Thematische Einordnung
Der Ritterstein „Leiningische Hofruine Weilach“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Rittersteine sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Der Weilacher Hof wurde erstmals urkundlich im Jahre 1381 erwähnt und war stets im Besitz von Leininger Grafen. Die Gegend um den Weilacher Hof war früher ein Feucht- bzw. Lachengebiet, bewachsen mit Weidenbäumen. Der Name des Hofes wurde vermutlicht von dessen Standort hergerleitet, aus den beiden Wörtern „Weide“ und „Lache“. Frühere Bezeichnungen waren auch „Hof zu Widenlach“, „Hof zu Weidelach“, „Weydelach“ und „Hof Weylach“. Im Innenhof befand sich ein Brunnen, begünstigt durch den feuchten Standort, der die Wasserversorgung sicherte.
1790 soll eine Räuberbande den Hof überfallen und anschließend angezündet haben. Der Hof wurde nicht wieder aufgebaut und ist seitdem eine Ruine (Eitelmann, S. 241-242).
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2022)