Pfalz von harter Arbeit und bescheidenen Verhältnissen geprägt. Viele Familien hatten Mühe, über die Runden zu kommen. Ein Beispiel für ein solches Leben ist das des gelernten Seifensieders Peter Meigel, der bis zum Tod seiner Ehefrau ein armes, unauffälliges Leben führt. Während Peter versucht als älterer Tagelöhner und Wanderarbeiter durchzukommen, gerät er in das Visier der NS-Behörden. Seine Lebensweise missfiel dem NS-Regime derart, dass Peter Meigel letztlich als „Landstreicher“ und „Asozialer“ verurteilt und verhaftet wurde. Bei keinem Gerichtstermin hatte Peter Meigel einen Anwalt. Der untergewichtige Zeiskamer wird erst in das KZ Natzweiler eingewiesen, dann in das KZ Mauthausen, wo er im Steinbruch verstirbt.

Ausbildung und Soldatenzeit
Kriegstraumatisiert?
Familientragik in Zeiskam
Verwitwet und arbeitssuchend
Zwangsverpflichtet in der Landwirtschaft
Gefängnisstrafe, weil er keinen Anwalt hatte?
Bei Siemens & Halske in Speyer
Inhaftiert in Ulm
Trotz guter Führung dauerhaft gefangen
Im Konzentrationslager Natzweiler
Im Konzentrationslager Mauthausen
Quellen / Internet

Ausbildung und Soldatenzeit
Peter Meigel kam am 2. Februar 1891 als einziger Sohn des Korbmachers Peter Meigel und seiner Ehefrau Barbara geb. Hünerfauth in Zeiskam zur Welt. Meigel hatte fünf Schwestern. Von 1897 bis 1905 besuchte er die Volksschule in Lug und absolvierte anschließend in Bergzabern eine Lehre im Seifensiederhandwerk. Vor dem Ersten Weltkrieg lebte die Familie in Lug in der Südwestpfalz, Peter übte neun Jahre lang den Beruf des Seifensieders bei seinem Lehrherren aus, danach arbeitete er ein Jahr in der Seifenfabrik Buchmann in Wissembourg bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs.
Über die gesamte Zeit des Ersten Weltkriegs diente Meigel im Militärdienst, davon dreieinhalb Jahre als Frontsoldat. Er gehörte ab April 1915 zum Bayerischen Reserve-Infanterie-Regiment No. 5 in Metz. In der Militärakte ist vermerkt, dass er vor dem Kriegsdienst eine neunmonatige Gefängnisstrafe abgeleisten musste. Im Juni 1915 verletzte sich Meigel bei der Errichtung von Verteidigungsstellungen. Er war verschüttet und verbrachte zunächst zwei Wochen im Feldlazarett sowie zwei weitere Monate im Reservelazarett in Ingolstadt. Anschließend war er zwei Monate in Stellungskämpfen in Flandern beteiligt, sein Regiment kämpfte in den schrecklichsten Flandernschlachten mit.

Kriegstraumatisiert?
Am 21.11.1915 steht in seinen Dokumenten „beim Stellungskrieg verunglückt“ und „War 3 ½ Jahre im Feld. Verschüttet, ohne Auszeichnung.“ Im November 1915 wurde er der Genesungskompanie Armierungs-Ersatzabteilung II des bayerischen Armee-Korps Germersheim zugeteilt. Allerdings musste er drei Stunden strafexerzieren, „weil er trotz wiederholter Belehrung ohne Erlaubnis seine eiserne Fleischportion verzehrt hat“. Die Zeit vom 21. Nov. 1915 bis 23. Febr. 1916 verbrachte er wieder in Lazaretten („wegen Nervenleiden“). Erst im Juni 1916 wurde er in seine Infanterie-Kompanie zurückversetzt. Im Februar 1917 heißt es: „als dauernd kriegsunbrauchbar ohne Versorgung entlassen. Der Versorgungsanspruch wird abgewiesen, da Kriegsdienstbeschädigung nicht vorliegt.“
Doch kurz darauf erscheint er erneut in den Militärdokumenten, ist vom Juni bis August 1917 zunächst wieder in Militärlazaretten, danach zwei Monate in einer Nervenheilanstalt bis er schließlich am 19. Januar 1918 „zur Arb.Aufn. bei der bad. Anilin u. Soda Fabrik Ludwigshafen entlassen“ wird.
Die Anerkennung als Kriegsdienstbeschädigung war oft mit einem langwierigen Verfahren verbunden, bei dem Gutachter die Ursache und Schwere der Beeinträchtigung beurteilen mussten. Grundsätzlich erkannten die Behörden damals auch psychische Erkrankungen an, wie z.B. Kriegsneurosen oder posttraumatische Belastungsstörungen, allerdings war es der Landbevölkerung meist nicht möglich, eigene Gutachten zu finanzieren.
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Familientragik in Zeiskam
„Im Jahre 1917 habe ich dann in Zeiskam meinen festen Wohnsitz begründet, da ich mich zu dieser Zeit auch in Zeiskam verheiratete,“ so gibt er später zu Protokoll. Laut Militärdokumenten könnte er auch schon Anfang 1915 verheiratet gewesen sein. Die Gattin war Barbara Gutzler, geboren 1881 in Essingen. Eine Tochter der beiden, Elsa Barbara mit Namen, starb am 24. Dezember 1918 in Zeiskam im Alter von 14 Wochen, von einer weiteren Tochter Hildegard, geboren im Dezember 1918, gibt er 1940 zu Protokoll: „Meiner Ehe ist ein Kind (Tochter) entsprossen, die sich zur Zeit in Mannheim aufhält. Sie ist dort Hausgehilfin in Stellung.“ Ein Sohn starb bereits 1921, noch nicht einmal ein Jahr alt. Der zweite Sohn Rudolf Peter, er litt unter der „Englischen Krankheit“ und unter „Blödsinn“, wie Pfarrer Marx ins Kirchenbuch notiert, starb 1937 im Alter von 12 Jahren. Er war „seit 6 Jahren im Heim ‚Bethesda‘ in Landau Krank gelegen.“ Beide erwähnt Peter Meigel nicht in den Protokollen. Nach dem Ersten Weltkrieg führte das Ehepaar einen Hausierhandel. Zudem verdient er seinen „Lebensunterhalt“ meist als Landwirtschaftlicher Arbeiter. Im November 1938 (oder 1939 ?) starb Meigels Frau Barbara Gutzler. Als Todesursache notiert Pfarrer Marx: „Krampfhusten, Wassersucht“.

Verwitwet und arbeitssuchend
Eine Strafanzeige, der die Kriminalabteilung der Stadt Landau 1940 nachging, lautete auf „Bettel und Landstreicherei, weil er sich schon wochenlang ohne einer geregelten Arbeit nachzugehen, mittel- und zwecklos umhertreibt und seinen Lebensunterhalt in der Hauptsache durch Bettel bestreitet.“ Vom 13. Dezember 1939 bis 26. Januar 1940 [!] hatte er als Hilfsarbeiter in der Baufirma Hermann Herzog in Niederlustadt gearbeitet. Er gab an, dass er danach den Arbeitsämtern Germersheim und Landau um Arbeit nachgefragt habe, jedoch ohne Erfolg. „Seit dieser Zeit treibt er sich in Landau und dessen Umgebung herum.“ Bei Gelegenheit hilft er dort Kohlenhändlern. „Für das Entladen eines Waggons Kohlen erhalte ich 4 bis 5 RM.“ Mit seiner neuen Partnerin ging er fast täglich „in das evangelische Altersheim“ hier [vermutlich Bethesda in Landau], wo er sich Essen verabreichen ließ. „Das Essen haben wir dort erhalten, ohne etwas sagen zu müssen,“ stellte Meigel fest. „Wir haben [auch] meistens in hiesigen Wirtschaften billigere Speisen eingenommen.“ Auf der Suche nach Arbeit zogen beide über die Dörfer. Wenn er keine Beschäftigung fand, übernachteten sie in Heuschuppen. Hoffnungsvoll gibt Peter Meigel eine Benachrichtigung an, dass er als Hilfsarbeiter „gegebenenfalls [in der]Garten-Ausführung P. Engel in Ludwigshafen, Prinzregentenstraße 23 eine Anstellung finden könnte“.
Seine Partnerin wird ebenfalls zum Vorwurf der Bettelei vernommen. Sie gibt zu Protokoll: „Meigel hat meines Wissens bis jetzt noch nicht gebettelt. Wir waren nur gemeinschaftlich wiederholt beim Essen bei Verwandten in Godramstein. Die Namen seiner Verwandten sind mir nicht bekannt.“
Die Anklageschrift fährt fort: „Von der Gendarmerie Bellheim - Gendarmeriemeister Entzminger - wird Meigel als notorischer Faulenzer und Querulant bezeichnet, der jeder geregelten Arbeit geflissentlich aus dem Wege geht. Sein bisheriger Lebenswandel müsse als höchst asozial bezeichnet werden. Gegen Meigel sei außerdem ein Verfahren wegen Unterschlagung von Bettwäsche zum Nachteile der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt anhängig… Die Unterbringung des Meigel in einem Arbeitshaus sei dringend geboten. [Der letzte Satz ist durch Unterstreichung hervorgehoben.] Vor den Richtern bestritt Peter Meigel ausdrücklich, gebettelt oder sich als Landstreicher von Ort zu Ort herumgetrieben zu haben. Meinen Unterhalt habe ich durch Gelegenheitsarbeiten verdient. Über Nacht war ich entweder in meiner Wohnung in Zeiskam, oder in dem Holzschuppen im Löhl.“ Nach der Vernehmung setzte man Meigel auf freien Fuß mit der Auflage, sich beim Arbeitsamt zu melden, damit man ihm in eine Tätigkeit in der Landwirtschaft zuweist. Auf der Rückseite des „Entlassungs-Befehls“ ergeht Ende April 1940 eine handschriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft Landau an die Gendarmerie-Station Bellheim/Zeiskam mit der Frage: „Arbeitet M. jetzt regelmäßig?“
Die Antwort aus der Gendarmerie kommt am 7. Mai: „Meigel arbeitet z. Zt. gelegentlich bei der Wtw. Des Metzgers Zwicker in Zeiskam. Die Zwicker hat jedoch nur wenig Arbeit, sodass sie Meigel nicht immer benötigt… Meigel wird nur unter einer gewissen Aufsicht seiner Arbeitspflicht nachkommen. Dies ist ihm schon von Seiten der Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen a.Rh. durch die hiesige Gendarmerie unterschriftlich zur Pflicht gemacht worden. Meigel wird von hier auch entsprechend beaufsichtigt, aber trotzdem wird er versuchen sich ab u. zu z.B. bei Regenwetter wo er immer eine Entschuldigung hat, sich seiner Pflicht zu entziehen …“
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Zwangsverpflichtet in der Landwirtschaft
Nun wird er „mit Wirkung vom 21.6.40 als landw. Helfer zu dem Landwirt Oskar Stübinger, Dreihof dienstverpflichtet. … Nach fernmündlicher Mitteilung des Stübinger vom 22.6.40 ist M. zur Arbeitsaufnahme nicht erschienen …“ Auf der Rückseite des Verpflichtungsbescheids erfolgt die vorgedruckte juristische Belehrung: „Vom Tage der Dienstverpflichtung ab sind Sie aus Ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis beurlaubt… Die Nichtbefolgung oder Verletzung der Ihnen auferlegten Verpflichtungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe …“
Am 9. Juli 1940 wird Peter Weigel nun zu seinen Verpflichtungsverletzung vom Gendarmerie-Posten Bellheim befragt. Er gibt zu Protokoll: „… Ich war der Meinung, wenn ich in Zeiskam arbeite, ist es genauso als wenn ich in Dreihof bin. Ich habe bisher in Zeiskam bei folgenden Landwirten gearbeitet: Karl Zimpelmann, Adam Sinn Wtw. Phil Wolf, Peter Krebs und der Luise Zwicker. Da habe ich pro Tag 3 RM und mein Essen erhalten. Ich war der Meinung, dass ich in Dreihof keine Bezahlung erhalten würde und deshalb bin ich lieber in Zeiskam geblieben.“
Noch am gleichen Tag wird von Amtsgerichtsrat Schmitz in Germersheim zur Sache vernommen und umgehend mit Haftbefehl dem Gerichtsgefängnis Speyer zugewiesen. „Der Beschuldigte wurde darüber belehrt, dass er hierüber Beschwerde erheben und eine Abschrift des Haftbefehls beantragen könne…[Er] ist überführt, in Dreihof bei Landau am 21.6.1940 als Dienstverpflichter die zugewiesene Arbeitsstelle nicht angetreten, sondern sich in der Zwischenzeit … in Zeiskam andere Arbeit gesucht zu haben.“ Der Termin der Hauptverhandlung wurde auf den 7. August 1940 vor dem Amtsgericht Landau festgelegt. Dort gibt der Beschuldigte an: „Ich habe nicht so genau gewusst, wie das mit der Dienstpflicht ist. Ich war bei einem Bauer als Tagelöhner und habe geglaubt, wenn ich in der Landwirtschaft helfe, ist es genau so gut. Ich habe nicht gewusst, daß ich mich strafbar mache, wenn ich nicht zu Strübinger gehe.“ (siehe Abbildung in der Mediengalerie)

Befragt wird dann noch ein Angestellter beim Arbeitsamt Landau, der aussagt, dass der Angeklagte in dem zugeschickten Bescheid darauf hingewiesen war, „daß bei Nichtbeachtung der Aufforderung Strafanzeige erfolgt“. Auf eine Beeidigung des Zeugen wurde verzichtet. Einen Rechtsanwalt finden wir in keinem der Gerichtsprotokolle. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten und Kostentragung [!]. Das Urteil wegen eines Vergehens der Dienstverpflichtung folgte im vollen Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft, „weil er zum Faulenzen und Landstreichen neigt. Er muß streng angefaßt werden, um ihn zu geordneter Arbeit anzuhalten. Vier Wochen der erlittenen Untersuchungshaft sind auf die erkannte Strafe anzurechnen.“

Gefängnisstrafe, weil er keinen Anwalt hatte?
Er wird noch am Gerichtstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 8. Oktober 1940 schickt man ihm die Ladung zum Strafantritt im Gerichtsgefängnis Landau, wo er binnen 7 Tagen zu erscheinen hat. Darauf schreibt Peter Meigel am 18.10. ein Gesuch an die Staatsanwaltschaft in Landau.

„Hoch-Geehrter Herr Ober-Staatsanwalt.
Ich Peter Meigel geb. am 2.2.1891 zu Zeiskam richte an Sie Herr Ober-Staatsanwalt eine Bitte mir einen Strafaufschub zu gewähren den[n] ich arbeite in Zeiskam im Taglohn, in Zeiskam bei der Landwirtschaft es sind noch sehr viel Kartoffeln auszumachen auf dem Felde wo mich die Leute brauchen für zum helfen. Ich möchte deswegen ihn Herrn Ober-Staatsanwalt höflichst bitten daß ich meine Strafe am 15.1.1941 antreten darf den[n] dort habe ich ich [!] beßer Zeit dazu als wie heute. Hoffentlich sind Sie Herr Ober-Staatsanwalt mit meinem Vorschlageinverstanden ich wäre ihnen sehr dankbar dafür. Ich möchte am 15.1.40 meine Strafe antreten. Ich möchte Sie höflichst bitten mir eine Antwort zu geben. Sie brauchen gegen mich keinen Haftbefehl auszuschicken. Ich bin immer in Zeiskam.“


Die Anzeige über den Strafantritt trägt dann das Datum vom 25. November. Schon am 4. November ging beim Amtsgericht Landau von der Kriminalpolizei Ludwigshafen der Antrag ein, „falls er in Haft ist, nicht auf freien Fuß zu setzen, sondern für die Kriminalpolizei L’hafen in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen.“ Geantwortet wurde am nächsten Tag, den Inhalt der Antwort kennen wir nicht. Anscheinend gab es auch hinter dem Rücken des Angeklagten Nachfragen beim Arbeitsamt und in Zeiskam. Jedenfalls schreibt ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes in Landau am 6.12.40 an das Amtsgericht: „Meigel steht nach meinen Feststellungen und nach Angabe des Bürgermeisteramtes Zeiskam in keinem festen Arbeitsverhältnis, sondern geht nur Gelegenheitsarbeiten nach.“ Entlassen wurde Peter Meigel am 28. Januar 1941.
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Bei Siemens & Halske in Speyer
Über seine beiden nächsten Lebensjahre findet sich nichts mehr in den vorhandenen Akten. Doch dann gibt es wieder Gerichtsunterlagen. In einem Urteil „im Namen des Deutschen Volkes“ vom 24. November 1943 wird Peter Meigel als einschlägig vorbestraft bezeichnet. Zum einen gilt er als wohnsitzlos, andererseits als im Armenhaus in Zeiskam wohnhaft.
Seit 1941 war er in der Speyerer Zweigniederlassung von Siemens & Halske als Lagerarbeiter dienstverpflichtet. Auch Meigels Tochter musste dort arbeiten. Während der NS-Zeit wurde das Siemens-Gelände in Speyer, wie viele andere Industrieanlagen auch, in die Kriegswirtschaft und die Zwangsarbeit einbezogen. Siemens & Halske, eine Tochtergesellschaft von Siemens, nutzte Zwangsarbeiter und Dienstverpflichtete in verschiedenen Werken für Fernmelde- und Eisenbahnsignaltechnik. Im Speyerer Werk von Siemens & Halske lernte Peter Meigel eine geschiedene Fabrikarbeiterin kennen, sie wird von ihm selbst und in der Gerichtsakte als seine Verlobte oder „Braut“ angegeben.
Ende Juli 1943 hatten sie ihre Arbeitsstätte verlassen und gemeinschaftlich ein Wanderleben im nördlichen Wasgau begonnen. Durch Bettelei und Gelegenheitsarbeiten verdienten sie sich etwas Geld. Übernachtet haben sie in Scheunen oder bei Bekannten. Am 8. September wurden sie in Silz bei Annweiler aufgegriffen. Das Arbeitsamt Ludwigshafen „als Beauftragter des Reichstreuhänders der Arbeit“ stellte Strafantrag. Als Grund für ihr Weglaufen gaben die beiden vor Gericht die geringe Entlohnung bei Siemens & Halke an. Sie wollten einen höheren Arbeitslohn erzwingen oder eine andere Stelle suchen. Beide wurden verurteilt, weil laut Gericht „sie ihre Beschäftigung ohne rechtmässige Lösung des Arbeitsverhältnisses aufgegeben haben. In Tateinheit damit erfüllt das ziellose Umhertreiben von Ort zu Ort ohne Arbeit und ohne festen Wohnsitz unter Inanspruchnahme der Mildtätigkeit fremder Menschen den Tatbestand der Landstreicherei.“ Weiter heißt es: „Die Angeklagten sind geständig, unerlaubt von der Arbeit weggelaufen und ziellos sich herumgetrieben zu haben. Sie geben zu, gewusst zu haben, dass man nicht eigenmächtig eine Beschäftigung aufgeben darf. Während der Angeklagte Meigel behauptet, sie hätten während der Wanderschaft sich fast ausnahmslos bei Verwandten aufgehalten und gearbeitet, gibt die Angeklagte zu, dass sie meist in Scheunen übernachteten und kein Geld hatten“, so steht es in der Urteilsbegründung. Als juristische Grundlage dienten zwei Verordnungen und der Tatbestand der Landstreicherei Meigel wurde „als Mann der treibende Teil der Straftat“ eingeordnet, zumal er erst „vor kaum 3 Jahren wegen Dienstpflichtverletzung zu Gefängnisstrafe verurteilt war. Wegen des Geständnisses konnte bei beiden Angeklagten die erlittene Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet werden. Die Kosten des Verfahrens waren den Beurteilten aufzuerlegen …“

Inhaftiert in Ulm
Ein Justizoberinspektor der Oberstaatsanwaltschaft in Landau ließ Meigel Ende Dezember 1943 aus dem dortigen Landgerichtsgefängnis mit Zwischenstationen in Zweibrücken, Mannheim und Bruchsal ins Ulmer Strafgefängnis zur Verbüßung von acht Monaten Gefängnis und drei Wochen Haft (abzüglich der seit 8. September erledigten Untersuchungshaft) einweisen. Als Straftaten waren Arbeitsvertragsbruch und Landstreicherei angegeben. Im Aufnahmeersuchen hatte der Beamte sich verrechnet und eine um einen Monat längere Strafzeit angegeben, was in Ulm jedoch bemerkt wurde.

Bei der Aufnahmeuntersuchung in Ulm zeigte sich Meigel als gesund, Mängel oder Auffälligkeiten waren nicht bekannt, außer dass er eine schwächlich-hagere Gestalt hatte, 1914 unter einer Mittelohrentzündung litt und sein Gebiss nur aus wenigen Zähnen bestand. Doch auch eine Schwerhörigkeit auf dem linken Ohr konnte festgestellt werden. „Geistig anscheinend gesund.“ Ohne besondere Leidenschaften. Geistige und seelische Abarten und Erbkrankheiten in der Familie angeblich nicht vorhanden.„ Für leichte Arbeit wurde er als tauglich eingeschätzt, jedoch nicht für Leibesübungen. So wurde er zur Außenarbeit eingeteilt. Weiter hieß es über Meigel, er habe eine “nicht auffällige seelische und geistige Artung„ und sei anderen gegenüber nicht gefährlich. Als besonderes Kennzeichen wurde, wie bereits im Militärdienst im 1. Weltkrieg und anderen Dokumenten, eine Tätowierung an der rechten Hand festgestellt. Abschließend konstatiert der Gefängnisvorstand als Gesamteindruck: “Scheint kein Freund der Arbeit zu sein.„ Und weiter: “Meigel ist als Gestrauchelter zu behandeln.„
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Trotz guter Führung dauerhaft gefangen
Aus der Gefangenschaft heraus wurde Meigel im März 1944 in Ulm noch einmal für den Wehrdienst gemustert und dem Landsturm II zugeordnet. Nun sollte er Anfang Juni entlassen bzw. nach Frankenthal überstellt werden. Seine Arbeitsleistungen während des Vollzugs waren befriedigend. Die “Arbeitsbelohnung„ betrug 25,10 RM, als eigene Mittel waren noch 20,04 RM vorhanden. “Im Strafvollzug hat M. zu Beanstandung Anlaß nicht gegeben„. Bereits als Meigel Anfang Mai 1944 noch in der Strafanstalt Ulm einsaß, stellte die Kriminalpolizeistelle Ludwigshafen, die den Häftling im Anschluss an die Strafverbüßung in polizeiliche Vorbeugehaft (“Überhaft„) übernehmen sollte, ein Ersuchen an die Haftanstalt Frankenthal, ihn dort “bis auf weitere Mitteilung zu verwahren„. Nachdem man ihn am 6. Juni in Ulm “entließ„, wurde er im gleichen Monat in Frankenthal eingewiesen. Als Einweisungsgrund für die “P-Haft„ wird “Arbeitsvertragsbruch„ angegeben. Die Polizeiakte dokumentiert sein Körpergewicht mit 52 Kilogramm bei einer Körpergröße Als Einweisungsgrund für die “P-Haft„ wird “Arbeitsvertragsbruch„ angegeben. Die Polizeiakte dokumentiert sein Körpergewicht mit 52 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,55 Meter, sein Gesundheitszustand als mittelkräftig und mager. Seine Arbeitsleistungen während des Vollzugs seien befriedigend gewesen. Sein Geldguthaben, das nach Frankenthal überwiesen werden sollte, betrug an eigenen Mitteln 20,04 Reichsmark, seine Arbeitsbelohnung 25,10 RM. “Im Strafvollzug hat M. zu Beanstandungen Anlaß nicht gegeben„. Weiterhin beurteilt das Gefängnis, dass Meigel “zur Zufriedenheit mit gearbeitet„ hat: “Er macht den Eindruck eines unsteten Menschen, dem intensiv arbeiten schwer fällt.„ Nun sollte ihm “Papierarbeit„ zugewiesen werden.

Im Konzentrationslager Natzweiler
Ende August 1944 sollte es zur “Verschubung des Vorbeugehäftlings„ ins KZ Natzweiler kommen. “Um das Einschleppen von Seuchen in die [!] Konzentrationslager zu verhindern„, sollte er nochmals dem Gefängnisarzt vorgestellt werden um festzustellen, ob er “frei von ansteckenden Krankheiten, insbesondere Fleckfieber, ist.„ Meigel kam zunächst mit der Häftlingsnummer 26895 nach Natzweiler. 8 Tage war er dort untergebracht. Als Kleidung stand den Gefangenen ein Hemd, eine Hose und eine Jacke, alles häufig in Form von gestreiften Pyjamas, sowie ein Paar Holzpantoffeln zur Verfügung. Morgens gab es eine Kelle “Kaffee„, eine dünne Scheibe Schwarzbrot und Wurst, mittags eine Rüben- oder Kohlsuppe, abends ein Stück Schwarzbrot. Am 6. September 1944 wurde er mit 33 anderen Häftlingen aus Natzweiler unter der Gefangenennummer 101426 in Konzentrationslager Dachau untergebracht und sollte dort wohl zunächst im Außenlager (“Kommando„) Allach, einer Fabrik der BMW-Werke, als “Hilfsarbeiter„ tätig werden.
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Im Konzentrationslager Mauthausen
Acht Tage später jedoch kam er in einen Transport nach Mauthausen bei Linz in Österreich, wo er als “Asozialer„ registriert wurde. Diese mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichneten Gefangenen galten entweder als “Arbeitsscheue„ oder als “Gemeinschaftsunfähige„. Mauthausen war unter den Dachauer Gefangenen als “Mordhausen„ bekannt, weil dort durch harte Arbeit in Steinbrüchen und Bergwerken Unzählige ihr Leben ließen. Zum 25. Oktober 1944 um 7 Uhr finden wir in den Akten des Lagers Mauthausen Meigels Todesmeldung. Als sein Einsatzort ist “Stammblock Aussen Kdo. Quarz„ im Außenlager Melk an der Donau, 80 km von Mauthausen entfernt, angegeben. Laut Totenbuch des KZ Mauthausen ist er an “allg. Körperschwäche, Kreislaufschwäche„ gestorben, allerdings stimmen die Angaben in den Quellen der NS-Zeit oftmals nicht mit dem wirklichen Geschehen überein. In einer Verwahrungsliste des KZ Dachau vom November 1944, aber auch in einer Liste vom August 1946, taucht noch als Eigentum von Meigel die Notiz über einen Siegelring auf. Das war alles, was ihm an persönlichen “Wertsachen„ verblieben war. Penibel wurden alle diese Details in den uns heute noch zugänglichen Dokumenten registriert. Sein Name findet sich heute im “Raum der Namen„ in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen wie auch im digitalen Gedenkbuch, das die Namen von über 84.000 Menschen enthält, die im KZ-System Mauthausen-Gusen zwischen 1938 und 1945 gestorben sind.

(Hartwig Humbert, Zeiskam, 2025)

Quellen
Die für diesen Beitrag genutzten Daten stammen aus:
  • Gerichtsakte E 356 g Bue 4983 im Staatsarchiv Ludwigsburg.
  • Strafakte Best. J 86 Nr. 3549 und 3550 im Landesarchiv Speyer.

Internet
raumdernamen.mauthausen-memorial.org: RAUM DER NAMEN - DIE TOTEN DES KZ MAUTHAUSEN (abgerufen 12.01.2026)
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Literatur

Humbert, Hartwig (2022)
Im Konflikt mit dem Staat: Justizverfahren und Lebensbilder Zeiskamer Bürger in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein Quellenlesebuch. Zeiskam.

Gedenkort für Peter Meigel Hauptstraße 2 / Ecke Bahnhofsstraße in Zeiskam

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Hauptstraße / Ecke Bahnhofsstraße
Ort
67378 Zeiskam
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger

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Hartwig Humbert (2025): „Gedenkort für Peter Meigel Hauptstraße 2 / Ecke Bahnhofsstraße in Zeiskam”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-356832 (Abgerufen: 3. März 2026)
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