Thematische Einordnung
Der Ritterstein „Ruine Gruenbacher-Hof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Zunächst befand sich am Standort des heutigen Rittersteins im Jahr 1734 eine Pottaschhütte (Selbstversorgerhütte). Im Jahr 1760 ließt der Pirmasender Regierungsrat Georg Heinrich Hopfenblatt gemeinsam mit seinem Schwager ein Hofgut erbauen, mit Weiherdamm und einer Sägemühle. Nach dem Tod der späteren Eigentümer verkauften deren Witwen den Hof an Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt. Nach wechselten Besitzern wurde der Hof in den Koalitionskriegen (1792-1518) französisches Staatseigentum. Napolieon I. schenke den Hof dem Hospital Metz. Nach dem eine Privatperson den Hof kaufte und wiederum die Pächter wechselten, erwarb schließlich der bayerische Staat das Gut im Jahr 1853. Alle Bauten wurden abgerissen. Reste sind kaum mehr vorhanden (Eitelmann, S. 150/151). Die Abkürzung „P.W.V.“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2021)