Die Obstwiese wird temporär von Rindern eines nahe gelegenen Hofes beweidet. Daher sind die erst 2019 gepflanzten jungen Apfelbäume mit Dreiböcken gegen den Verbiss durch Rinder oder auch Rehe gesichert. Bei der Neupflanzung der Obstbäume wurde auf eine Vielfalt an hochstämmigen, lokalen und alten Sorten sowie genügend Abstand zwischen den Bäumen geachtet, um eine Bewirtschaftung des Unterwuchses mit Maschinen zu ermöglichen. Alte und regionale Obstsorten sind besonders erhaltenswert, da sie an ihren Standort angepasst sowie robuster und widerstandsfähiger gegen Schädlinge sind als moderne Hochleistungssorten oder Monokulturen (Berger 2008, Hutter 2014, Müller et al. 2009).
Diese sowie weitere dem Hof zugehörigen Flächen werden Vertragsnaturschutz-konform bewirtschaftet. Das bedeutet, dass ökologisch wertvolles Grünland naturschutzgerecht bewirtschaftet wird. In sogenannten Vertragsnaturschutzprogrammen (VNS) verpflichten sich Landwirte gegen Erhalt bestimmter Prämien zu einer naturschutzkonformen Nutzung mit einer extensiven Mahd und dem Verzicht auf Düngung und gegebenenfalls zur Pflege der Obstbäume (Hintermeier & Hintermeier 2009, Wiche et al. 2015).
(Corinna Dierichs, Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis e.V., erstellt im Rahmen des LVR-Projektes „Obstwiesenrenaissance rund um die Ville“, 2019)