Geschichte
Im Gegensatz zu den baulichen Überresten einer Burg in Königsbach ist eine solche Anlage im Mittelalter und der frühen Neuzeit in den überlieferten Schriftquellen nicht nachzuweisen. Auch die Hinweise auf im Ort begüterte Ministerialen führen nicht weiter. Dies gilt sowohl für Ritter Diemar von Lindenberg als auch Werner II. von Bolanden. Erster überließ in einem Dreiecksgeschäft 1220 der Abtei Weißenburg Güter in Königsbach und letzter „besaß in Königsbach ein Allod, auf das Rheingraf Wolfram zwischen 1206 und 1220 Anspruch erhob“ (Burkhart / Barz 2005, S. 215). In beiden Fällen bleibt eine Burg unerwähnt.
Möglich erscheint, dass Friedrich von Königsbach, der vor 1299 als Dienstmann der Herren von Frankenstein tätig war, mit der Königsbacher Burg in Verbindung stand (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 216). Er schenkte im letztgenannten Jahr unter anderem einen Hof mit Zubehörden in Königsbach dem Zisterzienserkloster Eußerthal. Wohl vor März 1304 bestätigten Johannes d. J. von Frankenstein und dessen Ehefrau diese Schenkung. Die Schenkungsbestätigung belegt, dass Friedrich von Königsbach nicht mehr in seinem bisherigen (wie auch immer gearteten) Frankensteiner Dienstverhältnis stand (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 216).
Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die Herren von Hirschorn in Königsbach präsent. Sie besaßen spätestens ab 1353 (Eckardt [Kunstdenkmale] 1926, S. 230) lehnsweise vom Hochstift Speyer Besitz- und Gerichtsrechte im Ort. Darüber hinaus hatte 1416 Graf Johann von Homburg dem Ritter Eberhard II. von Hirschhorn die neben Mannschaft und Gerichtsrechten auch Ländereien in Ruppertsberg und Königsbach zu rechtem Mannlehen überlassen. Damit besaßen und behielten die Hirschhorner bis zu ihrem Aussterben 1632 zwei große Lehen von in Königsbach (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 216). Daran änderte auch das Ausscheiden der Grafen von Homburg und der Übergang der oberherrlichen (Homburger) Lehnsrechte an die Pfalzgrafschaft nichts. Diese Lehen erneuerten bis 1615 die Pfalzgrafen permanent, so dass man davon ausgehen kann, dass die Hirschhorner noch unmittelbar vor dem Erlöschen ihres Geschlechts 1632 im Besitz der Güter und Rechte waren. Auffällig bleibt, dass eine Königsbacher Burg „in keinem der genannten Schriftstücke erwähnt“ (Burkhart / Barz 2005, S. 217) wird.
Ungeachtet dessen nutzen die Hirschhorner als Nachfolger der Herren von Königsbach offensichtlich als Dorf- und Gerichtsherren die Burg. Dies belegt ein Wappenstein, der im 20. Jahrhundert den Resten der ehemaligen Burg entnommen und neben dem Hoftor des Anwesens Hirschhornring 27 eingefügt wurde (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 217). Das Wappen zeigt u.a. „einen Schild mit aufrecht gestellter Stange eines Hirschgeweihs als Wappenfigur und gibt ein gutes Beispiel mittelalterlicher Herrschaftssymbolik. Nach Stil und Form des dargestellten Wappens dürfte der Wappenstein aus dem 16. Jahrhundert stammen“ (Burkhart / Barz 2005, S. 217).
Die in der älteren Literatur vertretene Ansicht, Burg Königsbach sei im Verlauf des Bauernkriegs 1525 zerstört und 1540 bis auf wenige Reste niedergelegt worden, ist mangels urkundlicher Nachweise abzulehnen (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 218 mit weiteren Verweisen). Dagegen ist dem Königsbacher Weistum aus dem 16. Jahrhundert zu entnehmen, dass der Burgturm damals als Gefängnis diente. Zur Mitte des 16. Jahrhunderts ersetzte ein neu errichteter Bau die Burg. Man nutzte den Neubau als Verwaltungsgebäude, im 17. Jahrhundert als Rathaus und im 19. Jahrhundert als Dorfschule. Erhalten blieb bis heute der Turmrest im Anwesen Hirschhornring 27.
Baubeschreibung
Lediglich das Untergeschoss eines Turmes blieb im Hof eines privaten Anwesens im Hirschhornring 27 von der Burg in Königsbach erhalten. Der im Grundriss außen quadratische Turm ist innen rund (Vgl. Eckardt [Kunstdenkmale] 1926, S. 230). Die Außenseiten weisen eine Seitenlänge von jeweils 5,60 Metern auf. Im Innen wird ein Durchmesser von 3,10 Metern angegeben. Das Erdgeschoss weist eine lichte Höhe von mehr als vier Metern bis zum Ansatz des Kuppelgewölbes auf. Im Scheitelpunkt des Gewölbes nutzte man eine - heute teilweise geschlossene - quadratische Öffnung als Zugang zum Erdgeschoss. Allgemein wird angenommen, dass dieses Bauwerk als Bergfried diente. 1884 befand sich auf dem Gewölbe noch eine Schießschartenbank, die wahrscheinlich dem nächsthöheren Turmgeschoss zuzurechnen ist (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 21).
1783 brach man - nach Ausweis eines als Sturz dienenden Quaders (Eckardt [Kunstdenkmale] 1926, S. 230) - hofseitig einen recht schmalen (ca. 0,70 Meter breiten) Zugang ein. Außergewöhnlich aufwendig wurde das aufgehende Mauerwerk im Turminnern aufgeführt. Die Innenwände sind ebenso wie das Turmgewölbe mit recht großen und sorgfältig zugerichteten Quadersteinen aufgemauert, die um Gewölbescheitel in ihren Dimensionen kleiner werden (Vgl. Burkhart / Barz 2005, S. 218). Da die Außenwände zum großen Teil überdeckt oder verputzt sind, ist man bei der Bewertung auf die wenigen sichtbaren Mauerteile beschränkt. Auffällig ist, dass die Außenmauern lediglich an den Ecken qualitätvoll bearbeitete Werksteine aufweisen. Ansonsten besteht das Mauerwerk aus wenig sorgfältig hergestellten, kleinen Quadern, es handelt sich letztlich um eine Bruchsteinmauer. Allgemein wird angenommen, dass der Turm im 13. Jahrhundert errichtet wurde (Eckardt [Kunstdenkmale] 1926, S. 230).
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)