Die ganzjährig frei zugänglichen Reste der Michelsburg befinden sich auf dem Remigiusberg unweit der Gemeinden Haschbach und Theisbergstegen. Der Burg unmittelbar benachbart ist die ehemalige Benediktinerpropstei des Reimser Remigiusklosters. Burg und Propstei sind durch eine Fahrstraße erschlossen, an deren Ende sich in einem aufgelassenen Steinbruch zwischen der Klosterkirche und der Burgruine ein kostenloser Parkplatz befindet. Dieser ist Ausgangspunkt des sehr kurzen Fußwegs zur Burg, der entlang der West- und Südseite ins Innere der Oberburg führt. Die 1258 und 1363 genannte St. Michaelskapelle auf dem St. Remigiusberg war Namenspatron der Anlage, die in den Schriftquellen bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts als „St. Michelsburg“ bezeichnet wurde.
Topographie Der Standort der Michelsburg und der Benediktinerabtei ist mit dem Westende des langgestreckten Remigiusberges (368 Meter über NN) identisch. Da am Westende des Remigiusberg die Propstei in Spornlage, die Burg jedoch erst östlich anschließend errichtet wurde kann man mit Abstrichen hier von einer Gipfelburg sprechen. Nord und Südseite der Michelsburg sind von unterschiedlich steilen Hängen, die Ostseite, möglicherweise auch die Westseite (Steinbruch) durch Halsgräben gesichert.
Geschichte Wie bei den meisten Burgen im südlichen Rheinland-Pfalz ist genaue Gründungszeitpunkt der Michelsburg in der Literatur umstritten. Bereits im 12. Jahrhundert ist auf dem Remigiusberg eine Burg urkundlich belegt, deren Erbauungszeitpunk und Gestalt sind jedoch letztlich unbekannt. Diese frühe, 1127 bereits bestehende Wehranlage wird erstmals im Zusammenhang mit der Gründung der Propstei St. Remigius durch das Benediktinerkloster St. Remy in Reims erwähnt. Der anlässlich der Propsteigründung ausgestellten erzbischöflichen Bestätigungsurkunde ist zu entnehmen, dass die Benediktinermönche auf dem Remigiusberg eine von nicht näher benannten Eindringlingen (invasores) unter der Führerschaft eines ansonsten unbekannten Adelbertus erbaute Befestigung (munitio) (zurück)gekauft (redemerunt), und, nach Abriss der Burg (destructo castro), an Stelle der hier als „Räuberhöhle“ (ubi erat spelunca et firmamentum latronum) bezeichneten Burg Klosterbauten errichtet hatten. Dies lässt die begründete Annahme zu, diese frühe Anlage habe sich auf dem (heutigen) Propsteigelände befunden. Als Vogt der Propstei (Gerlacus comes et advocatus eiusdem loci) trat damals [Wild]Graf Gerlach auf. Darüber hinaus wird in der Zeugenliste der Urkunde auch ein Bruder Emich genannt. Mitglieder dieser vorwiegend in der West- und Nordpfalz begüterten Grafenfamilie bzw. ein sich nach Veldenz benennender ein Zweig des wildgräflichen Geschlechts amtierten auch in den nachfolgenden Jahrzehnten als Vögte des Remigiuslandes Klostervögte und der Benediktinerpropstei auf dem Remigiusberg. Diese Rechte waren ein pfalzgräfliches und kein königliches Lehen und dementsprechend bekannten die Veldenzer bis 1443 das Remigiusland vom jeweiligen Pfalzgrafen als Oberlehnsherren erhalten zu haben. Es gibt keine Hinweise, die darauf hindeuten, dass die beiden, sich spätestens ab ca. 1134 als Grafen von Veldenz bezeichnenden Brüder etwas mit der Erbauung dieser ersten Anlage auf dem Remigiusberg zu tun hatten. Auch erscheint es als unwahrscheinlich, dass noch im 12. Jahrhundert von den Grafen von Veldenz eine Nachfolgeanlage der frühen Burg bei der Propstei errichtet wurde. Schließlich hatten sich die Benediktiner erfolgreich bei Kaiser und Reich um Besitzbestätigungen und Schutz bemüht. So gelang es bei König Friedrichs II. 1214 ein gegen den Veldenzer Grafen gerichtetes Abrissurteil bezüglich der nahe gelegenen Burg Lichtenberg zu erwirken. Eine Burg auf dem Remigiusberg bleibt im Urteil unerwähnt, dürfte auch nicht bestanden haben.
Die neue (zweite) Burg Erst 1260 wird erneut eine Befestigungsanlage auf dem Remigiusberg, wohl am Standort der heutigen Michelsburgruine, erwähnt. Die Erbauung dieser Burg war wohl Erbstreitigkeiten nach dem Tod des letzten Grafen der ersten Veldenzer Linie, Graf Gerlach V. – er hatte lediglich die noch unmündige Tochter Agnes hinterlassen – geschuldet. Dies veranlasste zwei Verwandte (mütterlicherseits) der Agnes, ihr Großvater Graf Heinrich II. von Zweibrücken und ihr Großonkel Wildgraf Emich, jeweils Ansprüche auf die Vormundschaft des Mädchens zu erheben. Hintergrund dieser Auseinandersetzungen könnten die einträglichen Vogteirechte an der Remigiusberger Propstei und damit verbunden Ansprüche auf Burg Lichtenberg gewesen sein Im Laufe dieser Erbauseinandersetzungen, letztlich zur Unterstreichung seiner Ansprüche, beschloss Graf Heinrich II. von Zweibrücken, eine eher provisorische hölzerne Burg auf klösterlichem Eigengut zu errichten (castrum ligneum in monte S. Remigii). Dies fand bei den Benediktinern derart wenig Gegenlieb. Vor allem befürchtete der Klostervorsteher, die Anlage diene allein „zur Bedrückung der armen Leute des Heiligen Remigius“. Daher sah sich der Zweibrücker veranlasst Abt, Prior und Konvent des St. Remigiusklosters in Reims zu versichern, diese Wehranlage sei nur temporär zum Schutz des Remigiuslandes errichtet worden und werde nach Beendigung des Streits mit dem Wildgrafen wieder abgebrochen (neque est intentionis nostrae, quod idem castrum ibidem debeat permanere). Auch werde er eventuellen Schäden, verursacht durch ihn oder seine Leute, ersetzen. Der Abt sollte recht behalten, denn die Holzburg wurde nach Beilegung des Erbstreits nicht wie versprochen zerstört, sondern vielmehr durch einen Steinbau ersetzt und in den folgenden Jahrzehnten weiter ausgebaut. Diese Anlage bewohnte anschließend die junge Gräfin Agnes von Veldenz, die zwischen 1268 und 1270 Graf Heinrich von Geroldseck geehelicht hatte und so zur Gründerin der zweiten Linie der Grafen von Veldenz geworden war. Die Michelsburg diente fortan den Mitgliedern dieser Familie als Residenz, wurde dementsprechend ausgebaut und den Erfordernissen der jeweiligen Zeit angepasst 1290 nutzte der Klostervogt die damals Michelsburg genannte Anlage als Ausgangspunkt zur vorrübergehenden Vertreibung der Benediktiner auf dem Remigiusberg. Offensichtlich verwalteten damals Ministeriale die Burg. Zu ihnen gesellte sich nun der von Graf Heinrich eingesetzte weltliche Klosterschaffner (=Verwalter der Klostergüter). Ein Jahr später endete diese Episode in der Burggeschichte, denn der mit der Exkommunikation bedrohte Graf erlaubte die Rückkehr der Benediktiner in die der Burg benachbarte Propstei. Die Michelsburg diente nun bis zum Erlöschen der zweiten Veldenzer Grafenhauses im Mannesstamm im Jahre 1444 den Mitgliedern der Familie als Wohnsitz. Darauf verweist auch die Tatsache, dass die unmittelbar benachbarte Klosterkirche zur Grablege der Veldenzer wurde. Im Jahre 1387 wurde der Besitz der Grafen von Veldenz zwischen den beiden Brüdern Heinrich und Friedrich geteilt. Die Michelsburg erhielt Graf Heinrich von Veldenz. Allerdings stand Friedrich ein Viertel an den Burgen Michelsburg, Lichtenberg, Pettersheim und Lauterecken zu. Zwischen 1387 und 1390 änderte sich jedoch die Besitzverteilung. Damals sprach Pfalzgraf Ruprecht I. dem Grafen Friedrich von Veldenz die Burgen Pettersheim und Michelsburg als Mannlehen zu. Wahrscheinlich wandelte sich bereits 1398 die Rechtsform des Lehens erneut: Pfalzgraf Ruprecht überließ damals Friedrich Graf von Veldenz die Michelsburg als Erblehen. Dies blieb auch in den nachfolgenden Jahrzehnten bestehen. So bestätigte Pfalzgraf Otto I. von Mosbach als Vormund des minderjährigen Pfalzgraf Ludwig IV., dem Grafen Friedrich III. von Veldenz, die erbrechtliche Besitzung der Burgen Lichtenberg und Pettersheim sowie der Michelsburg. 1443 bestätigte dies Pfalzgraf Ludwig IV. erneut.
Die Burg im Besitz der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken Doch ein Jahr später erlosch mit dem Tod Graf Friedrichs III. die zweite Veldenzer Linie im Mannesstamm. Die Burg fiel nun zusammen mit der Grafschaft Veldenz an die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, da Friedrichs (erbberechtigte) Tochter Anna seit 1409 mit Stephan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken – einem Sohn König Ruprechts – verheiratet war. Pfalzgraf Stephan überließ seinem Sohn, Ludwig dem Schwarzen (* 1424; † 19. Juli 1489) die Grafschaft Veldenz samt der Michelsburg. Die Burg blieb jedoch weiterhin kurpfälzisches Lehen. 1446 erhoben die Pfalzgrafen Friedrich und Ludwig von Simmern-Zweibrücken erbrechtliche Ansprüche auf jene Güter, die der 1444 verstorbene Graf Friedrich III. von Veldenz – ihr Großvater mütterlicherseits – von Kurpfalz zu Lehen trug. Dazu gehörte auch die Michelsburg. Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz, der diesen Anspruch beurkundete, hatte jedoch eine andere Rechtsauffassung. Er führte aus, die Besitzungen seien ledige, (an ihn) heimgefallene pfalzgräfliche Lehen. Als solche habe er sie den beiden Vettern überlassenen und diese hätten ihm den Lehenseid geleistet. Letztlich setzte sich der Lehnsherr durch und der rechtliche Zustand blieb dementsprechend unverändert. Weitere Lehnsbestätigungen folgten nun in rascher Folge: 1451 wurde dem Pfalzgrafen Ludwig von Zweibrücken-Veldenz das Lehen von Friedrich I., Vormund (des späteren Kurfürsten) Philipps des Aufrichtigen, erneuert. 1455 und 1461 kam es zu erneuten Bestätigungen des Lehens durch Pfalzgraf Friedrich I. Nach Ludwigs Tod 1489 erhielten ein Jahr später sein Sohn Alexander von Zweibrücken-Veldenz und dessen Bruder Kaspar die Michelsburg als Mannlehen von Philipp dem Aufrichtigen. Anschließend fiel die Anlage an Alexanders Sohn Ludwig II., der sie 1524 seinem Bruder, dem Pfalzgrafen Ruprecht, damals Domherr von Köln und Straßburg, überließ. Offensichtlich war Ludwig II. in finanziellen Schwierigkeiten, denn er verkaufte zwei Jahre später dem Bruder gegen jährliche Zahlung von 207 ½ Gulden auch die reparaturbedürftige Burg Lauterecken. Im Gegenzug erhielt Ruprecht damals zum Ausbau der reparaturbedürftigen Burg Lauterecken einmalig 300 und zum jährlichen Unterhalt 25 Gulden. Offenbar modernisierte er in der Folgezeit auch die Michelsburg und nahm dort im Wechsel mit Lauterecken zumindest zeitweilig seinen Sitz. Die Michelsburg befand sich jedoch damals seit geraumer Zeit als nachgeordnetes Lehen in der Hand der Herren von Blick Lichtenberg, so dass deren Einverständnis zu dem vorgenannten Rechtsgeschäft vonnöten war. Dieses folgte am 24. Oktober 1524. Damals überließ Heinrich Blick von Lichtenberg, im Einverständnis mit seinen beiden Söhnen, die Michelsburg dem vorgenannten Pfalzgrafen. Gleichwohl gaben damals die Blick von Lichtenberg, wie sich später zeigen sollte, keineswegs all ihre Rechte an der Burg auf. Ungeachtet dessen ließ Ruprecht in der Folgezeit die Michelsburg modernisieren und nahm dort im Wechsel mit Lauterecken zumindest zeitweilig seinen Sitz. Mit dem Tod Ludwigs II. änderten sich 1532 die Rechtsverhältnisse erneut Sein minderjähriger Sohn Wolfgang erbte 1532 die gesamte Herrschaft. Als Vormund Wolfgangs wurde Ruprecht, der oben genannte Bruder des Verstorbenen, eingesetzt. Letzterer sah seine Stunde gekommen. Er erhob Erbansprüche auf Teile der Grafschaft und suchte diese in seiner Funktion als Vormund Wolfgangs durchzusetzen. Nach längeren Verhandlungen übergab des Mündels Mutter unter anderem Schloss und Stadt Lauterecken„, das Ruprecht de facto bereits seit 1526 in Besitz hatte. Darüber hinaus entfiel der jährliche Zins in Höhe von 207 ½ Gulden. Offensichtlich suchte der Vormund nach einer für ihn besseren Lösung und es gelang ihm unter Vermittlung des Landgrafen von Hessen eine Revision herbeizuführen. Im 1543 geschlossenen “Marburger Vertrag„ überließ Herzog Wolfgang neben dem bereits in Besitz Rupprechts befindlichen Lauterecken weitere Dörfer und Rechte sowie die Michelsburg. Der ehemalige Vormund bewohnte die Burg bis zu seinem Tode im Jahr 1544. In seinem bereits 1541 verfassten Testament hatte er vermerkt, dass er zur Renovierung der Michelsburg nicht weniger 2.000 Gulden aufgewendet hatte. Nach seinem Ableben erbte sein ein Jahr alter Sohn Georg Hans alle Güter und Rechte. Als Vormund des Vorgenannten und seiner Geschwister wirkte nun fast 20 Jahre lang Pfalzgraf Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken. Erst mit der Volljährigkeit des Georg Hans, bzw. seiner Heirat mit Anna Maria, der Tochter des schwedischen Königs Gustav Wasa, rückt die Michelsburg wieder in das Blickfeld, denn nun bewohnte das neuvermählte Paar zumindest zeitweilig die Anlage. Im Zusammenhang mit einer Belehnungsurkunde des Ritters Wolfgang Blick zu Lichtenberg, sowie dessen Bruders Wilhelm und Vetters Ruprecht durch Pfalzgraf Johann I. von Zweibrücken am 11. Januar 1575 wird deutlich, dass Pfalzgraf Ruprecht von Pfalz-Veldenz, wie bereits angemerkt, 1543 lediglich Besitz-, aber keine Eigentumsrechte an der Michelsburg erhalten und Heinrich Wilhelm Blick von Lichtenberg das Lehen Michelsburg nur mit Zustimmung Wolfgangs, des Vaters Johanns I., für die Summe von 500 Gulden an Pfalzgraf Georg Hans verkauft hatte. 1633 war die Burg noch bewohnt und in baulich gutem Zustand, da Pfalzgraf Georg Gustav von Pfalz-Veldenz sein Testament auf dem Remigsberg errichtete, und zwar in dem fürstlichen Schloß daselbst in der großen Stube nächst dem fürstl. Gemach im anderen Stockwerk, davon die Fenster gegen den Plan und Dorf Stegen [Theisbergstegen] gesetzt sind (GÜMBEL 1900, S. 226). Bei dem hier beschriebenen Gebäude muss es sich um einen repräsentativen Wohnbau bzw. Palas gehandelt haben (s.u.). Seit 1634 war jedoch das Umland von der Pest betroffen, so dass wohl aus diesem Grunde die Herrschaft spätestens 1637 den Remigiusberg verließ. Im vorgenannten Jahr hatten die Veldenzer während des Dreißigjährigen Krieges letztmals die Gruft der Klosterkirche als Grablege genutzt. Ob die Burg im weiteren Kriegsverlauf oder im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) Schaden genommen hat, ist anzunehmen, jedoch letztlich urkundlich nicht zu belegen. Der Tod des letzten Pfalz-Veldenzers, des Pfalzgrafen Leopold Ludwigs, der die Burg 1694 noch bewohnt hatte, war gleichbedeutend mit langandauernden Besitzstreitigkeiten. Nach dem Aussterben der Linie Pfalz-Veldenzer Linie stritten sich nun die beiden verwandten Familien, Pfalz-Zweibrücken und Kurpfalz, um die Michelsburg. Die Anlage fiel trotz einer Verfügung aus dem Jahr 1571, wonach sie im Falle eines Aussterbens der Pfalz-Veldenzer Linie an Pfalz-Zweibrücken zurückfallen solle, de facto 1697 durch Okkupation. Gleichwohl belegt eine 1708 nachweislich auf der Michelsburg ausgefertigte Besoldungsverordnung für die veldenzischen Schulen, dass zu diesem Zeitpunkt zumindest noch das ein oder andere Gebäude von der pfalz-veldenzischen Verwaltung genutzt wurden. Spätestens 1733 endete auch dies, denn damals fiel die Michelsburg durch den Mannheimer Vertrag de jure an Kurpfalz. Nach dem Einmarsch französischer Truppen beschlagnahmte die Verwaltung der Französischen Republik 1796 die Burg, bzw. die Liegenschaft als Nationalgut und soll 1803 an Private auf Abbruch versteigert worden sein. Ein Stahlstich, um 1835 angefertigt, zeigt dementsprechend nur noch Teile der Michelsburg. Nachfolgende Besitzwechsel, vor allem aber die Anlage eines zwischen 1903 und 1926 betriebenen Steinbruchs im Bereich zwischen dem Kloster und der Burg (an der Stelle des heutigen Parkplatzes) führten zu irreparablen Veränderungen der ursprünglichen Geländeformation und zur vollkommenen Zerstörung der Westseite der Kernburg. 1972 bis 1974 wurden wenig fachgerechte Bestandssicherungsarbeiten durchgeführt; seit 1997 bemüht sich eine private Initiative um die Erhaltung der Ruine.
Burgkapelle Der Burgname entspricht dem Patrozinium einer St. Michaelskapelle auf dem St. Remigiusberg, die zwischen 1258 und 1363 mehrfach urkundlich erwähnt und von einem Kleriker des benachbarten Konvents betreut wurde. 1494 erhielt der Propst von Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken das Patronatsrecht für diese Kaplanei. Es ist begründet anzunehmen, dass die Kapelle im Burgareal zu suchen ist.
Baubeschreibung Topographisch-typologisch gehört die spätmittelalterliche Michelsburg zu den Abschnittsburgen. Der Standort war auf im Osten und Westen durch Halsgräben, im Norden durch einen weiteren, weniger tiefen Graben geschützt. Eines solchen Abstandshindernisses bedurfte es im Süden nicht, da hier die Bergflanke der Kuselitkuppe – ein Hartgestein – zum Tal hin sehr steil abfällt. Das anstehende Gestein lieferte im Wesentlichen das Baumaterial der Burg, lediglich die Fenster- und Türgewände bestanden im Regelfall aus Sandstein. Vor allem durch den oben erwähnten Steinbruch, aufgrund dessen der Westteil der Burg abgetragen wurde, wenig fachgerechte Ergänzungen des 20. Jahrhunderts, die damals durchgeführte Neuverfugung des Ruinenmauerwerks und Abgang weiterer Teil des aufgehenden Mauerwerks noch der jüngsten Vergangenheit sind Anmerkungen zur Baugeschichte kaum möglich, selbst die Beschreibung der Burg sehr erschwert. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anlage aus einer oberen und einer sie auf der Süd- und wahrscheinlich auch auf der Westseite umgebenden unteren Burg bestand.
Die Oberburg Auf dem obersten Burgplateau (30 Meter lang und 15 Meter) stand die kleine, ringsum ummauerte Oberburg, deren Bebauung noch heute im Wesentlichen nachvollziehbar ist. An der des Plateaus Ostseite erhebt sich die ca. 20 Meter hoch aufragende, am Fuß dreieinhalb bis vier Meter dicke Bruchsteinschildmauer über dem östlichen Halsgraben. Zur Feldseite, letztlich der Hauptangriffsseite, springt die Schildmauer mittig in einer stumpfwinkligen Spitze vor. Drei Strebepfeiler an der Außenseite werden allgemein als spätere Zubauten gewertet. Die feldseitigen (äußeren) leichten Rundungen der Oberburgummauerung – auch an der inneren nordöstlichen Ecke der Schildmauer im Übergang zum südseitigen Ringmauerteilstück erkennbar – verweisen auf eine Entstehung im 14. Jahrhundert. Vermutlich nach 1524 ließ Ruprechts von Pfalz-Veldenz die Schildmauer den Erfordernissen der Zeit anpassen und eine zum Glantal hin geöffnete Geschützkammer einfügen. Die mehrfach “Kapellennische„ gedeutete Schießkammer war nach Ausweis historische Fotografien innen doppelt gestuft, überwölbt und läuft noch heute auf eine rundbogige, etwa einen Meter hohe und 0,80 Meter breite Öffnung zu. Durch die Einfügung eines Betonfußbodens in die Geschützkammer wurden weitere Befunde überdeckt. An der Innenseite der Schildmauer sind an der linken oberen Ecke übereinander sechs grobe Buckelquader mit Randschlag erkennbar. Ob sich diese in situ befinden oder als Spolien hierhin gelangten, gilt es noch zu klären. Wohl der begrenzten Grundfläche geschuldet stieß an die Südostecke der Schildmauer ein Gebäude an. Es nahm wohl, hier auf der hier gut zwei Meter starken Ringmauer aufsitzend die gesamte Südseite ein. Große, heute ausgebrochene Fensteröffnungen ein im 19. Jahrhundert noch sichtbarer repräsentativen Stufengiebel, lassen einen Wohnbau erahnen. Möglicherweise handelt es sich hierbei um den Ersatz – ob Neu- oder Umbau sei dahingestellt – eines älteren Palas. Der südwestliche Bereich der oberen Ringmauer ist nur noch rudimentär erhalten, in Teilen heute (2018) akut in ihrer Substanz gefährdet. Im Gegensatz dazu ist an der Nordseite noch aufgehendes Mauerwerk vorhanden. Konsolen an der Innenseite der Nordmauer zeugen von einem einst hier stehenden Gebäude in der Hauptburg. Deren Inneres ist großenteils mit Versturz und Schutt gefüllt und wurde spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeebnet, so dass sichere Aussagen über die Bebauung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unmöglich sind. Auch ist die Zugangssituation ungeklärt. Möglich erscheint eine Toranlage an der Westseite, doch könnte der Zugang auch von Norden, durch die sog. “Unterburg„, erfolgt sein.
Nördliche Unterburg Entlang der Nordseite der Oberburg erstrecken sich, mehrere Meter tiefer gelegen, die Reste eines langestreckten vorburgartigen Zwingeranlage, die mit Geschütztürmen bzw. Rondellen des späteren 15. oder 16. Jahrhunderts gesichert war. An der Nordwestseite ist ein gerundeter/ovaler Stumpf eines solchen flankierenden Werkes erhalten geblieben. Wegen der geringen Höhe ist es unmöglich zu entscheiden, ob es sich um einen Turm oder ein Rondell handelte. Das Gebäude springt westlich vor die Flucht der Hauptburg vorspringende Mauer der “Unterburg„ vor, in der sich eine Öffnung (Scharte?) nach Westen richtet. Die weitere ehemalige Innenbebauung des nördlichen Zwingers ist durch Versturz und dichten Bewuchs nur schwer nachvollziehbar. Weiter nördlich und etwas tiefer vorgelagert war ein ebenso langer Graben, der als zusätzliches Annäherungshindernis an der hier nur allmählich ansteigenden Hangböschung nötig war.
Der Südzwinger Auch an der Südseite des Burgberges, unterhalb des Wohngebäudes der Oberburg, sind die einsturzgefährdeten kargen Reste einer weitgehend verstürzten und überwachsenen parallel zur Oberburg verlaufende Reste einer Zwingermauer zu sehen. Ein stark verstürzter Flankierungsturm ist am Südende des Halsgrabens, bzw. am Beginn des Südzwingers zu erahnen. Der geländebedingt sehr schmale Südzwingerbereich dürfte einer Bebauung entbehrt haben. Im Gegensatz zur Nordseite war hier ob des sehr steil abfallenden Berges ein Graben unnötig.
Westseite Die Westseite der Burg ist durch die Anlage eines Steinbruchs irreparabel gestört. Lediglich an der Südwestecke sind die Grundmauern eines feuerwaffentauglichen, flankierenden Werkes teilweise erkennbar.
Die Michelsburg ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Kusel (GDKE 11. August 2017, S. 10) als Michelsburg südöstlich des Ortes (Denkmalzone) aufgelistet.
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