Noch zu Ende des 17. Jahrhunderts bezogen sich die behördlichen Anweisungen für die Tätigkeit eines Försters fast ausschließlich auf das Weidwerk und dessen Handhabung und Pflege. Doch schon damals war der Raubbau im Wald so groß, dass man im Kurfüstentum Trier im Jahr 1720 eine „neue Wald-Forst-Jagdt-Waydwerks und Fischerey-Ordnung“ erließ, die schon erheblichen Wert darauflegte, dass die Revierjäger „ebenmäßig der Forstsachen berichtet, geübt und erfahren seyn…“ In Welschneudorf gab es zu dieser Zeit eine Jägerei (Försterei). Das Revier umfasste das Gebiet von 9 Gemeinden. Als dann vor gut 200 Jahren das Ende Kurtriers 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss besiegelt war und unsere Gegend nun zum Fürstentum Nassau-Weilburg gehörte, begann die planmäßige Forstwirtschaft. Zu diesem Zeitpunkt waren unsere Wälder längst keine Naturwälder mehr. Sie boten den Eindruck eines ungepflegten, verwahrlosten Parks, der gelegentlich beweidet wird. Hauptholzarten waren noch Buche, Traubeneiche und Hainbuche, diese standen aber als „Mastbäume“ meist frei oder doch sehr licht. Der Unterwuchs aus Birke, Erle, Haselnuss und Weiden war gebietsweise sehr stark, die Waldböden waren vergrast, versumpft und teilweise versauert. Der Wert des Altholzes war wegen tiefen Kronenansatzes und starker Ästigkeit gering. Die Jungwüchse blieben wegen des steten Verbisses durch das Weidevieh krüppelig. Die natürliche Verjüngungsfähigkeit des Waldes wurde zudem gemindert durch Schweineeintrieb, wobei dem Wald große Mengen Eicheln und Bucheckern entzogen wurden, und die Streulaubnutzung, die dem Waldboden den nötigen Humus nahm. Durch den starken Bedarf an Holzkohle entstanden auch immer mehr Niederwaldhecken, die von geringerer Wüchsigkeit und Holzqualität waren. Die Folgen waren volkswirtschaftlich so verhängnisvoll, dass die nassauischen Landesherren an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert einschneidende Veränderungen in der Waldnutzung und forstliche Maßnahmen ergriffen.
Nach Gründung des Herzogtums Nassau 1806 wurde von der herzoglichen Landesregierung (Friedrich August von Nassau-Usingen) im September 1815 das Forstedikt erlassen. Es erhielt im November 1816 (unter Herzog Wilhelm von Nassau-Weilburg) eine Neufassung und bildete das „Grundgesetz der Forstwirtschaft im Herzogtum Nassau“. Grundlage war das gedruckte Werk von Georg Ludwig Hartig „Grundsätze der Forst-Direction.“ Er brachte ein bis dahin völlig unbeachtetes Element in die Forstbeamtenausbildung: die Naturwissenschaften. Auf Georg Ludwig Hartigs Wirken geht auch die Gliederung der Forstverwaltung zurück, die in Nassau 1816 eingeführt wurde. Diese Gliederung übernahm u.a. später auch Preußen. 1871 übernahmen sie fast alle deutschen Länder nach „preußischem Vorbild“.
Aus dieser Zeit stammt auch noch der alte „Försterweg“ (Hübingerweg). Unweit der alten Oberförsterei verlief er am Jägerhaus vorbei schnurgerade durch den Tiergarten überquerte den Stelzenbach und verlief von da geradeaus Richtung Hübingen. Das Gebäude der alten Oberförsterei wurde mittlerweile abgerissen.
(zusammengestellt von Marco Kilian, Welschneudorf, 2024)
Quellen
Historisch geographischer Fachplan der Ortsgemeinde Welschneudorf, Prof. Dr. Helmut Hildebrandt 1997.
Internet
zobodat.at: Jahrbücher des Nassauischen Vereins für Naturkunde. Die Entwicklung der Forstwirtschaft in Nassau seit Anfang des 19. Jh., Karlheinz Bernhard 1994.