Die kleine Reithalle ist 20 Meter breit und 40 Meter lang und ist, wie die große Reithalle, mit einem Sand-Vlies-Mix im Ebbe-Flut-System ausgestattet. Es sorgt dafür, dass der Platz zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung genutzt werden kann. Der an der Oberfläche befindliche Sand ist in einer 40 Zentimeter tiefen Wanne eingebettet. Drainagen am Boden der Wanne verhindern, dass sich bei Regen Pfützen bilden. Überschüssiges Wasser wird in eine unterirdische Zisterne geleitet. An schönen Tagen werden diese Drainagen automatisch mit dem Wasser aus der Zisterne geflutet. Auf diese Weise bleibt der Boden immer gleichermaßen feucht.
An der Stelle, an der sich heute die kleine Reithalle befindet, lässt sich im 18. Jahrhundert der Schlossgarten der Marianne Camasse, Gräfin von Forbach (1734-1807) verorten, dessen Gestaltung heute nicht mehr nachvollzogen werden kann. Der Schlossgarten fiel im Jahre 1793 gemeinsam mit dem Schloss französischen Revolutionstruppen zum Opfer.
Bis zum Jahr 1983 war das Zweibrücker Gestüt dem reinen Zuchtbetrieb vorbehalten. Als Folge abnehmender Bedeckungen musste der Hengstbestand in den 1960er Jahren reduziert werden. Unter dem Motto „Das Pferd muss bleiben“ wurde das Gestüt durch die Ansiedelung einiger Pferdesportvereine wieder frisch belebt. Der englische Reitunterricht der Reitschule Rubly findet seitdem in der kleinen Reithalle statt. Auch der deutschlandweit erfolgreiche Voltigierverein nutzt diese Halle zum Training. Außerdem finden in der kleinen Reithalle auch soziale Projekte statt: Diverse Schul-AGs und Programme zur Inklusion von Kindern mit Handicaps werden regelmäßig in der kleinen Reithalle abgehalten.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts begrenzte sich Reitkunst auf Personen aus Adel und Militär. Mit der Gründung des „Deutschen Sportvereins“ im Jahre 1895 wurde zwar die Entwicklung des Pferdesports vorangetrieben – doch an dem Status der Reiter änderte sich wenig. Das Militär dominierte noch bis Ende des zweiten Weltkriegs den gesamten Turniersport. In der Vielseitigkeit waren beispielsweise nur aktive Offiziere zugelassen. Erst ab 1945 war es auch Zivilpersonen gestattet, an Reitturnieren jeglicher Art teilzunehmen.
Schauen Sie sich auch das Video des Stalljungen zu diesem Objekt an (siehe Mediengalerie).
(Paula Binz, Janina Hicking und Isabell Weiland, Universität Koblenz-Landau, 2019)