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Zehnthaus in Sankt Aldegund
Fotograf/Urheber:
Günther Schumann
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Das Zehnthaus von Sankt Aldegund in dicht bebautem Umfeld.
Fotograf/Urheber:
Gerhard Schommers
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Der Vogt wohnte in dem um 1560 erbauten Fachwerkhaus.
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Günther Schumann
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Um das Jahr 1780 wurde im Unterdorf von St. Aldegund ein mächtiges Barockhaus erbaut. Es bestand aus zwei Voll-Geschossen und einer abgewalmten Mansarde. Unter dem Haus befindet sich ein Kreuzgewölbekeller. Der südliche Gebäudeteil war der Wohntrakt der Grundherren, im nördlichen Teil befanden sich ein Lagerhaus und ein „Backes“ (Backhaus).
Der Zehnte Der „Zehnte“, also die Pflicht, an geistliche oder weltliche Herrscher den zehnten Teil der Ernte abliefern zu müssen, hat bereits biblischen Ursprung.
Über viele Jahrhunderte gehörte der weitaus größte Teil des landwirtschaftlich nutzbaren Landes den Kurfürsten, den Klöstern und der Kirche. In St. Aldegund war das Stift Pfalzel der größte Landbesitzer, aber auch die Ritter von Ulmen, das Erzstift Trier, die Klöster Stuben, Beilstein, Springiersbach und Niederwerth besaßen Land in St. Aldegund.
Die Dorfbewohnern bewirtschafteten das Land gegen Pachtzahlung, wobei der Grundherr letztlich bestimmte, was auf den Flächen angebaut wurde. Neben der Pacht war die Ablieferung eines Zehntels der Ernte Pflicht. Das galt für Trauben, Most oder Wein genauso wie für Getreide, Gemüse und Holz. Sogar der Zehnte des Ertrags aus Bienenstöcken war abzuführen. Die Überwachung der Pflege der landwirtschaftlichen Flächen, das Erfassen der Ernte und die ordnungsgemäße Ablieferung des Zehnten war Aufgabe der Vögte, die ihren Amtssitz im Dorf hatten. Eingelagert wurde der in Naturalien abgelieferte Zehnte im sogenannten „Zehnthaus“.
Mit dem 1. Januar 1798 wurden durch die französische Regierung (die Franzosen hatten die Region von 1794 bis 1814 besetzt) sämtliche Rechte der Stifte und Klöster aufgehoben und die Bürger von der Entrichtung des Zehnten befreit. Gleichzeitig wurden Land und Gebäude der ehemaligen Grundherren an zahlungskräftige Bürger versteigert. Der Ertrag ging an den französischen Staat.
Das Anwesen ist in der Nachqualifizierung der Denkmalzone „Ortskern Sankt Aldegund“ Landkreis Cochem-Zell der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz wie folgt eingetragen: „Teil der Gesamtanlage der Zehnthäuser Springiersbach / Pfalzel. Dreigeschossiger Massivbau, bez. 1780. Barocke Putzfassade mit Eckrustika, im 20. Jh. erneuert. Über hohem Keller Erdgeschoß mit Zugängen in Stich- und Rundbogenform. In den beiden Geschossen hochrechteckige Stichbogenfenster mit Klappläden. Abschluss mit hohem Mansarddach mit nachträglichen Fenstern. Nördlich ein Anbau in Massivbauweise, wohl bauzeitlich. Hoher, dreigeschossiger Putzbau unter breitem Satteldach. Davor ein nicht denkmalbegründender Garagenvorbau des 20. Jh. Zur Gesamtanlage gehören des Weiteren das Haus Zehnthausstraße Nr. 1, ein hinter Kapellenstr. 10 gelegenes Kelterhaus sowie der mit einer Mauer umfriedete Hof und Garten. Bauliche Gesamtanlage § 5, Abs. 1.1 DSchG.“ (GDKE 2020).
(Gerhard Schommers, Ortsgemeinde Sankt Aldegund, 2021)
Literatur
Schommers, Gerhard (2020)
Wissenswertes über St. Aldegund, früher und heute. S. 134. S. 72 f, St. Aldegund.
Schommers, Gerhard (2015)
St. Aldegund - Dalliend - Bugramm. Wie es früher war - Wie et freher woa; Ein Moseldorf - seine Flurnamen und Hausnamen in sieben Rundgängen durch Dorf, Weinberge und die gesamte Gemarkung. S. 83. St. Aldegund.
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