Elisenstraße
Reichsrayongesetz
Elisenstraße
Die Elisenstraße verbindet die Straße „An der Ringmauer“ mit der „Antoniusstraße“. Auf der östlichen Straßenseite (von der Straße „An der Ringmauer“ aus links) stehen sechs Häuser. Das letzte Haus der Zeile wird bereits der Antoniusstraße zugerechnet (Hausnummer 16). Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind es vier Häuser. Auch hier wird das letzte Haus zur Antoniusstraße gezählt.
Die insgesamt zehn Häuser wurden in einer einfachen hölzernen Fachwerkbauweise errichtet. Bei einigen Häusern ist das Fachwerk freigelegt. Die Fassaden der Häuser Nummer 1 und 7 sind dagegen verputzt.
Auffällig ist, dass es sich um recht einfache Konstruktionen handelt, die sehr kostengünstig erstellt werden konnten. Stilbildend sind Schrägstreben und Kreuzverstrebungen. Es gibt nur wenige unauffällige Verzierungen. Die gleiche Art des Fachwerks wurde auch bei den Häusern der rechten Straßenseite angewendet. Allerdings wurden diese Gebäude in den 1920er Jahren verputzt. Dies geschah aus Gründen des Feuerschutzes. Die Gebäude verfügen über drei bis vier Geschosse (Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und Dachgeschoss). Umbauten haben die einst einheitliche Höhe und Geschoßigkeit der Gebäude verändert.
Reichsrayongesetz
Die Bebauung der Elisenstraße erfolgte im ausgehenden 19. Jahrhundert. An der Fassade des Hauses Nummer 1 ist die Jahreszahl 1888 zu erkennen.
Ein Blick in das historische Kartenwerk zeigt, dass der Bereich unterhalb der Feste Franz bis ins Jahr 1878 von jeglicher Bebauung freigehalten worden war (siehe „Preußische Uraufnahme 1843-1878 RLP“ im historischen Kartenwerk). So war es verboten, im näheren Umfeld der Festung Franz zu bauen. Dieses Verbot gründete auf dem Reichsrayongesetz aus dem Jahr 1871 (Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871). Es regelte die Art und Weise des Bauens und der Siedlungsstrukturen in militärischen Zonen. Die Festungskanonen sollten freies Schussfeld haben, um die Stadt Koblenz verteidigen zu können. Aus diesem Grund wurden, je nach Abstand zur Festungsanlage, verschiedene Zonen (Rayone) gebildet. Innerhalb dieser Zonen galten unterschiedliche Einschränkungen. In einem gewissen Abstand zur Festung durften beispielsweise keine massiven Gebäude errichtet werden. Die Besitzer verpflichteten sich sogar, die eigenen Gebäude im Verteidigungsfall eigenhändig zurückzubauen (Hue de Grais 1910, S. 177).
Diese Einschränkungen des Bauens führten in Koblenz zu einem hohen Siedlungsdruck im gesamten Stadtgebiet und in der Folge zu steigenden Grundstücks-, Kauf- und Mietpreisen.
Das Jahr 1888 an Haus Nummer 1 markiert eine Wende in der Siedlungspolitik der Stadt Koblenz. In diesem Jahr trat Emil Schüller (1843-1900) das Amt des Oberbürgermeisters (Amtszeit 1888-1900) von Koblenz an. Schüller bemühte sich, die strengen Regeln in Bezug auf das „Bauen in Festungsnähe“ zu lockern. Vermutlich kann der Bau der Gebäude an der Elisenstraße ebenfalls in diesem Kontext gesehen werden. Die Leichtbauweise mit Fachwerk könnte möglicherweise als Zugeständnis an die preußische Verwaltung gesehen werden, im Bedarfsfalle die Gebäude eigenhändig und vor allem schnell abzureißen zu können.
Die Elisenstraße in Koblenz-Lützel wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Kreisfreien Stadt Koblenz (Stand 2021) geführt. Der Eintrag lautet: „Elisenstraße 1-9 (ungerade Nrn.), Antoniusstraße 20 (Denkmalzone) dreigeschossige Fachwerkbauten, Rayonbebauung wohl um 1870/75, älteres Beispiel der Leichtbauweise im Festungsbereich“.
(Florian Weber, Universität Koblenz-Landau / freundliche Hinweise von Herrn Werner Seul, 2020)