Spezifische Einordnung
Der Ritterstein ist ein ehemaliger Grenzstein an der Hochstraße von Hinterweidenthal in Richtung Hermersberger Hof. Neben der Inschrift des Pfälzerwald-Vereins sind Grenzkreuze, eine Wolfsangel und die Initialen „FW“ für Falkenburger Wald und „KG“ für Kunzelmanns Gut eingemeißelt. Diese Zeichen sind heute schwer zu erkennen, da der Ritterstein stark vermoost ist. Der Ritterstein war auch unter dem Begriff Wolfs-Angel-Stein bekannt. An gleicher Stelle befand sich einst das Kunzelmannsgut. Umstritten aber ist, ob es sich um einen Wirtschaftshof oder lediglich um einen Waldbezirk handelte. Die Bezeichnung verweist aber „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf den Namen „Kunzelmann“ (Gundacker 1977, S. 190). Dies sei aus der Ahnenliste des Dahner Grafengeschlechts abzuleiten. Dort sei im zwölften und dreizehnten Jahrhundert mehrfach der Name Konrad aufzufinden. In den Jahren 1298 bis 1311 erscheine auch ein „Cuntzemann Ritter“, ebenfalls Teilhaber auf der Burg Grafendahn (Gundacker 1977, S. 190 und 191). Die Abkürzung „PWV“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
Erstmals urkundlich erwähnt wird das Gut 1613 in einer Inventarliste des Herrn von Fleckenstein (Inventarium Juncker Wolff Philips von Fleckenstein). Es heißt dort:„Ein Wald, heißet Pfaffenberg, genannt Kunzelmanns Gut, gehöret das Holtz dem Fleckensteiner, die Eckern oder Eicheln, aber denen von Leininigen.“ (Alwart 1976, S. 65). Das Gut stamme aus Grafendahner Besitz. Die Fleckensteiner waren im 17. Jahrhundert Eigentümer der Liegenschaften von Grafendahn. Ursprünglich war das Gebiet Hornbacher Klosterbesitz und kam im Jahre 1588 an Zweibücken. Es wurde an die Dahner Ritter verliehen und gehörte zur Herrschaft Grafendahn. Der größte Teil des Kunzelmannsguts bestand aus Wald, kleinere Flächen waren auch Äcker oder Wiesen. Neben dem ehemaligen Grenzstein „Kunzelmannsgut“ gibt es weitere Steine, die den Bezirk abgrenzen.
Im Jahr 1663 wird das Kunzelmannsgut und der Pfaffenberg in einer Beschreibung des Herrschaftsgebietes Grafendahn ein weiteres Mal erwähnt. Seit 1748 fanden immer wieder Streitigkeiten um die Besitzrechte zwischen dem Zweibrücker Hof und der Herrschaft Waldenburg statt. Der große Wald um das Kunzelmannsgut war als holzwirtschaftliche Einnahmequelle und als Jagdrevier sehr beliebt.
Im Jahre 1790 wurde der Waldbezirk „Kunzelmannsgut“ zum letztenmal ausgesteint.
(Raphaela Maertens und Sonja Kasprick, ZukunftsRegion Westpfalz, 2018)