Burg Neudahn wurde in Spornlage auf dem Nordausläufer des Kauerts(berges) nordwestlich der Stadt Dahn errichtet.
Ob der Burgenbau im Auftrag des 48. Bischofs von Speyer Konrad IV. von Dahn zwischen 1233 und 1236 erfolgte, ist nicht - wie vielfach behauptet - urkundlich nachzuweisen. So bleibt als gesichertes Datum der Ersterwähnung von Burg Than (= später Neu-Dahn) das Jahr 1285. Damals überließ der männliche Erben entbehrende Wolfram (II.) von Dahn, die bereits bestehende, zu einem unbekannten Zeitpunkt erbaute Burg und ihre Zubehörden seinen Schwägern, Friedrich Vogt von Windstein und Anselm zu der Eichen, als Unterlehen (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 693). Eigentlicher (Ober)Lehnsherr des gesamten Besitzes (Burg, Gericht, Dörfer und Bauern) war der Bischof von Speyer.
Möglicherweise wurde Burg Neudahn bereits von Wolfram (I.) von Dahn (urkundlich erwähnt zwischen 1259 und 1274) oder des oben genannten Sohnes Wolfram (II.) (erwähnt 1270-85) erbaut. Problematisch bleibt jedoch, dass man bis 1340 die Burgen in und um Dahn urkundlich unterschiedslos als „Burg Than“ bezeichnet hat und erst ab dem vorgenannten Jahr eine eindeutige Unterscheidung von Neudahn, Altdahn, Grafendahn und Tanstein möglich ist (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 693). Einem Eintrag im ältesten (um 1340 erstellten) Lehenbuch des Hochstiftes Speyer können darüber hinaus die damaligen Besitzverhältnisse entnommen werden: Demnach war der auf Altdahn lebende Johann (III.) von Dahn auch Herr der ausdrücklich als Burg Neudahn bezeichneten Anlage auf dem Kauerts(berg) (Landesarchiv Speyer, F 1, Nr. 63, fol. 6 u. 9v).
1353 belehnte Bischof Gerhard von Speyer den vorgenannten Ritter Johann (III.) zusammen mit weiteren Burgen auch mit Neudahn samt allen Zubehörden. Ihn beerbten nach 1365 seine beiden Söhne, Ritter Johann (VI.) und Edelknecht Heinrich (IX.). Im Rahmen einer innerfamiliären Erbteilung fiel Neudahn an Heinrich (IX.), der eine Neudahner Linie begründete. (Vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 694). Nach seinem frühen Tod wurde Heinrich von Fleckenstein 1372 Vormund der unmündigen Söhne des Verstorbenen, „der 1378 in dieser Eigenschaft dem Ruprecht I. das Öffnungsrecht einräumte“ (Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 694).
Der wegen Landfriedensbruchs angeklagte Johann (VII.), der mittlerweile volljährige Sohn Heinrich (IX.), verlor zu Beginn des 15. Jahrhunderts die Burg und musste seine Heimat verlassen. König Ruprecht I. ließ Neudahn beschlagnahmen und vom kurpfälzischen Viztum Hanemann von Sickingen bis 1403 verwalten.
Im letztgenannten Jahr konnte Heinrich (IX.) zurückkehren und wurde Bischof Raban von Speyer mit Neudahn erneut belehnt. Das Ableben Heinrichs (X.) im Jahre 1432 zog langanhaltende innerfamiliärere Erbstreitigkeiten nach sich, so dass die nächste Belehnung durch Bischof Reinhard von Speyer bis 1439 auf sich warten ließ. Dem neuen Lehnsnehmer Heinrich (XI.) folgten 1464 Nikolaus (I.) und 1488 Ulrich (III.) von Dahn (Landesarchiv Speyer, F 1, Nr. 63c, fol. 19v - 20). Nach dem Ableben des Letztgenannten (+1508) kam es erneut zu Erbstreitigkeiten, die erst vier Jahre später beigelegt werden konnten. Damals erhielt Christoph (I.) von Dahn Burg Neudahn, dem als Burgherren 1533 Bernhard (I.) und 1542 Christoph (II.) folgten (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 695).
Sicherlich außergewöhnlich war 1552 im Zusammenhang mit einem Kriegszug die Übernachtung des französischen Königs Heinrich II. auf Burg Neudahn, jedoch für die weitere Burggeschichte ohne Belang. Die Burg und ihre Zubehörden blieben bis 1560 im Besitz des Christoph (II.) von Neudahn. Nach seinem Tod bestimmte das Reichskammergericht 1561/62 Hans (III.) Jakob von Tanstein zum Vormund seiner vier unmündigen Kinder: Johann (IX.), Christoph, Ludwig (II.), Sebastian und Margaretha.
Erst nach dessen Tod belehnte Anfang 1567 Bischof Marquards von Speyer den ältesten Sohn Philipp (II.) mit Burg und Herrschaft. Mit Erreichen der Volljährigkeit der anderen Erben 1571 (Landesarchiv Speyer, D 1, Nr. 157) wurde der Gesamtbesitz erneut aufgeteilt und Johann (IX.) Christoph die Herrschaft Neudahn zugesprochen. Letzter - 1587 letztmals erwähnt - nutzte die Burg als Wohnsitz (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 695 f.). Seine Nachfolger als Burgherren waren 1589 bis 1593 Simon (II.) Wecker und anschließend Ludwig (II.). Letzterer, der in Burrweiler wohnte, ließ Ende des 16. Jahrhunderts Burg Neudahn von einem Burgvogt verwalten. Nach seinem Ableben - er war das letzte männliche Glied der weitverzweigten Familie von Dahn - zog das Hochstift Speyer 1603 Neudahn als erledigte Lehen ein und bestimmte die Burg (bis 1689) zum Sitz eines speyerischen Amtskellers (vgl. Lehmann 1857, S. 176).
Während des Dreißigjährigen Krieges besetzten im Frühjahr 1622 mansfeldische Truppen vorübergehend Neudahn. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg wurde die Burg 1689 von französischen Truppen weitgehend zerstört, nicht wiederaufgebaut und blieb seither Ruine. 1976-83 erfolgten umfassende Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen seitens der rheinland-pfälzischen Denkmalpflege. Darüber hinaus führte 1977 der „Dahner Burgenverein“ Aufräumungsarbeiten durch (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 697 f).
Baubeschreibung und Baugeschichte
Burg Neudahn auf dem Nordausläufer des Kauerts(berges) umschloss ein heute vor allem im Norden und Westen nur noch schwer zu erkennender äußerer Bering, der an der Hauptangriffsseite im Osten an die höhergelegene „keilförmige Bastei“ anschloss.
Diese möglicherweise bereits im 13. Jahrhundert konzipierte Ringmauer wurde offensichtlich im Spätmittelalter oder der Frühen Neuzeit mit Flankierungstürmen verstärkt (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 700). Ruinös - teilweise restauriert - erhalten ist einer dieser Türme in der Nordostecke. Er besitzt einen glattquadrigen Sockel. Das darüberliegende, aufgehende Mauerwerk zeigt Buckelquader mit Zangenlöchern. Nördlicher Flankierungsturm, abgegangen und. Der Bering beidseits des Turms ist abgegangen.
Ein zweiter Rundturm deckte im Süden zusammen mit den sogenannten „Zwillingsgeschütztürmen“ den ehemaligen Hauptzugang. Der Rundturm (Durchmesser ca. 7 m) weist einen vorspringenden Buckelquader- Sockel auf. Das nachfolgende aufgehende Mauerwerk bestand aus Glattquadern (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 700). Erhalten sind drei Schartenkammern und der Turmeingang. Vom eigentlichen Eingangstor zwischen Rundturm und dem Ostteil des Zwillingsgeschützturms sind lediglich die unteren Gewändeteile erhalten.
Nur noch rudimentär zu erkennendes Mauerwerk im Nordwesten der unteren Burgebene wird allgemein als Zwingermauer interpretiert. Der Mauerverlauf endet an einem rechteckigen Wohngebäude an, das sich an die Nordseite des hohen, ehemals bebauten Felsens anlehnt. Zu erwähnen sind in der Ost- und Westwand des Bauwerks ein zweiteiliges Rechteckfenster und zwei kleine Brillenscharten. Erschlossen werden die Obergeschosse dieses Hauses und die Felsplattform (vierte Ebene) durch einen runden Renaissance-Treppenturm an seiner Südwestecke. Zu erwähnen sind in der Westseite im Kernburgfelse der Rest einer durch Felsabgang teilweise sichtbaren rechteckigen Tankzisterne und am dortigen Felsfuß im unteren Bering ein runder, heute verschütteter Brunnenschacht. Er steht nach Ansicht der Bearbeiter des Artikels „Neu-Dahn“ im „Pfälzischen Burgenlexikon“ wahrscheinlich mit der am Nordwesthang des Burgberges gefassten Quelle in Verbindung (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 704). Auch kann Eine nur rudimentär erhaltene Vertiefung im Felsboden beim Renaissance-Treppenturm bzw. dem „Rechteckwohn gebäude“ als Zisternenrest gedeutet werden.
Der für den Betrachter auffälligste Bau befindet sich jedoch an der Südseite dieses mächtigen Felskonglomerats. Es handelt sich um den bereits erwähnten, etwa 25 m hohen sog. Zwillingsgeschützturm. Dieses Gebäude besteht aus zwei unterschiedlich großen Rundbauten mit einem verbindenden Mitteltrakt. Das mit Glattquadern aufgemauerte Ensemble weist in der unteren Ebene mehrere große Maulscharten mit Schreckgesichtern, einfache Brillenscharten im nächsthöheren sowie Brillenscharten mit Wulstrahmung im dritten Obergeschoss auf. Im Gegensatz dazu zeigt der Verbindungsbau zwei Fenster. Auch an der dem Feind abgewandten Westseite ist ein größeres Fenster zu sehen. Mehrere kleine Fenster stehen hier im Zusammenhang mit einem Treppenturm.
Auf dem Felsplateau werden in der vierten Geschosshöhe die ältesten Burgbauten vermutet. Jedoch ist es nur schwer möglich, hier gesicherte Aussagen zu treffen. Allgemein bezeichnet man die Baulichkeit als Palas, doch ist selbst ein Wohnturm nicht völlig auszuschließen. Erhalten sind Teile der Südwand und daran anschließend der Westwand. Vorherrschend sind hier Buckelquader mit Randschlag und Zangenlöchern.
Über den bereits erwähnten, erneuerten Treppenturm erreicht man das Felsplateau, das lediglich im Westen und Süden original erhaltenes Mauerwerk aufweist. Im einst kreuzgewölbten Raum des sog. Palas sind zwei stichbogig überwölbte Fensternischen und Kaminreste erhalten (vgl. Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 704). Der Ostteil des „Palas“ ist vollends abgegangen.
Das Innere des Doppelturms ist heute nur auf Umwegen (von der vierten Ebene nach unten) erreichbar. Über einen Treppenturm steigt man vom Felsplateau herab und erreicht das dritte Obergeschoss. Das hier kreuzgratgewölbte Stockwerk weist lediglich ein großes Rechteckfenster im Westen auf. Darüber hinaus befinden sich in gewölbten Kammern mehrere Schießscharten für Handfeuerwaffen. Die von Stefan Ulrich und Michael Losse durchgeführte Untersuchung der Schartenausrichtung ergab, „dass der zu bestreichende Bereich im Vorfeld teilweise äußerst dürftig ist, manche Scharten gar völlig ins Leere zielen (sog. Scheinscharten)“ (Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 703). Im zweiten, teilweise tonnengewölbten Obergeschoss sind lediglich vier Scharten und ein schlichtes, nach Süden gerichtetes Fenster vorhanden. Nach Nordosten führt eine Tür zum Ostteil der Burg. Das erste, fensterlose Obergeschoss zeigt ein durchgehendes Tonnengewölbe. Zwei Schießscharten erhellen den durch eine weitere (separate) Treppenspindel erreichbaren, tonnengewölbten Raum nur wenig.
Durch eine Tür im zweiten Obergeschoss des „Doppelturmes“ ist der Ostfels erreichbar. Dessen keilförmige Spitze beherrscht ein dreieckiges, hinten offenes, ravelinähnliches Werk (Grathoff/Losse/Ulrich 2005, S. 704). Es weist Quadermauerwerk mit Zangenlöchern auf. Im Inneren dieses schildmauerartigen Baus sind drei Schlitzöffnungen für Hakenbüchsen unmittelbar über dem Boden auffällig. Tiefergelegen und dreieckigen „Ravelin“ östlich vorgelagert sind im Verlauf der den Fels umschließenden Mauer zwei mit Erde verfüllte, kleine Geschützscharten sichtbar.
Abgewinkelte Mauern verbinden auf der Südseite das Dreieckswerk mit dem östlichen Teil des Zwillingsgeschützturms„. Die vorgenannte Südmauer weist auf drei Brillenscharten auf.
Kulturdenkmal
Zur Burgrunie Neudahn gibt es einen Eintrag ins Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Südwestpfalz (Stand März 2024). Der Eintrag lautet:
“Burgruine Neudahn nordwestlich des Ortes (Denkmalzone)
Mauerrest des Wohnbaus der Oberburg, 13. Jh.; in der Unterburg Reste der Ringmauern mit zwei runden
Flankierungstürmen, Wohnbau mit Treppenturm, 15. Jh.; Toranlage 16. Jh.; Bastion; 1689 zerstört„
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)