Geschichte
Gebäude
Wie wurde Zoll erhoben?
Kulturdenkmal
Geschichte
Dieses 1552 erbaute Kurfürstliche Amtshaus war ursprünglich die Zollschreiberei, später der Wohnsitz des kurpfälzischen Amtsmanns. Die alten kurpfälzischen Verwaltungsbauten mit der Halbruine des Zollschreiberturms sind heute noch weitgehend erhalten. Der an den Hof angrenzende polygonale Turm, Amtsturm genannt, war Bestandteil der spätgotischen Ortsbefestigung bzw. Stadtmauer. Der Turm verlor während der Belagerung 1504 sein Dach, welches leider nicht erneuert wurde. Der Wehrgang hat dieselbe Charakteristik wie der in Burg Pfalzgrafenstein, was darauf schließen lässt, dass beide um die gleiche Zeit, nämlich 1340 errichtet wurden.
Gebäude
Über dem Eingang zum Hof ist das alte Wappenschild der Pfalzgrafen bei Rhein eingelassen. Die Zahl darüber lautet 1485. Der kleine rote Schild im Wappen besagt, dass der Pfalzgraf die oberste Gerichtsbarkeit ausübte. Die Tafel links neben dem Toreingang beinhaltet im Text die Schilderung der Belagerung durch den Landgrafen von Hessen im Jahre 1504. Die im Garten und im Hof gelagerten Steinkugeln wurden im Jahre 1993 bei Ausgrabungsarbeiten am Zollplatz gefunden.
Wie wurde Zoll erhoben?
Auf dem Pfalzturm (Burg Pfalzgrafenstein) im Rhein hielt der Zollwächter nach Schiffen und Flößen Ausschau. Sobald er eins sah, gab er ein Trompetensignal oder Glockenzeichen (vermutlich erst nach 1714). Der Zollschreiber ließ durch den Zollknecht die übrigen Beamten rufen, das Schiff oder Floß legte währenddessen an. Der Schiffsführer meldete sich beim Zollschreiber. In der Zollstube legte er dem Zollschreiber den sogenannten Kranzettel vor, eine detaillierte Auflistung aller geladener Waren. Zwei weitere Zollbeamte, der Beseher und der Nachgänger, kontrollieren dann die Waren. Um Korruption zu verhindern sind die Aufgaben im Zollwesen strikt getrennt. Je nach Waren gab es einen vorgeschriebenen Zollsatz. Schiffer beklagten häufig, dass die Zöllner bei den Kontrollen Waren beschädigten. Zwar war das übliche Anstechen von Fässern und Ballen mit einem eisernen Spieß in den Zollverträgen von 1358 und 1399 untersagt, wurde aber wohl häufig dennoch unternommen (Dehe 2021, S. 41).
Kulturdenkmal
Die Kurpfälzische Zollschreiberei wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Rhein-Lahn-Kreis geführt (Stand 2024). Der Eintrag lautet:
„Zollstraße 42, ehem. kurpfälzische Zollschreiberei, heutiger Bau 1552 auf spätgotischem Stadtmauerteil, polygonaler Treppenturm; verschindelte Fachwerkgeschosse und Krüppelwalmdach wohl 1667, 1739-41 erneuert; rückwärtiger Anbau, 1667, Umbau 1739-41“.
(Florian Weber, Universität Koblenz, 2023, unter Verwendung der Ortschronik von Kurt Dehe, Stadt Kaub, 2021)