Großsteingrab im Kurpark Albersdorf

Dolmen im Albersdorfer Kurpark, Großsteingrab Papenbusch

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Albersdorf (Schleswig-Holstein)
Kreis(e): Dithmarschen
Bundesland: Schleswig-Holstein
Koordinate WGS84 54° 08′ 50,8″ N: 9° 17′ 16,34″ O 54,14744°N: 9,28787°O
Koordinate UTM 32.518.803,10 m: 5.999.964,83 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.518.879,78 m: 6.001.925,32 m
  • Großsteingrab im Kurpark Albersdorf (2019)

    Großsteingrab im Kurpark Albersdorf (2019)

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    Müller, Annika B. / Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH)
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  • Veranstaltungsbühne im Kurpark Albersdorf (2019)

    Veranstaltungsbühne im Kurpark Albersdorf (2019)

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    Großsteingrab im Kurpark Albersdorf (2019)

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Der Dolmen im Albersdorfer Kurpark
Die Reste des Großsteingrabs im Kurpark von Albersdorf zeigen nur noch Teile des Innenraums der ursprünglich errichteten Megalithanlage. Ein Erdhügel hat wahrscheinlich die mehr als 5.600 Jahre alte, nun freiliegende Kammer geschützt. Die Kammer wurde aus einzelnen Steinen errichtet, die die Konstruktion getragen (Trägersteine) und den Innenraum verdeckt haben (Deckstein). Der Deckstein bildet somit das Dach der Kammer. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Kammer für mehrere Personenbestattungen genutzt wurde und damit als eine Art Friedhof gedient hat. Bei größeren Bestattungsräumen kann es auch vorkommen, dass diese mit mehreren Decksteinen und Trägersteinen gebaut wurden.

Eine Frage der Erhaltung und Wahrnehmung
An freiliegenden Kammern ohne den relativen Schutz des Erdhügels, wie auch hier, sind Steine oft umgekippt. Manchmal wurden die Steine, die die Grabkammer gebildet haben oder als Umgrenzung des Erdhügels dienten, entnommen, zweckentfremdet, oder wurden später ohne Kenntnis des ursprünglichen Aussehens wieder aufgestellt. Auch wenn Archäologen und Denkmalschützer, gemessen an dem durch Ausgrabungen an anderer Stelle bestätigten ursprünglichen Aussehen von Großsteingräbern, hier von einem nicht optimalen Erhaltungszustand ausgehen, so ist es doch beeindruckend, dass uns die Grabmonumente über einen so langen Zeitraum überliefert wurden und damit noch für folgende Generationen als Forschungs- und Anschauungsobjekt vorhanden sind.

Dabei spielt auch lokale Identität, die emotionale Wertschätzung und die Nutzung als Erinnerungsorte der archäologische Zeugnisse und Denkmale eine Rolle. Besonders in der nationalistisch geprägten Zeit Anfang des 20. Jahrhunderts begann eine neue Wahrnehmung der Großsteingräber als Bestattungsplatz vermeintlicher Ahnen, die zu ihrem Schutz führte. So ist es höchstwahrscheinlich kein Zufall, dass der in dieser Zeit entstandene Versammlungsort der Bühne des Kurparks Papenbusch so dicht an der Grabanlage liegt.

Archäologischer Denkmalschutz
Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale, Objektnummer: aKD-ALSH-Nr. 000 018

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kulturdenkmals
Vorgeschichtliches Großsteingrab. Die aus Findlingen errichteten Dolmen und Ganggräber sind als Monumentalbauten der Jungsteinzeit ursprünglich von einem Erdmantel überdeckt gewesen. Abgesehen von wenigen nachgewiesenen Ausnahmen wird angenommen, dass sie in der Regel als Kollektivgräber dienten. Großsteingräber wurden unter immensem Aufwand errichtet, da die Steine nicht selten mehrere Tonnen wiegen. Daher bezeugen sie eine kollektive Leistungsfähigkeit und einen Ahnenkult, der zudem Ausdruck damaliger Territorialität ist.

Begründung des Denkmalwertes
Das Großsteingrab zählt zu einer Anzahl besonders gut erhaltener Monumentalbauten der Vorgeschichte, die heute noch markante Landschaftselemente und als Bodenarchive herausragende Zeugnisse eines komplexen Totenbrauchtums in der Jungsteinzeit darstellen. Vor dem Hintergrund ihrer massiven Zerstörung seit dem 19. Jahrhundert ist es daher besonders schützens- und erhaltenswert. Der Schutz als Kulturdenkmal liegt wegen des besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen und die Kulturlandschaft prägendes Wertes im öffentlichen Interesse.

Bezeichnung und Umfang des Denkmalschutzes
Substanzerhalt und Umgebungsschutz (Einzelfallprüfung)

Lage und Anfahrt
Das Großsteingrab liegt unweit der Bühne des Albersdorfer Kurparks. Sie erreichen den Kurpark zu Fuß über die Querstraße von der Oestraße, 25767 Albersdorf aus. Alternativ bietet sich eine Anfahrt mit dem Auto bis zur Jugendherberge Albersdorf an, die in einer schmalen Sackgasse in der Bahnhofstraße 19, 25767 Albersdorf liegt. Hier sind kostenfreie Parkplätze vorhanden. Nördlich der Jugendherberge liegt dann das beschriebene Großsteingrab im Kurpark.

(Annika Müller und Christian Weltecke, Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, erstellt im Zuge des Projektes „Megalithic Routes in Schleswig-Holstein“, gefördert von der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien im Zuge des Europäischen Kulturerbejahres 2018+1 „Sharing Heritage“, 2019)

Internet
steinzeitpark-dithmarschen.de: Steinzeitpark Dithmarschen (abgerufen am 16.04.2019)
megalithicroutes.eu/de: Europäische Kulturroute der Megalithkultur (abgerufen am 16.04.2019)
sharingheritage.de: Europäisches Kulturerbejahr 2018+1 (abgerufen am 16.04.2019)
schleswig-holstein.de: Das Projekt Megalithic Routes in Schleswig-Holstein (abgerufen am 16.04.2019)

Literatur

Sprockhoff, Ernst / Römisch-Germanische Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts (Hrsg.) (1966)
Atlas der Megalithgräber Deutschlands. Teil 1: Schleswig-Holstein. Bonn.

Großsteingrab im Kurpark Albersdorf

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Querstraße
Ort
25767 Albersdorf
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG SH 2015 (in Denkmalliste eingetragen)
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn -3600

Empfohlene Zitierweise

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Empfohlene Zitierweise
„Großsteingrab im Kurpark Albersdorf”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290451 (Abgerufen: 19. April 2024)
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