In diesen Territorien war nicht nur das Rechtssystem verschieden, sondern auch die Maße, Gewichte und Währungen unterschieden sich. Dies galt auch für die Religion: Köln und Trier blieben nach der Reformation katholisch und die Grafschaft Virneburg wurde protestantisch. Meistens mussten die Untertanen den Glauben des Landesherrn annehmen.
Nach der Eroberung durch französische Truppen 1795 und die formelle Eingliederung zu Frankreich 1798 wurde die Grenze aufgehoben. Sie ist aber bis heute in den Gemeinden- und Pfarreigrenzen erhalten geblieben.
Diese Grenzen lassen sich als immaterielles Kulturerbe verstehen, da territorialpolitische Entscheidungen sich in der Kulturlandschaft erheblich ausgewirkt haben. Ein Beispiel hierfür sind religiös geprägte Kulturdenkmäler.
(Peter Burggraaff, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, 2018)