Dieser wichtige Grenzpunkt wird bei allen Grenzbegängen genannt. So wird das Kreuz im Waldgangsprotokoll des Jahres 1702 erwähnt „..dort befindet sich bey einem alten Fuhrweg ein Creuzstein, genannt das Contzen Creutz“ (Theisen 2000, S. 99, STA Ko Bestand 623, Nr. 1252). An seinen Schaftseiten sind die Jahreszahlen der Grenzbegänge 1787 und 1816 eingemeißelt. Auf der Vorderseite sind im senkrechten Kreuzbalken „oben die Zahlen 65 und darunter 1954 zu lesen.“ (Theisen 2000, S. 100). Die Zahl 65 stellt eine alte Nummerierung dar. Die Jahreszahl 1954 weist auf die Wiedererrichtung an der jetzigen Stelle hin. Auf der Kopffläche kann man den Grenzverlauf (Einkerbung, sogennante Weisung) nachvollziehen.
Um dem kleinen Flurdenkmal mehr Schutz zu geben, wurde es vom ursprünglichen Standort an den Waldrand zurückversetzt. Neben dem Kreuz sitzt der kleine Doppelkronenstein, eine Grenzmarkierung aus dem Jahr 1849.
Vielleicht war ein Mann namens Conz oder Cunz tödlich verunglückt und gab dem kleinen Flurdenkmal seinen Namen. Es soll bereits über 300 Jahre alt sein. Andere Vermutungen besagen, dass es vielleicht an einer Wegkreuzung gelegen, böse Geister abhalten solle.
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler der kreisfreien Stadt Koblenz findet sich der Eintrag: „Wegekreuz südlich des Layer Bergwegs, westlich des ehem. Forsthauses Remstecken “Konzenkreuz„; schlichtes Basaltkreuz, Grenzmarke, vor 1787“ (GDKE 2020).
Quellen
Stadtarchiv Koblenz, STA Ko Bestand 623, Nr. 1252
(Hedwig Herdes, Koblenz-Lay, 2021)