Thematische Einordnung
Der Ritterstein „R. Buchbacherhof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Der Buchbacherhof - früher auch „Die Buchbacherhäuser“ genannt, war ein Tagwerk, von dem heute nur noch spärliche Überreste vorhanden sind. 1846 verkauften die Hofbesitzer ihre Häuser an den Staat, da die Ländereien und Häuser sehr ertragsarm und minderwertig geworden waren. (Eitelmann, S. 29)
Die Abkürzung „PWV“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2020)