Thematische Einordnung
Der Ritterstein „Ruine Faunerhof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Herzog Simon I. von Lothringen (1076-1139) stiftete 1135 das Zisterzienserkloster Stürzelbronn (französisch Sturzelbronn). Den Hof Fraun schenkte er der Abtei, die zum Bistum Metz gehörte. 1155 bestätigte Bischof Stephan von Metz (1120-1162) die Besitzungen. Der Name Frauner soll von einem unheimlichen Waldgebiet herkommen, das voller Gespenster, Geistern, Waldteufeln und Faunen gewesen sein soll. Der Waldgott Faun (mit dem Bocksfüßen) soll den Wald seinen Namen gegeben haben. Im 16. Jahrhundert soll der Hof aufgegeben worden sein. 1688 wurde er von Privatleuten wiederbesiedelt und 1749 renoviert. Mit den Revoliutionskriegen (1792-1802) wurde der Hof französisches Staatsgut, später versteigert und teilweiise vermietet. Von 1848 und 1854 liegen Mieturkunden vor. Am 7. Mai 1869 erfolgte der Verkauf des Fauner Hofes an den bayerischen Staat.: Kurz darauf wrden er abgerissen. Mauerreste und zerfallenes Kellergewölbe sind noch vorhanden (Eitelmann, S. 151/153).
Die Abkürzung „PWV“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2021)