Der Flinzschiefer wurde ab dem 16. Jahrhundert als Dachschiefer verwendet. Eine Zollordnung aus Düsseldorf von 1597 weist auf die Dachschieferplatten, die „Leien“ hin. 1554 wurde die jülich-bergische Polizeiordnung erlassen: Sie untersagte das Dachdecken mit Stroh aus Brandschutzgründen. Daher gab es nur noch die Wahl zwischen Ziegeln oder Schiefer für die Dacheindeckung (Schürmann 2000, S. 20).
Ab 1792 galt das neu eingeführte französische Berggesetz. Das Bergregal wurde damit aufgehoben, ab dem Zeitpunkt hatte der Grundeigentümer das Recht zur Gewinnung von Dachschiefer. Die vorherigen Betriebsinhaber mussten nun neue Pachtverträge mit den Eigentümern abschließen. Die Einigungen gestalteten sich teilweise sehr schwierig bzw. kamen mitunter gar nicht zustande. Viele Betriebe lösten sich daher auf.
Diese Situation wird sich günstig auf die Betriebe im Düsseldorfer Raum ausgewirkt haben: Eigentlich wurden die qualitativ hochwertigeren Schiefer an der Mosel und am Rhein produziert. Die Streitigkeiten sorgten aber dafür, dass es auch einen Absatzmarkt für den Erkrather Flinzschiefer gab.
Franz Sardi erhielt für diesen Steinbruch, dem „Leybruch auf dem Stinderhof“, 1792 eine Konzession (Schürmann 2000, S. 26). Er bewarb seine Produkte ab 1794 und nennt als Fabrikort „an der Steinen Mühle“. Der Betrieb von Sardi kann anhand seiner Zeitungannoncen noch bis 1806 nachgewiesen werden.
(Silke Junick / Biologische Station Haus Bürgel - Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann e.V., 2019)