Burgruine Blumenstein bei Schönau

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Fachsicht(en): Denkmalpflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Schönau (Pfalz)
Kreis(e): Südwestpfalz
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 03′ 27,32″ N: 7° 42′ 49,83″ O 49,05759°N: 7,71384°O
Koordinate UTM 32.406.036,68 m: 5.434.654,54 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.406.074,70 m: 5.436.389,39 m
  • Burgruine Blumenstein bei Schönau

    Burgruine Blumenstein bei Schönau

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    Östlicher Burgfelsen des Blumensteins

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  • Felsenkammer mit Tretrad-Brückenwinde

    Felsenkammer mit Tretrad-Brückenwinde

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  • Grundriss der Burgruine Blumenstein

    Grundriss der Burgruine Blumenstein

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Die Burgruine Blumenstein befindet sich in Spornlage am Ende eines langgestreckten, von Ost nach West verlaufenden Bergrückens bei Schönau nahe der französischen Grenze.

Geschichte
Die schriftliche Überlieferung zur Geschichte der frei zugänglichen Burgruine Blumenstein südlich von Gebüg ist eher karg. Erstmals wird indirekt auf die damals wohl bereits bestehende Burg im Jahr 1332 in einer Urkunde der elsässischen Abtei Stürzelbronn verwiesen, denn in dieser wird ausdrücklich der Edelknecht „Anselm von Batzendorf zu Blumenstein“ erwähnt.
Offensichtlich befand sich der Blumenstein damals im Besitz der Herren von Batzendorf, die seit Anfang des 13. Jahrhunderts urkundlich fassbar sind. Auffällig ist einerseits die recht große Entfernung (Luftlinie etwas mehr als 30 km) des südlich von Hagenau gelegenen Ortes Batzendorf zum Blumenstein, andererseits die Tatsache, dass man mit den Herren von Fleckensten (Burg unweit des östlich des Blumensteins) verwandt war. Alexander Thon vermutet, dass die Anlage im 14. Jahrhundert Eigengut der Batzensteiner war.
Der vorgenannte Anselm von Batzendorf zu Blumenstein scheint ein recht streitbarer Zeitgenosse gewesen zu sein, denn er war nachweisbar in mehrere Fehden verwickelt. Dabei sind vor allem die Auseinandersetzungen mit Heinrich von Fleckenstein von Bedeutung, die letztlich zur Eroberung der Burg durch die Fleckensteiner und zur Vertreibung Anselms führten.
Heinrich von Fleckenstein überließ den Blumenstein gegen die Zahlung von 500 Pfund Heller dem wirtschaftlich und politisch potenten Grafen Walram von Zweibrücken zu „Schirm und Hut“ und erschwerte damit mit Sicherheit Revanchegelüste Anselms. Überdies hatte man Vorkehrungen vertraglich geschlossen, die die Rückkehr Anselm unmöglich machen sollten.
Andererseits war Heinrich von Fleckenstein aus Geldmangel 1347 nicht in der Lage, das „Haus Blumenstein“ aus dem Schutz- und Pfandschaftsvertrag vollends zu lösen. Er konnte damals statt 500 lediglich 200 Pfund Heller aufbringen und war daher gezwungen, als Ersatz den Zweibrückern ein Viertel des Blumensteins dem Grafen zu Lehen aufzuführen.
Wenige Jahre später änderten sich die Besitzverhältnisse grundlegend. Anselm von Batzendorf zu Blumenstein, der offensichtlich keine Möglichkeiten mehr sah, seine Burg zurückzuerhalten, schied ebenso wie die Familie 1350 endgültig aus der Burggeschichte aus. Vor 1356 schieden auch die Herren von Fleckenstein aus, denn deren ¾ Anteil befand sich im letztgenannten Jahr sich in der Hand Johann von Dahn. Graf Walram von Zweibrücken blieb - wie bisher - ein Viertel der Anlage, die nun endgültig zur Ganerbenburg geworden war, wie der 1356 (bedingt vorläufige) geschlossene Burgfriedensvertrag belegt. Die Vorläufigkeit des Burgfriedens war Ausfluss der Tatsache, dass die Besitzverhältnisse verworren waren und der Klärung bedurften.
Johann von Dahn war mit der Familie von Selbach, denen offensichtlich ein Burganteil zustand, wegen der halben Burg in Händel verwickelt. Er hatte vor 1356 den Ritter Heinrich von Selbach vom Blumenstein vertrieben, wofür er im selben Jahr eine Entschädigung von 60 Gulden entrichten musste. Endgültig klären konnten die Herren von Dahn die Angelegenheit jedoch erst 1368. Man erwarb für 400 Gulden den selbachschen Anteil und fand einen Weg, weitergehende Ansprüche der Fleckensteiner zu befrieden.
Damit enden die verlässlichen Nachrichten zum weiteren Schicksal der Burg. Selbst die ansonsten durchgängig zu findende Annahme einer Zerstörung im Bauernkrieg 1525 ist letztlich Spekulation. Bernhart Hertzogs bezeichnet in seinem „Chronicon den Blumenstein 1592 als “zerbrochenes Haus„ und 1610 war die Anlage ein “verfallener Burgstall„.
Ungeachtet des Zeitpunktes einer mutmaßlichen Zerstörung oder Auflassung blieben die Besitzverhältnisse unverändert. Das Burgviertel der Grafen von Zweibrücken-Bitsch fiel nach deren Erlöschen im Mannesstamm 1572 de facto an die Grafen von Hanau-Lichtenberg und später die Landgrafschaft Hessen bzw. Hessen-Darmstadt, der größere Rest stand weiterhin den Herren von Dahn zu. Nach deren Aussterben 1603 fiel jeweils die Hälfte des Dahner Anteils an das Bistum Speyer und an das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken.
1707 galt die Burg (Teile?) als “einigermaßen repariert„, sodass Einwohner von Fischbach, Schönau und Obersteinbach ihr Mobiliar auf den Blumenstein verbringen konnten und es von einem eigens angestellten Pförtner bewachen ließen. Seit 1794 befand sich die Burgruine in französischer Hand und fiel nach dem Wiener Kongress an das Königreich Bayern. Sanierungs- und Sicherungsarbeiten erfolgten seit dem späten 19. und im 20. Jahrhundert.

Baubeschreibung
Der Blumenstein befindet sich in Spornlage am Ende eines langgestreckten, von Ost nach West verlaufenden Bergrückens. Die eigentliche Burgstelle ist mit einem mehr als 50 Meter langen, weniger als 9 Meter breiten, hoch aufragenden Felsen und einer sie umgebenden mehr minder schmalen Unterburg identisch. Die westliche, ca. 5 Meter breite Schmalseite des langgestreckten Burgfelsens und die dort weniger als 10 Meter breite Unterburg am Felsfuß schützte ein in den Felsen geschroteter Halsgraben, der die untere und die beiden oberen Ebenen des Bauensembles vom Bergrücken trennt.
Im Nordwesten gewährt eine neuzeitliche Treppe den Zugang zur unteren Burgebene, die mit der Unterburg identisch ist. Obgleich keinerlei Baureste sichtbar sind, ist unmittelbar hinter dem Südteil des Halsgrabens ein (jüngerer) Torbau (mit Zugbrücke?) zu vermuten. Die sich dahinter erstreckende Unterburg, die räumlich vor allem mit dem langgezogenen, schmalen Bereich im Süden und größeren, fast dreieckigen Felsplatte Osten identisch ist, weist keinerlei aufgehende Bebauungsreste mehr auf. Lediglich Pfostenlöcher verweisen auf an den Fels angelehnte Gebäude. Entlang der Südseite des Oberburgfelsens führt der Zugangsweg. Er erreicht nach ca. 20 Metern den schmalsten Abschnitt der südlichen Unterburg. Hier sicherten ein in den Fels geschroteter (heute überdeckter) Graben und das innere (ältere) Tor mit kleiner Zugbrücke (Gewändespuren in der Felswand) den weiteren Zugang. Es folgt eine ursprünglich wohl gedeckte, tiefe Felskammer. Es handelt sich wahrscheinlich um eine recht große Zisterne mit einer Grundfläche von knapp 6 Meter auf 3,5 Meter zur Wasserversorgung der Unterburg. Gegenüberliegend befindet sich hangabwärts eine Felsenkammer.
Die Unterburg endet im Osten mit dem bereits erwähnten dreieckigen Areal. Pfostenlöcher am Ostfels verweisen auf ein angelehntes, wohl zweigeschossiges Gebäude.
Hier ist auch der rampenartige Zugang zur Oberburg. Es handelt sich letztlich um einen auf der Südseite aus dem Fels ausgehauenen, lang gezogenen Treppenaufgang zur mittleren Burgebene. Den Treppenzugang sicherte ein kleines Tor. Das letzte Drittel des Aufgangs sicherte ein künstlich verbreiterter Felsspalt, der nur mittels einer Zugbrücke zu überwinden war. Überdies befanden sich vor und hinter dem Spalt Pforten.
Nur wenige Meter weiter erreicht man eine in den Felsen gehauene Wachtstube (8 x 4 Meter) mit zwei Zugängen. Diese meist als “Große Wächterkammer„ bezeichnete Anlage gilt als Hauptattraktion der Burg, denn eine große, muldenförmige Vertiefung im Fußboden und in der Ostwand der Kammer belegen eine weitere Funktion der Räumlichkeit. Hier befand sich - ähnlich derjenigen von Burg Fleckenstein - eine Tretrad-Brückenwinde.
Am Treppenende öffnet sich ein freier Platz, ursprünglich Standort eines mehrgeschossigen Wohnbaus. Insbesondere diente dessen untere Westwand angesichts der engen räumlichen Verhältnisse auf dem Burgfelsen gleichzeitig als Schild- oder Mantelmauer. Die über 2 Meter dicke, fensterlose Mauer weist auf ihrer Außenseite Buckelquader mit Randschlag auf. Zeichnungen und Fotos des 19. Jahrhunderts geben einen Eindruck von der ursprünglichen Höhe des turmartigen Palas. Von den Nord- und Südseiten des sicherlich mehr als zweigeschossigen Wohnbaus sind nur wenige, heute restaurierte Steinreihen erhalten. Erhalten ist dagegen im Osten der direkte, aus dem anstehenden Fels geschrotete Zugang vom Palas in die Wächterkammer.
Ebenfalls vom Ostende des Wohnbaus führt entlang der Nordwand eine ansteigende Felstreppe in östlicher Richtung. Sie endet auf der dritten und letzten Ebene des Burgfelsens. Hier befindet sich ein weitgehend verschütteter Schacht, der ursprünglich als Zisterne diente. Hier und auf der etwas tiefer gelegenen östlichen Plattformverlängerung verweisen karge Grundmauerreste auf abgegangene Baulichkeiten.

(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern. 2023)

Literatur

Braun, Eckhard (1997)
Pfälzische Burgen und Feuerwaffen. S. 93-102. Hauenstein.
Eckhardt, Anton; Kubach, Hans E. (1957)
Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Pirmasens. In: Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz, Bd. 2, S. 491-499. München.
Hoffmann, Karl (1993)
Der Blumenstein im Wasgauwald. In: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land, seine wechselvolle Geschichte und seine entwicklungsfreudige Gegenwart 21, S. 140-145. o. O.
Lehmann, Johann G. (1857)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde, 5 Bde., hier Band 1. S. 1-10. Kaiserslautern.
Naeher. Julius (1895)
Die Burgruine Blumenstein. In: Baudenkmale Pfalz 1884-98, Bd. 5, S. 29-33. o. O.
Thon, Alexander (Hrsg.) (2005)
"... wie eine gebannte, unnahbare Zauberburg." Burgen in der Südpfalz. In Zusammenarbeit mit Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz, Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz mit Beiträgen von Peter Pohlit und Hans Reither. S. 118-121. Regensburg.
Thon, Alexander; Pohlith, Peter / Keddigkeit, Jürgen; Scherer, Karl; Burkhart, Ulrich (Hrsg.) (2021)
Blumenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 1. Beiträge zur pfälzischen Geschichte, Bd. 12.1, S. 301-310. Kaiserslautern.
Wenz, Martin (1990)
Der Drachenfels und die Felsenburgen der Nordvogesen. 2 Bde, 2. Aufl. S. 108-110. Wörth am Rhein.

Burgruine Blumenstein bei Schönau

Schlagwörter
Ort
66996 Schönau
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Denkmalpflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Vor Ort Dokumentation, Archivauswertung

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Blumenstein bei Schönau”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-346042 (Abgerufen: 3. Mai 2024)
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