Die frei zugängliche Burgstelle Lindenberg liegt oberhalb des Orts bei der Cyriakus-Kapelle. Da der Burgfels als Steinbruch genutzt wurde, blieb nicht viel von der Burg übrig, fast nur der frühere Halsgraben mit der Kapelle.
Geschichte Wie bei vielen anderen Burgen ist auch bei Burg Lindenberg das früheste Indiz für die Existenz einer Wehranlage die Erwähnung eines Ritters, der sich offensichtlich nach dieser benennt. Urkundlich genannt wird 1220 Diemarus von Lindenburch, der damals ein Lehnsmann der Abtei Weißenburg war (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 454). Die vorgenannte Jahreszahl verweist einerseits auf eine bereits bestehende Burg, gibt andererseits aber keinerlei Hinweise auf deren Erbauungszeit. Auch für die in der älteren Literatur zu findenden Behauptungen einer Gründung bereits im 11. oder im 12. Jahrhundert gibt es keine belastbaren Belege (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 454). Offensichtlich befand sich Lindenberg nur wenige Jahrzehnte in der Hand der vorgenannten Herren, denn 1286 war die Burg mit ihrer damals ausdrücklich erwähnten Kapelle im Besitz der Edelfreien von Frankenstein (Staatsarchiv Darmstadt, C 1 A, Nr.16, fol 74r). Möglicherweise waren die Frankensteiner durch Heirat in den Besitz von Burg Lindenberg gekommen. In dieses Bild passt die Tatsache, dass im Gegensatz zu den drei Lambrechter Dominikanerinnen Irmentrud (2x) und Kunigunde von Lindenberg keine männlichen Familienmitglieder im 13. oder 14. Jahrhundert mehr genannt werden (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 455). Im 14. Jahrhundert war Lindenberg zur Ganerbenburg geworden. Zu den Anteilseignern gehörte damals Eberhard von Frankenstein, der eine Burghälfte von seinem verstorbenen Vater und seinem Bruder Wilhelm erhalten hatte. Eberhard wiederum belehnte mit dem halben Teil an der Wohn- und Wehranlage 1334 seinen Schwager Walter von Bruck (Hauptstaatsarchiv München, Rheinpfälzer Urkunden 3174). Offensichtlich auf dem Erbweg gelangte die Burg nach dem Aussterben der Herren von Frankenstein zur Mitte des 14. Jahrhunderts in den Besitz der vorwiegend rechtsrheinisch begüterten Schenken von Erbach (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 456). Schenk Konrad d. J. von Erbach und seine Ehefrau Kunigunde von Bruck sahen in dem entfernt gelegenen Besitztum offensichtlich wenig Sinn und verkauften schon 1353 Burg und Herrschaft (Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urkunden, Nr. 1143a). Besonders wertvoll dürfte vor allem das Zubehör gewesen sein, denn man erzielte für die Burg und die zugehörigen herrschaftlichen Dörfer Flomersheim, Gönnheim, Heßheim, Königsbach, Maudach und Weidenthal 4.000 Goldgulden. Käufer war ihr Oheim Engelhard I. von Hirschhorn. Im Zusammenhang mit diesem Verkauf wird deutlich, dass Burg und Herrschaft - vielleicht von Anfang an - ein bischöflich-speyerisches Lehen waren. Da der jedoch der vorerwähnte Verkauf der bischöflichen Erlaubnis entbehrte, kam es folgerichtig zu juristischen Auseinandersetzungen. Trotz eines aufwendigen und langjährigen Rechtsstreits änderte sich jedoch wenig, eigentlich nichts (Vgl. Lehmann1860, S. 350f). Die Burg blieb offenbar in der unmittelbaren Verfügungsgewalt des Eberhard von Hirschhorn, bzw. seiner Familie und war weiterhin ein Lehen des Bischofs von Speyer (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 456). 1364 wird der Einfluss der Pfalzgrafschaft deutlich, denn Engelhard II. von Hirschhorn versprach Pfalzgraf Ruprecht I. von Burg Lindenberg (vesten Lyndenberg) aus, weder ihm noch Kurpfalz einen Schaden zuzufügen und sicherte darüber hinaus zu, niemanden in die Feste aufzunehmen, der der Pfalzgrafschaft von Nachteil sein könne (Staatsarchiv Darmstadt, A 1, Nr.106/6). Hintergrund dieser Zusagen war wohl die Tatsache, dass damals Engelhard in mehrere handfeste Fehden - offensichtlich auch gegen die Pfalzgrafschaft- verwickelt war. Diese Vermutung erhärtet die Tatsache, dass im Jahre 1371 Pfalzgraf Ruprecht I. den in seinem Gewahrsam befindlichen Engelhard II. von Hirschhorn an die Brüder Schenk Konrad und Schenk Eberhard von Erbach sowie Ritter Heinrich Rüdt unter Auflagen auslieferte. Insbesondere sollte Engelhard die Behauptung zurücknehmen, der Pfalzgraf habe ihn ungerechtfertigt angegriffen. Darüber hinaus nötigte der Pfalzgraf den Hirschhorner zur Wiederholung der Zusagen von 1364. Die These, Burg Lindenberg sei im Verlauf dieser Auseinandersetzungen mit der Pfalzgrafschaft zerstört worden, entbehrt jedoch einschlägiger urkundlicher Nachweise (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 456). 1393 kam es zu einer innerfamiliären Nutzungsteilung der Gebrüder Hans V, Albrecht II und Eberhard II von Hirschhorn. Dabei fiel die Herrschaft Lindenberg - die Burg bleibt unerwähnt - in das Los des Eberhard II. Möglicherweise ist davon auszugehen, dass die Burg schon damals zerstört oder aufgelassen war. Den letzten Zweifel beseitigt eine urkundliche Notiz aus dem Jahre 1422. Damals bezeichnete Bischof Raban von Speyer Lindenberg als Burgstadel, letztlich als niedergelegte oder aufgelassene Anlage (Staatsarchiv Darmstadt, C 1 A, Nr.16, fol. 152r). Es muss allerdings offen bleiben, ob Lindenberg bereits im Verlauf der oben erwähnten Fehde oder erst 1422 zerstört und/oder aufgelassen wurde. In allen bis 1611 von den Bischöfen von Speyer für die Hirschhorner ausgestellten Lehnbriefen bleibt der terminus technicus Burgstadel erhalten (Vgl. Lehmann1860, S. 352). Dies ist zumindest ein deutlicher Hinweis für einen unterlassenen Wiederaufbau. Nach dem Ableben des Friedrich I. von Hirschhorn, letztlich dem Aussterben dieser Familie 1632, folgten verworrene Besitzverhältnisse, die erst 1653 ein Ende fanden. Damals verlieh Bischof Lothar Friedrich von Speyer Wolf Hartmann Kämmerer von Worms, gen. von Dalberg, die Lehen der ausgestorbenen Familie von Hirschhorn zum Mannlehen, bestehend u. a. aus der Herrschaft Lindenberg mit allen Zugehörungen. Der „Burgstadel“ war nun keiner Erwähnung mehr wert. Nach der Mitte des 19. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Ost- und Südareal der ehemaligen Burg als Sandsteinbruch genutzt und dabei die Burgruine fast völlig abgetragen.
Baubeschreibung Die frei zugängliche Burgstelle befindet sich östlich der Gemeinde Lindenberg und ist nach kurzem Aufstieg rasch zu erreichen. Die Schriftquellen schweigen zum ursprünglichen Aussehen der Burg. Urkundlich belegt ist lediglich eine erstmals 1268 erwähnte Kapelle, der Vorgänger der heutigen Cyriakus-Kapelle. Da auch archäologische Untersuchungen bisher unterblieben, ist man auf Beobachtungen im Gelände angewiesen, die allerdings durch die Anlage eines Steinbruchs im Burgareal mehr als erschwert sind. Der eigentliche Burgstandort befand sich unmittelbar südlich der vorerwähnten Cyriakus-Kapelle in Spornlage am Ende des in südwestlicher Richtung auslaufenden Hinteren-Langen-Berges. Den Zugang zur Burg ermöglichte offensichtlich ein von Norden kommender Weg. Er zog sich - unterhalb des modernen Waldweges - entlang des Bergrückens und endete auf der Nordseite des Burggrabens. Hinter ihm erstreckte sich ein Areal das, trotz des Abgangs (Steinbruch) der gesamten Westseite mit einer Breite von ca. 30 bis 40 Meter und einer Länge von ca. 50 bis 60 Meter rekonstruiert werden kann (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 459). Es handelte sich um eine wahrscheinlich zweigeteilte Anlage: eine Oberburg im nördlichen und eine untere Anlage im Süden. Diese Überlegung stützt die Tatsache, dass noch heute im südwestlichen Bereich „ein Absatz im Gelände zu beobachten ist“ (Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 459).. Original erhalten ist von der Burg nur noch - teilweise von der Cyriakus-Kapelle überbaut - die Halsgrabennordseite sowie der westliche Hangbereich. Aufgehendes Mauerwerk ist in diesem Areal nicht nachzuweisen. Lediglich am Westhang aufgefundene Keramik und im Fundament bzw. am Sockel der Cyriakus-Kapelle verbaute Buckelquader mit Randschlag gelten als letzte (sichtbare) Überreste der Burg. Manche der großen Buckelquader weisen Steinmetzzeichen auf. Dieser karge Befund erlaubt „eine grobe Einordnung zwischen ca. 1170 und 1250“ (Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 460). Darüber hinaus weist die Kapellensüdwand ein in Zweitverwendung eingebautes Fenster mit zwei unterschiedlichen Gewänden und schwach ausgeprägten Spitzbogen auf. Die Bearbeiter des Artikels „Lindenberg“ im Pfälzischen Burgenlexikon halten es für möglich, dass es von der Burg stammen könnte (Vgl. Burkhart / Barz / Wittkowski 2005, S. 461).
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)
Literatur
Gemeinde Lindenberg (Pfalz) (Hrsg.) (1998)
Lindenberg. Eine Sammlung heimatkundlicher Beiträge. Lindenberg.
Keddigkeit, Jürgen; Übel, Rolf / Burkhart, U. (Hrsg.) (2005)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 3. I-N. Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1860)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 2. Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1895)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 5. Ludwigshafen am Rhein 1884-1898.
(1995)
Kreis Bad Dürkheim. Stadt Bad Dürkheim, Gemeinde Haßloch, Verbandsgemeinden Deidesheim, Lambrecht, Wachenheim. Band 1. Worms.
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.