Burgruine Randeck bei Mannweiler-Cölln

Randegg

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Mannweiler-Cölln
Kreis(e): Donnersbergkreis
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 41′ 46,73″ N: 7° 47′ 38,03″ O 49,69631°N: 7,7939°O
Koordinate UTM 32.413.019,98 m: 5.505.564,63 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.413.060,47 m: 5.507.327,63 m
  • Ringmauer mit Flankierungsturm von Südosten

    Ringmauer mit Flankierungsturm von Südosten

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    Foto: Uwe Welz
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    Udo Welz
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    Grundriss

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    Jürgen; Jürgen Keddigkeit
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Die frei zugängliche, zweigeteilte Anlage im Besitz des Kulturhistorischen Vereins Mannweiler (-Cölln) liegt auf einem beherrschenden Bergsporn über dem Alsenztal. Ein Feldweg, an der Straße von Mannweiler-Cölln nach Schiersfeld gelegen, führt zur Burgruine.

Baubeschreibung
Geschichte

Baubeschreibung
Die Standorte der wenigen urkundlich erwähnten Baulichkeiten sind mit Ausnahme von Turm (thorn) und gegenüberliegendem „Steinernen Sock“ an der Ringmauer und dem Graben nicht konkret zuzuordnen. Dies gilt auch für den 1331 erwähnten Marstall (marstal) oder die Pforte (Porten) der Burg.
Die zweigeteilte Gesamtanlage ist im Grundriss oval und immerhin fast 90 Meter lang. Sie besteht aus einer Ober- und einer erheblich größeren Unterburg. Bisher wurden weder eine Zisterne noch ein Brunnen nachgewiesen, gleichwohl ist der Bau einer Zisterne anzunehmen. Offensichtlich transportierte man darüber hinaus durch den „Eselsgraben“ Quellwasser vom 1601 erwähnten „Springenden Bronnen“ zur Burg.

Unterburg
Auf der nördlichen Hauptangriffsseite schützte ein heute teilweise verfüllter und verschliffener langgezogener, aus dem anstehenden Rotliegenden geschroteter Halsgraben die in Spornlage erbaute Burg vor dem anstehenden Gelände. Im Nordwesten besteht dagegen die dort erhaltene äußere Grabenmauer mehrere Meter hoch aus dem mit dem Hammer behauenen Schichtenmauerwerk. Offensichtlich befand sich der Zugang über dem Graben.
Die heute das Gesamtbild beherrschende äußere Ringmauer ist vor allem im Osten und Süden erhalten. Eine im Nordosten vorspringende Mauerpartie wird häufig als Rest eines Mauerturmes angesehen, doch kann dies, so „angesichts des heutigen Zustands nicht einwandfrei geklärt werden“ (Ulrich 2007). Ähnlich der vorerwähnten Grabenmauer besteht der Bering aus einem mit dem Hammer behauenen Schichtenmauerwerk. Neun bauzeitliche, in das Mauerwerk eingebundene Strebepfeiler belegen den bereits beim Ringmauerbau bestehenden starken Erddruck, dem auf diese Art und Weise standgehalten werden sollte.
Im Gegensatz zur Ostmauer weist die ebenfalls erhaltene südliche Partie zwei Flankierungstürme auf. Einer der Türme ist quadratisch, der andere halbrund. Deren Reste wurden in der jüngeren Vergangenheit gesichert und teilweise frei ergänzt. Im Innern der recht weitläufigen Unterburg sind, sieht man von zwei kurzen Mauerzügen ab, keine Gebäudereste zu erkennen.
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Oberburg
Die ältere Oberburg wurde erst in der jüngeren Vergangenheit untersucht und freigelegt. Von einem anzunehmenden Bering wurde im Osten lediglich ein halbrunder Flankierungsturm freigelegt. Darüber hinaus sind, etwas höher gelegen, zwei längerer Mauerzüge im Süden und Osten sichtbar. Ansonsten beherrschen schwer deutbare Überreste von Gebäuden das Bild. Einer dieser Bauten weist einen Keller besaß mit Zugang auf.
Bemerkenswert ist der in den 1980er Jahren ergrabene Bergfriedstumpf, der mit dem vom 15. bis 17. Jahrhundert urkundlich mehrfach erwähnten Turm (thorn) identisch ist. Er diente 1472 als Gefängnis für zahlungsunfähige Schuldner.
Er gehört zur Gruppe der in der Pfalz eher seltenen runden Bergfriede. 1690 war er 50 Fuß hoch. Seine Mauerstärke beträgt ca. 3,3 Meter, sein Innendurchmesser weist lediglich 2,2 Meter auf. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die Vorrangigkeit der Wehrfunktion des Turmes.
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Geschichte
Allgemein wird angenommen, dass der Burgbau im letzten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts erfolgte. Darauf verweist indirekt seit 1202 die Erwähnung des Heinrich von Randeck, der unter anderem mit Philipp III. von Bolanden im Umfeld von König Philipp in Trier genannt wird.

Randecker am Hofe von Königen und Kaisern
Offensichtlich war er in herausragender Stellung im (Kaisers-)Lauterer Reichsland tätig. So wird er 1219 an erster Stelle als Zeuge im Königsgericht zu Kaiserslautern aufgezählt. Martin Dolch hält eine Identität „mit dem 1185 als letztem der Familie des Merbod von Beilstein genannten Neffen Heinrich (filius fratris eius Heinricus)“ für sehr wahrscheinlich. Damit wäre er Enkel des 1156 bei Kaiser Friedrichs I. bezeugten hochangesehenen Ministerialen im Reichsland Lautern Ulrich von Wartenberg.
Heinrichs 1219 erstmals erwähnter Sohn Gottfried I. agierte ebenfalls am Königshof, so 1231 bei König Heinrich (VII.) in Worms. Auch seine Enkel Dietrich und Georg von Randeck(en) traten in die Fußstapfen ihrer Ahnen. Ersterer kämpfte in der Schlacht am Hasenbühl bei Göllheim 1298 auf Seiten König Adolfs, letzterer begleitete – allerdings nicht ganz freiwillig – 1311 König Heinrich VII. mit sechs Streitrössern bei seinem Romzug.
So verwundert es nicht, dass viele Randecker Inhaber von Reichslehen (z.B. Zehnt zu Randeck, Mannweiler und Oberndorf) waren.
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Die Reichsburg Randeck: Beziehungen zum Reich und zum regionalen Hochadel
Ob der Burgplatz „Randeck“ ursprünglich Eigengut war ist denkbar, jedoch nicht zu beweisen. Spätestens im 14. Jahrhundert wurden Burg und Burgstelle durch Auftragung zum Reichslehen gemacht. Dies wird vor allem 1364 deutlich. Bei einer Burgöffnung wiesen die Gemeiner ausdrücklich darauf hin, dass Randeck nicht gegen das Reich, von dem die Burg zu Lehen rühre, genutzt werden dürfe. 1401 wiederum kam es zur ersten urkundlich konkret überlieferten Belehnung durch König Ruprecht I.. Er überließ damals Konrad III. von Randecken die Burgen Randeck und Beilstein. Lehenserneuerungen folgten für unterschiedliche Lehensnehmer durch die Könige und Kaiser Friedrich III. 1442 und 1473; Maximilian I. 1494 und 1518; Karl V. 1522 und 1555; Ferdinand I. 1549; Rudolf II. 1587; Mathias 1616; Ferdinand III. 1648; Kurfürst Ludwig als Reichsvikar 1658 und Leopold 1698.
Neben den engen Beziehungen zum Reich bestanden auch (meist erbliche) Lehensverhältnisse zum regionalen (Hoch-)Adel oder zu kirchlichen Institutionen: zu den Grafen von Veldenz (belegt seit 1245), zu den Grafen von Zweibrücken (um 1250), zu den Herren von Hohenfels (um 1255), zu den Grafen von Sponheim (1286), zu den Grafen von Leiningen (1287), zu den Rheingrafen (1293), zu den Grafen von Saarbrücken (1337), zu den Wildgrafen (1342) Herren von Bolanden (1360), zu den Pfalzgrafen (1388), zu den Raugrafen (1400) bzw. zum Erzbistum Trier (1284), zum Hochstift Speyer (1299), zum Erzbistum Mainz (1299), zu St. Maximin zu Trier (1323), zum Erzbistum Köln (um 1350), zur Abtei Fulda (1396), zum Hochstift Worms (1413) und zum Kloster Hornbach (1488).
Die Besitzmehrung erfolgte nicht nur durch Lehensübertragungen, Käufe oder Pfanderwerb, man bediente sich auch des Mittels „Heirat“, da die Mitgift der Schwiegertöchter, wie die der Ida von Nack, der Ehefrau Eberhards I., in Erbes-Büdesheim oder Nack, doch recht bedeutend sein konnte.
Zu den mehr oder minder weit entfernten Liegenschaften der Herrschaft Randeck (z.B. Eichenbach, Gau-Heppenheim, Katzenbach, Lohnsfeld, Mannsfeld, Mannweiler, Münchweiler, Niederkirchen, Oberndorf, Oppenheim, Rußweiler, Schiersfeld, Stahlberg, Worms …) gesellten sich von Anfang an größere Ländereien im Burgumfeld. Genannt werden an den Südhängen des Schloßbergs angelegte Weinberge, Gärten und ein Forstareal.
Man verwaltete keineswegs nur die Eigengüter und Lehen, sondern suchte sein Auskommen auch im Dienste Dritter. Dabei fällt auf, dass es sich häufig um gut bezahlte und verantwortungsvolle Ämter handelte: Dietrich von Randeck: Burggraf in Böckelnheim (1299 - 1305); Eberhard I. und Dietrich: Schultheißen in Oppenheim (1308 - 1316, bzw. 1322 - 1325); Johann II.: trierischer Amtmann in Lautern und Wolfstein (1333 - 1343) und Viztum im Rheingau (1346-1349); Konrad: Johanniterordenskomtur (1359); Ruprecht I.: Feldherr für die Stadt Metz (1363) und leiningischer Hauptmann (1370); Johann V.: Streitschlichter (1459/60); Johann V.: Amtmann zu Simmern (1442); Wilhelm VI.: Amtmann zu Kreuznach (1456 - 1476); Ruprecht V.: oberster Gerichtsherr und Kastenvogt des Klosters Hornbach (1472) und Emmerich VIII.: Amtmann zu Winterburg (1513).
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Die Burg als Sitz mehrerer Familienzweige
Die Burg wurde schon früh zur Ganerbenburg, d.h. die Anlage befand sich in Besitz mehrerer Anteilseigner. Waren es anfangs eher die nur direkten Nachkommen der jeweiligen Burgherren, so gesellten sich später auch deren Schwiegersöhne mit ihren Familien oder auch Dritte hinzu. Das Gros der Gemeiner beanspruchte im Regelfall Wohnraum auf der Burg. Die Größe der Anlage bot spätesten mit dem Bau der (jüngeren) Unterburg genügend Raum. Mit der Burg eng verbunden waren seit der Heirat des Emmerich von Lewenstein mit Lutrad, dem einzigen Kind Emmerichs I. von Randeck im Jahre 1270 die Lewensteiner. Die Nachkommen der beiden benannten sich zum Teil „von Randeck(en)“, aber auch „von Lewenstein zu oder genannt von Randecken“. Der Beiname Lewenstein wurde im Laufe der Jahrzehnte zu „Limelzun“ verballhornt. Die ältere „Brennersche Linie“ der Lewensteiner saß bis zu ihrem Aussterben 1592 auf der Burg. Nicht alle Burggemeiner bewohnten die Anlage. So nahm für die Herren von Flersheim - 1616 wird Friedrich von Flersheim als ältester Burggemeiner und Baumeister der Veste Randeck von Kaisers Mathias mit der belehnt – ein auf der Burg agierender Keller deren Interessen wahr. Dieses Amt übte 1522 Jakob Hachenburg aus.
Die Größe des Burgareals erlaubte es, nicht nur mehreren Anteilseignern und ihren Familien Wohnraum zu gewähren, sondern man war – eher außergewöhnlich – 1307 in der Lage zwei Kaufleuten aus Asti in der Lombardei ein auf zehn Jahre befristetes Niederlassungsrecht anzubieten.
Lediglich im zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts sah sich ein Familienzweig gezwungen sich um einen anderen Wohnsitz zu bemühen. Es kam damals zur Abspaltung einer kurzlebigen Linie von Weißenstein (1327-69), die eine Burg unweit der Gemeinde Wendelsheim erbauen ließ.
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Burgöffnungen im 14. Jahrhundert
Die Herren von Randeck und die übrigen Burggemeiner bedienten sich vor allem im 14. Jahrhundert gerne des Öffnungsrechts, letztlich der Erlaubnis einem Dritten im Kriegs- oder Fehdefall die Burg gegen jedermann, ausgenommen das römische Reich, als militärischen Stützpunkt zu nutzen. Dies gestand man natürlich nur befreundeten Mächten oder dem eigenen Lehensherren zu. Öffnungen sind belegt für die Stadt Worms (1326), der Stadt Metz( 1363) und Erzbischof Gerlach von Mainz (1364 auf Lebenszeit). Auch Teilöffnungen waren möglich, so öffnete der Edelknecht Ruprecht dem Pfalzgrafen 1370 seinen Burganteil. Es versteht sich von selbst, dass die Begünstigten zu einer Gegenleistung verpflichtet wurden. Andererseits ist auch das Gegenteil nachgewiesen. Herzog Alexander von Zweibrücken erzwang mit militärischem Druck 1504 die Öffnung auf Lebenszeit.

Landfriedensbruch am Ende des 14. Jahrhunderts
Wie viele andere Burgen, bzw. Burgherren wurde den Randeckern Ende des 14. Jahrhunderts Raub- und Mordzüge unterstellt. Vor allem Bürger der Stadt (Kaisers-)Lautern und des Reichslands – so unisono die Klage – seien ohne Rücksicht auf den Landfrieden, Opfer der Herren von Randeck oder anderer Burggemeiner geworden. Selbst Kaiser Karl IV. griff ein, befahl den Gemeinern der Burgen Wartenberg, Montfort und Randeck die sofortige Einstellung und Wiedergutmachung solcher Handlungen. Acht und Bann gegen die drei Hauptübeltäter, allesamt Verwandte Konrads II. von Randeck, verhängten 1380 König Wenzels Hofrichter. Nur mit großer Mühe gelang es Konrads Schwager Antilmann vom Graswege durch eine rasche Sühne das Ärgste abzuwenden.
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Das 16. Jahrhundert
Offensichtlich nicht nur Ende des 14. auch zu Beginn des 16. Jahrhunderts machten sich Randecker und mit ihnen verbündete Dritte des Landfriedensbruchs schuldig. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass 1501 König Maximilian I. die Reichsacht über Adam II. von Randeck, seinen Bruder Ruprecht V., ihren Verwandten Emmerich X. von Randeck und ihre Helfer verhängte und deren Güter einzog. Der Grund dieser harten Maßnahme war eine Fehde mit der Stadt Straßburg. Erst 1506 konnte Pfalzgraf Philipp I. erfolgreich schlichten. Die Beklagten hatten der Stadt Straßburg 600 Gulden als Entschädigung zu zahlen, erhielten andererseits ihre beschlagnahmten Güter zurück.
Zwischenzeitlich waren die Burggemeiner in den Landshuter Erbfolgekrieg (1503-1505) involviert. In diesem Zusammenhang war Herzog Alexander von Zweibrücken mit militärischem Aufgebot vor die Burg gezogen, die ihm im Juli 1504 von den Gemeinern nicht nur übergeben sondern auch auf Lebenszeit geöffnet wurde.

Bauernkrieg 1525 und Dreißigjähriger Krieg 1618-1648
1504 wird ein wohl seit langer Zeit bestehender, schriftlich fixierter Burgfrieden erwähnt, der jedoch nicht erhalten ist. Im Gegensatz zu den meisten der im heute pfälzischen Raum errichteten Burgen blieb Randeck von den Ereignissen im Bauernkrieg und auch im Dreißigjährigen Krieg unbetroffen. Kaiser Ferdinand III. belehnte dementsprechend kurz nach Kriegsende 1649 den Deutschordensritter Hans Ludwig von Lewenstein mit der unzerstörten Burg. Doch schon 1668 fiel Randeck an den kurmainzischen Kanzler Nikolaus Georg von Reigersberg und 1698 belehnte Kaiser Leopold den Veit Franz von Reigersberg. Letztlich verblieb die Burg in der Hand dieser Familie bis zur Franzosenzeit.
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Zerstörung im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 und Niederlegung im 19. Jahrhundert
Im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 nutzten die wenigen in der Nordpfalz gegen die Franzosen nach Partisanenart kämpfenden „Schnapphähne“ Randeck für ihre Zwecke. Offensichtlich diente dabei der Bergfried als Ausguck. Dieser etwa 50 Fuß hohe runde Turm, der nur von außen mittels einer Leiter zugänglich war, erhob sich damals – nach Aussage eines französischen Offiziers – wohlerhalten im Burghof. Nach der Besetzung durch die Franzosen im Februar 1690 wurde der Turm gesprengt und die übrigen Fortifikationen geschleift. Offensichtlich konnten jedoch einige Gebäude wiederhergestellt und bis 1792 genutzt werden.
Im Zusammenhang mit dem 1844 geplanten Verkauf der Burgstelle Randeck berichtete das Bürgermeisteramt Alsenz an das Landkommissariat Kirchheim: „... Das Terrain der Burg Randeck ist nur noch theilweise mit einer 10-12 Fuß und minder hohen Mauer umgeben. Die Burg gehörte Herrn von Reigersberg und wurde durch diesen an Private verkauft, von diesen niedergerissen und die Materialien verwerthet ...“.
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Burgkapelle
Seit 1300 bestand in der Burg Randeck eine Kapelle. Die hierfür notwendigen Mittel hatte Johann II. von Randeck bereitgestellt. Auch seine Nachkommen stellten Mittel zur Besoldung des Burgkaplans. Mit Wilhelm von Randeck wirkte dort 1332 ein Mitglied der Niederadelsfamilie als Pastor. Eine Zugehörigkeit zu Pfarrei Oberndorf ist seit 1372 belegt. Damals bezog der Pfarrer zu Oberndorf eine jährliche Gült von zwei Maltern Korn als Burgkaplan.

Der „Tempel unterhalb der Burg Randecken“
Erstmals wird 1401 ein im Zusammenhang mit der Abgabepflicht eines Altaristen ein Sakralbau unterhalb der Burg Randeck, „Tempel“ genannt, urkundlich erwähnt. Erneut begegnet uns 1560 in einem Weistum „die kirck zu Randeck, der Dampel genant“. Martin Dolch hält sicherlich zu Recht den südlich der Burg gelegenen „Tempelwald“ und den 1601 als Weinberg bei der Burg bezeugten „Tempelgarten“ für ehemaliges Stiftungsgut dieser Kapelle. Der bemerkenswerte Name für einen christlichen Sakralbau ist wohl eine Reminiszenz an den vor 1332 verstorbenen Alban von Randeck, der dem bis 1312 bestehenden Templerorden (in der Kommende Iben?) angehört hatte.

Die Grablege der Randecker in Oberndorf
Die Verbindungen der Herren von Randeck zur nahegelegenen Gemeinde Oberndorf waren sehr eng. Sie waren 1416 im Besitz der Ortsherrschaft, die sie als raugräfliches Lehen trugen und waren Patronatsherren der Pfarrkirche in Oberndorf.
Damals hatten Ruprecht V. von Randeck und seine Ehefrau Schonette von Lewenstein veranlasst, den Kirchenchor neu erbauen zu lassen. Hier zeigen zwei Schlusssteine das Randecker Wappen. Darüber hinaus sind die Grabplatte (mit Liegefiguren und Wappen) des Stifterehepaares und der hölzerne Totenschild des letzten Randeckers, Emmerichs X. von Randeck, aus dem Jahre 1521 in der Kirche erhalten.
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Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Donnersbergkreis ist folgender Eintrag zu finden: „einzige Burgruine im mittleren Alsenztal; wohl im 12.Jh. gegründet, 1690 großteils zerstört, um 1817 Abbruch; Halsgraben und kreisrunder Bering im Gelände erkennbar, tlw. Bruchstein-Umfassungsmauer, Reste eines Eck-, eines Flankierungs- und eines weiteren Turms, Stumpf des Bergfrieds, Reste der Pflasterung, Fundamente eines Torhauses, von Zwingmauern und eines Kellers“ (GDKE 2018, S. 35). Die Burgruine Randeck in der Gemarkung Mannweiler-Cölln – Mannweiler wurde zur Denkmalzone erklärt.

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Literatur

Decker, Klaus P. (1981)
Die Schnapphähne am Donnersberg im Jahre 1690. Ein Versuch militärischen Widerstandes gegen die Verbrennungspolitik Ludwig XIV.. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 79, S. 303-324, o. O.
Dolch, Martin (2005)
Das nordpfälzische Geschlecht von Randecken (1202-1521). In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 103, S. 7-84, o. O.
Dolch, Martin; Ulrich, Stefan (2007)
Randeck. In: Pfälzisches Burgenlexikon Band 4.1, S. 198-206, Kaiserslautern.
Frey, Johann Michael (1837)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 3. S. 333-337, Speyer.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 338-349, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Donnersbergkreis. Denkmalverzeichnis Donnersbergkreis, 27. November 2018. S. 35, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Donnersbergkreis, abgerufen am 29.01.2019
Krienke, Dieter (1998)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 15: Donnersbergkreis. S. 80, Worms.
Lehmann, Johann G. (1864)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz.. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 4. S. 212-237, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 107, Ludwigshafen am Rhein.
Richter, Bernd-Arwed (o.J.)
Der Eselsgraben in der Nähe von Burg Randeck. In: Burgen und Schlösser. Zeitschrift der deutschen Burgenvereinigung e.V. für Burgenkunde und Denkmalpflege 1990, S. 39, o. O.
Röder, Ermst (1983)
Burg Randeck und die Reigersberger. In: Donnersberg-Jahrbuch 6, S. 108-112, o. O.
Röder, Ernst (1982)
Ritter Dietrich von Randeck, genannt Theoderich, der Randecker. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 62, S. 25-30, o. O.
Stock, Philipp (1924)
Burg Randeck im Alsenztal. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 15, S. 68-76 u. S. 81-88, o. O.
Thon, Alexander (Hrsg.) (2005)
Wie Schwalbennester an den Felsen geklebt. Burgen in der Nordpfalz. S. 122-125, Regensburg.

Burgruine Randeck bei Mannweiler-Cölln

Schlagwörter
Ort
67822 Mannweiler-Cölln
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1190 bis 1200

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„Burgruine Randeck bei Mannweiler-Cölln”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290213 (Abgerufen: 26. April 2024)
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