„Die Grabplatte mit der Jahreszahl 1594, die einer Frau lutherischen oder reformierten Bekenntnisses zuzuordnen ist, dürfte das letzte Relikt vom ehemaligen 'Eußerthaler Klosterhof Mechtersheim' am Standort des heutigen 'Altenhofs' sein. Die Grabplatte, die vermutlich ein kurpfälzischer Hofverwalter für seine Frau oder Tochter anfertigen ließ, dürfte aus der bereits im Dreißigjährigen Krieg (1618/48) zerstörten Hofkapelle des alten Friedhofs stammen. Nach der Abtragung der Kirchenruine (1786) - die Steine wurden zum Bau eines Kelterhauses am Standort altes Schulhaus verwendet - dürfte die Grabplatte nach ihrem ruinösen Zustand zu urteilen, lange Zeit am ehemaligen Friedhof als Gehwegplatte benutzt worden sein. Nach Aufgabe und Einebnung des Friedhofes im Jahre 1892 gelangte die Steinplatte samt dem steinernen Grabkreuz [von 1816] in den Kirchengarten der Kath. Kirche Mechtersheim. Dort wurden beide Relikte 2006 am Pfarrhauseingang unter Beton wiederentdeckt.“
Inschriften
Die Inschriften lauten:
„ANNO 1594 DEN ERSTEN / IANVARI VERSCHIDT SELLIG / IN CHRISTO / IVNCKFRAU ANNA MARIA … / VO[N] VDENHEIM / GOT VERLEIHE ALLEN / GLAEVBIGEN) EIN FREHLICHE / AVFERSTEHVNG AMEN“
Auf dem mittleren Feld der Grabplatte steht der Bibelspruch aus Psalm 125, 2:
„DIE AUF DEN / HERREN HOFFEN / WERDEN NIHT / [FAL]LEN SONDER(N) / [EWIG] WEREN / WIE DER BERG ZION.“
Interpretation der Inschriften
Es wird vermutet, dass die Grabplatte von 1594 in (!) der Kapelle des früheren Friedhofs angebracht war und die darauf genannte Anna Maria … von Udenheim dort begraben war. Fraglich bleibt, ob es sich dabei auch um die Kapelle im ehemaligen Altenhof handelte, die im Dreißigjährigen Krieg (1618 - 48) zerstört und letztendlich 1786 abgetragen wurde. Zugleich ist auf einer Karte von 1785 eine Kapelle auf dem Friedhof außerhalb des Dorfes verzeichnet. Ab 1592 gehörte Mechtersheim zur protestantischen Kurpfalz. Der Herkunftsort der Verstorbenen wird auf der Grabplatte mit Udenheim genannt, dem heutigen Philippsburg. Udenheim, auf der anderen Rheinseite gelegen, gehörte zu diesem Zeitpunkt zum Bistum Speyer, so dass die Einwohner des Ortes katholisch waren. Dass die Verstorbene, wie vereinzelt vermutet wird, aus dem 60 km entfernten Udenheim in Rheinhessen stammte, erscheint unwahrscheinlich. So bleibt die Herkunft unklar. Die auf der Grabplatte genannte IUNCKFRAU stammte, so ist aufgrund des Bestattungsortes und der deutschen Inschrift zu vermuten, aus einer wohlhabenden, evangelischen Familie.
(Hartwig Humbert, Verein für Heimat- und Brauchtumspflege in Römerberg e.V., 2024)
Quelle
Vortrag zur Grabplatte von 1594 von Lenelotte Möller vom 17. Mai 2017 in Römerberg.
Hinweistafel der Gemeinde Römerberg zur Grabplatte, aufgestellt an der Halle am neuen Friedhof Römerberg-Mechtersheim.