Im Regelfall sind bei Burgen im heute pfälzischen Raum weder die Erbauungsdaten noch der Auftraggeber bekannt. Kaisesgrund ist dabei eine der seltenen Ausnahmen, denn am 7. Mai 1359 erlaubte Kaiser Karl IV. dem Pfalzgrafen Rupprecht I. auf dem Stein (=ein Fels) im (Landstuhler) Bruch (uff dem Steyne in dem Bruche der da von Lowtirn zwo meile weges gelegen ist eyne vesten bauwen) - gemeint ist die Westpfälzische Moorniederung - zwei Meilen westlich von Kaiserslautern für 4.000 Gulden eine Burg zu errichten. Selbst der Name, nämlich Kaisersgrund (die do Keisersgrunt ... geheissen und genennet sal werden), wird in der Urkunde genannt. Der Pfalzgraf solle die zu errichtende Burg als Reichslehen besitzen. Damit gehört diese Anlage, damals als Feste bezeichnet, zu den wenigen Burgen im heute pfälzischen Raum, deren Bauerlaubnis genau datiert ist.
Ansonsten schweigen die Schriftquellen. Auch in den nachfolgenden Jahrhunderten wurde eine Burg im Bruch mit dem Namen Kaisersgrund nicht mehr erwähnt. „Somit kann angenommen werden kann, dass der geplante Bau entweder frühzeitig abgebrochen wurde oder aber vollkommen unterblieb“. (Keddigkeit, S. 102)
Baubeschreibung
Den zukünftigen Bauplatz auf dem Stein im Bruch setzte 1959 Ernst Christmann - wohl zu Recht - mit der so genannten „Lutherkanzel“, einem lang gestreckten Fels in unmittelbarer Nähe, östlich der Moordamm-Mühle bei Ramstein gleich. (s. Christmann, S. 7) Dieses „um 1600 als hohen spitzen bezeichnete Felskompartiment “wurde im 19. Jahrhundert zur Steingewinnung genutzt und „weist keinerlei nachweisbare Bebauungsspuren auf“ (s. Keddigkeit, S. 102) . Lediglich auf der Südseite des Sandsteinmassiv kann man - allerdings mit der gebotenen Vorsicht - eine halbrund die Felsbarre umgreifende Delle im Gelände als verstürzten Graben deuten.
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2023)