Die Burg von Schwinkenrade lag westlich des gleichnamigen Ahrensböker Ortsteils südlich des Mühlenbachs. In den 1960er Jahren wurde hier Ziegelreste gefunden. Ein Graben ist archäologisch nicht nachzuweisen.
Im niederadligen Besitz Schwinkenrade befand sich offenbar zunächst in niederadligem Besitz. Bereits 1349 bestätigte jedoch Graf Heinrich II. von Holstein-Rendsburg den Verkauf des Dorfes Schwinkenrade durch seinen „treuen Vasallen“, den Adligen Tidemann Dunker, an den Lübecker Bürger Marquard Boom.
Übergang in bürgerlichen und geistlichen Besitz Im Jahr 1354 bestätigten Heinrich II. und Nikolaus von Holstein und Stormarn den Verkauf des Dorfes Schwinkenrade im Kirchspiel Kurau durch den Lübecker Bürger Marquard Boom für 100 Mark Lübisch an das St. Johannis-Kloster in Lübeck. Auch auf den Vorbesitzer, von dem Marquard Boom das Dorf vor einiger Zeit gekauft hatte – also auf Tiedemann Dunker – findet sich in der Urkunde ein Hinweis.
Erwähnung des Hofes Ein Hof findet Erwähnung, als noch im selben Jahr die Äbtissin, die Priorin und das gesamte Konvent des St. Johannis-Klosters Lübeck dem Lübecker Bürger Timmo Wriver den Hof in Schwinkenrade mit vier Hufen pachtweise überließen. Im Lübecker Zehntregister von 1433 ist wiederum nur der Ort Schwinkenrade aufgeführt.
Fortbestand der Befestigungen Es ist unwahrscheinlich, dass die Befestigungen nach dem Übergang zunächst in bürgerlichen und kurz darauf in klösterlichen Besitz weiterbestanden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Niederlegung liegt jedoch nicht vor.
(Frederic Zangel, Abteilung für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt zur Geschichte Schleswig-Holsteins in Mittelalter und Früher Neuzeit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, finanziert durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein, 2018)
Literatur
Lange, Ulrich (1972)
Wohnsitze holsteinischer Adliger in spätmittelalterlichen Urkunden. In: Offa, S. 169171. o. O.
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.