Im Landschaftsplan „Wermelskirchen“ sind folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Erhaltung zur Belebung und nachhaltigen Gliederung des Landschaftsbildes (§ 29 Abs. 1; Ziff. 2 BNatSchG)
- Sicherung der Funktion als Verbindungselement im Biotopverbund (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 4 BNatSchG)
- Erhaltung des Hohlwegs mit begleitendem Gehölzbestand als Lebensraumelement für bestimmte Vogelarten und Insekten (§ 29 Abs. 1; Ziff. 1, 3 u. 4 BNatSchG)
Der Hohlweg ist vermutlich das Relikt eines alten, lokalen Verbindungsweges zwischen den Hofschaften Linde und Großfrenkhausen. In der Tranchotkarte (1801-1828) ist der Verbindungsweg bereits verzeichnet. In der Preußischen Uraufnahme (1836-1850) ist durch rote Punkte entlang des Weges angedeutet, dass auf beiden Seiten wohl einmal Bäume gestanden haben müssen (vgl. Kartenansicht). Vermutlich wurden diese im Laufe der Jahre aus Altersgründen oder im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren entfernt.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „Auf den Spuren unserer Bergischen Kulturlandschaft“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Kulturlandschaft, 2020)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Auszug aus dem Landschaftsplan Wermelskirchen (PDF, 468 KB, abgerufen 27.07.2020)