Der Geschützte Landschaftsbestandteil umfasst den etwa 160 Meter langen Hohlweg einschließlich des Gehölzbestandes aus heimischen Arten an seinen Böschungen (Flächengröße 0,195 Hektar). Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des alten Hohlweges. Im Landschaftsplan „Südkreis“ (Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath) ist folgender Schutzzweck festgesetzt (§ 23, Satz 1 Buchstabe b LG):
- „Erhaltung des alten Hohlweges als wertvolles naturraumtypisches kulturhistorisch-landeskundliches Dokument und zur Bereicherung des Landschaftsbildes“
Der Hohlweg war Teil eines alten Verbindungsweges zwischen Asselborn und Obersteinbach und ist bereits in der Tranchotkarte (1801-1828) verzeichnet (vgl. Kartenansicht). Oberasselborn erhielt seinen Namen nach einer vermutlich mittelalterlichen Siedlungsgründung, die im Urkataster als Oberste Asselborn angegeben ist. Der Ursprung des Namens Asselborn könnte auf eine Quelle (born = Quelle) bei einem Haselstrauch (mundartlich „Hassel“ oder „Assel“ = Hasel) hindeuten. Der Name könnte sich aber auch aus dem mittelhochdeutschen „astach“ (= Gipfel, Äste und Zweige gefällter Bäume) herleiten, woraus sich ein Bezug zu Rodungstätigkeiten ergäbe.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „Auf den Spuren unserer Bergischen Kulturlandschaft“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Kulturlandschaft, 2020)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Auszug aus dem Landschaftsplan „Südkreis“ (PDF, 468 KB, abgerufen 15.07.2020)