Burgruine Guttenberg bei Oberotterbach

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Fachsicht(en): Denkmalpflege, Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Oberotterbach
Kreis(e): Südliche Weinstraße
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 04′ 39,54″ N: 7° 55′ 16,19″ O 49,07765°N: 7,92116°O
Koordinate UTM 32.421.214,67 m: 5.436.648,40 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.421.258,70 m: 5.438.384,08 m
  • Luftaufnahme von Burgruine Guttenberg (1999)

    Luftaufnahme von Burgruine Guttenberg (1999)

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  • Burgruine Guttenberg bei Oberotterbach

    Burgruine Guttenberg bei Oberotterbach

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  • Grundriss von Burgruine Guttenberg

    Grundriss von Burgruine Guttenberg

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Geschichte
Die frühe Geschichte von Burg Guttenberg ist letztlich unbekannt. Die in der älteren Literatur genannten Ersterwähnungen von Ministerialen de Gudenburc 1167 und 1151 beziehen sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf die pfälzische Burg. So bleibt - wesentlich wahrscheinlicher - das Jahr 1174 als erster, indirekter Hinweis auf das Bestehen der pfälzischen Burg Guttenberg. Damals bestätigte Ulrich von Guttenburg (1174 Vdelricus de Gudenburhc) im elsässischen Weißenburg eine Schenkungsurkunde.
Konkret wird die Burg erst zur Mitte des 13. Jahrhunderts erwähnt. 1246 wurde Burg Guttenberg (burg Gutenburg ) im Zusammenhang mit dem Trifels und anderen Reichsburgen von der Ehefrau des Reichstruchsessen Philipp I. von Falkenstein an König Konrad IV. übergeben. Der kurzzeitige Burgbesitz der Herren von Fleckenstein um 1250 blieb ein kurzes Zwischenspiel, denn König Rudolf von Habsburg zog Guttenberg als ehemaliges Reichslehen 1283 wieder ein. Der König verpfändete sie noch vor 1292 an die Grafen von Leiningen. Jedoch hatten gleichzeitig die Herren von Fleckenstein (bis 1375) und von Otterbacher Burglehen inne.
Nach Rudolfs Tod 1292 stritten sich Vogt Heinrich von Bannacker - er hatte die Burg im Auftrag des Reiches verwaltet - und Graf Friedrich IV. von Leiningen um den Burgbesitz. Friedrich IV., damals Landvogt im Speyergau, obsiegte und daher befand sich ab 1292 Guttenberg als Reichslehen in Leininger Hand. Entsprechend dem leiningischen Teilungsvertrag von 1317 fiel die Burg in das Los von Jofried I., dem Begründer der Linie Leiningen-Hardenburg.
Bereits 1330 änderten sich de jure die Besitzverhältnisse erneut. König Ludwig der Bayer verpfändete nämlich Guttenberg an seine Neffen Rudolf II. und Ruprecht I., Pfalzgrafen bei Rhein. Da die beiden Pfalzgrafen offensichtlich die Pfandsumme schuldig blieben, Leiningen weiterhin Rechte aus der Reichspfandschaft innehatten, blieben Grafen von Leiningen trotz der Verpfändung de facto im Burgbesitz.
Die Leininger nutzten Burg und Herrschaft - wie im 14. Jahrhundert üblich - als Spekulationsobjekt, das man bei Bedarf (teilweise) verpfändete oder verkaufte. So waren die Herren von Lichtenberg, von Sickingen und von Fleckenstein sowie die Raugrafen im Besitz von diversen Rechten. So konnte erst 1384 Emich V. von Leiningen seine Tante, die Raugräfin Agnes, mit 1.400 Pfund Heller auszahlen, die über eine Erbschaft noch im Besitz von Rechten an der Burg war.
Mit Emich V. von Leiningen änderten sich 1379 die Besitzverhältnisse. Kaiser Karl IV. hatte den Grafen geächtet und gezwungen, seine bisherigen Herrschaftsrechte an der Burg an Kurpfalz abzutreten. Letztlich kam diese Maßnahme nur teilweise zum Tragen, da Kurfürst Ruprecht I. die Pfandsumme in Höhe von 30.000 Gulden schuldig blieb und er überdies bei den Leiningern verschuldet war. Ruprecht I. überließ daher mit Genehmigung König Wenzels eine Burghälfte als Afterlehen, den Grafen von Leiningen. Jedoch waren die Reichspfandschaft und die Öffnungsrechte von Kurpfalz und dem Reich zu beachten, bzw. blieben erhalten.
An dem Kondominat von Kurpfalz und Leiningen änderte sich trotz diverser Verpfändungen, Verkäufen und Rückkäufen bis 1410 nichts. Doch im letztgenannten Jahr fiel der kurpfälzische Burganteil an Pfalz-Zweibrücken. Eigentlich änderte sich im Innenverhältnis der Burg nichts. Weder kurpfälzische noch leiningische oder pfalz-zweibrückische Herrschaft bewohnte die Anlage. Genannt werden 1413 lediglich ein Amtmann, ein Keller, zwei Torwächter und eine Viehmagd.
Trotz eines zwischen Emich VI. von Leiningen und Pfalzgraf Stephan von Simmern-Zweibrücken 1413 geschlossenen Burgfriedensvertrags kam rasch zu Streitereien zwischen den beiden Besitzern. Erst 1426/27 konnte die einvernehmlich geregelt werden. Weitere Burgfriedensverträge folgten zwischen 1428 und 1463.
1463 übergab Graf Schaffried von Leiningen seinen Burganteil (sine teile der Slosse Guttemburg) an die Herren von Lichtenberg. Damit schieden die Grafen von Leiningen unfreiwillig als Mitbesitzer aus. Dieser war der Tatsache geschuldet, dass Schaffried in einer Fehde mit den Lichtenbergern der Unterlegene war. Die neuen Anteilseigner verkauften, trotz leiningischer Proteste, umgehend an Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken. An dieser Tatsache änderte auch der Versuch der Grafen von Leiningen, die das Reichskammergericht angerufen hatten, nichts. Die Anlage blieb faktisch in Händen der Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken.
Im Bayerischen Erbfolgekrieg - Zweibrücken stand auf Seiten der kurpfälzischen Gegner - besetzten 1504 - 1507 die Herzöge von Zweibrücken Burg und Herrschaft. Im nun wieder installierten Kondominium Kurpfalz / Pfalz-Zweibrücken änderte sich bis 1559 nichts. Die Doppelherrschaft überlebte auch die Zerstörung der Burg im Bauernkrieg 1525. Damals hatte der lothringischen Bauernhaufe die Burg besetzt und anschließend eingeäschert und nicht wieder instand gesetzt. Den Herrschaftsitz und das Hochgericht verlegte man nach Dörrenbach. 1559 kamen Herrschaft und Burgruine bis zur Franzosenzeit in den Alleinbesitz von Pfalz-Zweibrücken.
Lediglich in den Jahren 1874 und 1899 erfolgten nennenswerte Aufräumungs- und Sicherungsmaßnahmen. Nach dem Zweiten Weltkrieg stand die Burg als Teil des von Frankreich annektierten Mundatwalds unter französischer Verwaltung. Nach Rückgabe des Gebiets 1985 fanden im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz von 1989 bis 1995 Sanierungsmaßnahmen statt.

Baubeschreibung
Die frei zugängliche Burg Guttenburg liegt auf dem 503 Meter hohen Schlossberg westlich von Oberotterbach. Ein ca. 20 Meter hoher Zentralfelsen ist Standort der Oberburg, Am westlichen Felsfuß erstreckt sich die Unterburg.

Unterburg
Ein fast vollständig abgegangenes erstes, äußeres Tor unter der Südspitze des Burgfelsens ermöglichte den Zugang zur Burg. Auch von der zweiten Toranlage sind lediglich am Burgfels einige Abschrotungen und Pfostenlöcher sichtbar, die auf einen Torturm hindeuten. Dieser Standort ist gleichzeitig der Beginn, der nur noch als Aufhügelung erkennbaren äußeren Ringmauer am Berghang. Mauer und dahinterliegend ein schmaler vorgelagerter Zwinger erstreckten sich bis zum anderen Ende der Unterburg im Norden. Im Gegensatz zu den beiden äußeren Toren ist das innere, dritte Portal erhalten. Das ursprünglich spitzbogige, bei Renovierungsarbeiten im 19. Jahrhunderts rundbogigen ergänzte Tor weist gekehlte, gotische Gewände auf. Vom inneren Burgtor erstreckt sich parallel zum Oberburgfelsen eine Ringmauer, die durch einen - rudimentär erhaltenen - rechteckigen Flankierungsturm verstärkt.
Zwei gut sichtbare Reihen von zahlreichen Balkenlöchern in der hier geglätteten Wand des Oberburgfelsens vermitteln einen guten Eindruck von den Dimensionen eines mindestens dreistöckigen Gebäudes. Das mit einem Pultdach gedeckte Steingebäude besaß offensichtlich einen ebenerdigen Keller.
Ein zweiter, etwas höher gelegener Innenhof schloss sich im Norden an. Er war durch durch eine Pforte mit dem etwas tiefer liegenden Südhof verbunden. Ein 1935 veröffentlichter Grundriss deutet im Bereich des nördlichen Hofes „Burgräume“ an. Dieser Hinweis und die unübersehbaren Schuttmassen in diesem Areal deuten auf mehrere Wirtschaftsgebäude hin.
Der Standort einer urkundlich nachgewiesenen Zisterne in der Unterburg ist letztlich unbekannt.

Oberburg
Eine neuzeitlich veränderte Treppe führt zur Oberburg, die das Plateau des ca. 50 Meter langen Sandsteinfelsens einnahm. In der Mitte des sehr schmalen Felsens ragt der Stumpf eines Bergfrieds auf, der weitgehend seiner Buckelquaderverblendung beraubt ist. Nur die unteren beiden Buckelquaderreihen an der Bergfriedsüdseite sind original. Am Fuß der Turmnordseite wird eine Zisterne vermutet.
Das Felsenriff wies ursprünglich drei Türme auf. Von einem Rundturm im Norden und einem polygonalen(?) im Süden ist aufgehendes Mauerwerk nicht vorhanden. Lediglich Fundamentabschrotungen deuten den Standort dieser beiden Türme an.
Der Standort der in einem Teilungsvertrag 1427 genannten Gebäude ist - ob der begrenzten Fläche - nur zwischen den Türmen möglich.

Kulturdenkmal
Zur Burgruine Guttenberg gibt es einen Eintrag im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Südliche Weinstraße (Stand Dezember 2023). Der Eintrag lautet:
„Burgruine Guttenberg westlich des Ortes (Denkmalzone)
Felsenburg, als Reichsburg Mitte 12. Jh. erwähnt, nach dem Bauernkrieg 1525 Verfall; Oberburg mit Resten
des buckelquaderverkleideten Bergfrieds des 13. Jh., Unterburg mit Ringmauerresten und Tor“


(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2023)

Literatur

Eckardt, Anton (1935)
Die Kunstdenkmäler des Bezirksamtes Bergzabern. Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, Bd. 4. S. 225-232, München.
Keddigkeit, Jürgen; Übel, Rolf / Thon, A. (Hrsg.) (2002)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 2. F-H. S. 250-260, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1860)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 2. Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (o.J.)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. Ludwigshafen am Rhein.
Übel, Rolf (2001)
Die Guttenburg bei Oberotterbach. Die Kirchenburg in Dörrenbach, Landkreis Südliche Weinstraße. In: Burgen der Südpfalz, Bd. 5, Landau/Pfalz.
Übel, Rolf / Gemeinde Oberotterbach (Hrsg.) (1992)
Die Guttenburg. Oberotterbach. Aus der Geschichte eines südpfälzischen Dorfes. S. 281-294, Oberotterbach.

Burgruine Guttenberg bei Oberotterbach

Schlagwörter
Ort
76889 Oberotterbach
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalzone gem. § 5 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Denkmalpflege, Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Vor Ort Dokumentation

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Guttenberg bei Oberotterbach”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-351863 (Abgerufen: 4. Mai 2024)
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