Thematische Einordnung
„Axershäuschen 1824-1951“ ist ein Ritterstein aus der Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Mit den Rittersteinen aus dieser Kategorie soll an Orte erinnert werden, wo einst Menschen in einsamen Gegenden des Pfälzerwaldes gelebt und gearbeitet haben. Der Ritterstein nennt den Namen und den Ort der Wüstung. Heute sind es meist verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern oder sie sind gänzlich verschwunden.
Spezifische Einordnung
Der Ritterstein „Axershäuschen 1824-1951“ weist auf ein Wohngebäude hin, das im Jahr 1824 vom ehemaligen Brunnenmacher Christian Axer aus Kaiserslautern errichtet und im Jahr 1951 abgerissen wurde. Neben dem Axershäuschen ist auch das nahegelegene Axertal nach dem Brunnenmacher benannt.
Im Jahr 1811 erbaute Axer im Stiftsgut, das sich im Hungerbrunnental zwischen Lauterspring und Hungerbrunnen erstreckte, ein kleines Häuschen. Der damalige Stiftsschaffner Herscher aus Kaiserslautern setzte sich zum Ziel das Tal fruchtbar zu machen. Hierzu sollten die Weiher trockengelegt und mehrere Sandhügel abtragen werden, was nur schwer realisierbar gewesen wäre. Eine Wasserversorgung der landwirtschaftlich zu nutzenden Fläche hätte nur über den Hungerbrunnen gesichert werden können. Dieser führt allerdings nur unregelmäßig Wasser und vor allem in den Jahren, in denen ohnehin ausreichend Niederschlag fällt. So scheiterte das Vorhaben.
Bis 1813 war das Tal an den Hirtenmeister Johann Fuß aus Kaiserlautern durch die Franzosen verpachtet. Er nutzte es für das Weiden von Vieh. Danach erwarb der vorherige Besitzer Christian Axer sein ehemaliges Grundstück wieder zurück. Elf Jahre später errichtete er auf seinem Waldgebiet ein Wohnhaus, in welchem er von nun an mit seiner Familie lebte. Die klimatischen Verhältnisse erschwerten ihm allerdings seine Arbeit mit dem Vieh, was zu einer erfolglosen Land- und Viehwirtschaft führte.
Im Jahr 1864 erwarb der Staat das Grundstück von Christian Axer und nutzte das Gebäude später als Schlaghüterwohnung (Pfälzisch für Waldhüter). Die Gebäude wurden schließlich 1951 abgerissen. Seit jenem Jahr ist das ehemalige Axersche Gebiet Teil der Wasserschutzzone der oberen Lauter. Aus dieser erhalten die Einwohner der Stadt Kaiserslautern seitdem ihr Trinkwasser (Eitelmann 2005, S. 125).
Der Ritterstein steht seit 1995 gegenüber des Tores der Umzäunung des Wasserschutzgebiets am Wanderweg, also nicht mehr am Standort des Axerschen Anwesens.
(Raphaela Maertens und Sonja Kasprick, ZukunftsRegion Westpfalz, 2018)