Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach

Burg Großbundenbach

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Großbundenbach
Kreis(e): Südwestpfalz
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 18′ 22,49″ N: 7° 25′ 5,15″ O 49,30625°N: 7,4181°O
Koordinate UTM 32.385.008,86 m: 5.462.704,41 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.603.169,85 m: 5.464.216,24 m
  • Luftaufnahme der Burgstelle / Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach (2003).

    Luftaufnahme der Burgstelle / Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach (2003).

    Fotograf/Urheber:
    Manfred Czerwinski
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Ein Rest der Schildmauer der Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach (2010).

    Ein Rest der Schildmauer der Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach (2010).

    Fotograf/Urheber:
    Jürgen Keddigkeit
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Die Burgstelle Bundenbach auf einem Ausschnitt der Karte des Urkatasters von 1841.

    Die Burgstelle Bundenbach auf einem Ausschnitt der Karte des Urkatasters von 1841.

    Fotograf/Urheber:
    Jürgen Keddigkeit
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Grundriss der Burgruine Bundenbach

    Grundriss der Burgruine Bundenbach

    Fotograf/Urheber:
    Jürgen Keddigkeit
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Die im Wesentlichen frei zugängliche Burgruine befindet sich unweit westlich der Gemeinde Großbundenbach. Die Anlage wurde in der Gewanne „Am Welgesgrund“ auf mehreren Ebenen am Südwestende eines hochgelegenen Plateaus in Spornlage zwischen dem Bundenbach- und dem Hoftal errichtet.

Geschichte
Baubeschreibung

Geschichte
Entsprechend der meisten mittelalterlichen Wehranlagen in der Pfalz ist auch bei Burg Bundenbach die frühe Geschichte letztlich vollkommen unbekannt. Weder sind das Gründungsdatum noch ihre Erbauer überliefert. Meist werden als Burggründer die Grafen von Saarwerden vermutet, da sie bereits vor 1178 in Bundenbach neben einem Hof und sonstigen Rechten damals auch das einträgliche Patronatsrecht besaßen. Gleichwohl bleibt jedoch eine Burg in den Schriftquellen des 12. Jahrhundert unerwähnt.

Da bereits vor 1290 das Gros der saarwerdischen Rechte an die Grafen von Zweibrücken gelangte, sind diese mit größerer Wahrscheinlichkeit als direkte oder indirekte Burggründer zu vermuten. Insbesondere ist dabei an das Ministerialengeschlecht Slump zu denken, das damals in enger Abhängigkeit zu den Grafen von Zweibrücken stand. Mitglieder dieser Familie benannten sich noch im 13. Jahrhundert nach Zweibrücken oder Homburg, wohl dem jeweiligen Dienstsitz. Sie besaßen gegen Ende des vorgenannten Jahrhunderts in Bundenbach neben Lehnsbesitz und Allodien auch – teilweise umstrittene – Rechte. Zu dieser Zeit war nämlich Hugo Schlump, Ritter von Zweibrücken ein Angehöriger dieser Ministerialenfamilie in langjährige (1288-1302) Streitigkeiten mit dem Kloster Wörschweiler wegen des Kirchensatzes von Bundenbach verwickelt. Der enge Bezug zum Ort wird nur wenige Jahre später noch deutlicher, denn als erste dieser Familie benannten sich 1306 Hunfried und Wilher ausdrücklich nach Bundenbach. Ihnen folgten zehn Jahre später Berthold, 1320 Hugo, 1337 Slumpo und als letztes männliches Glied der Familie 1340 Hugo Schlump. Sie alle dürften bereits damals in Bundenbach ihren Wohnsitz genommen haben.

Bemerkenswert ist, dass Engel, die Tochter des hier als Ritter von Homburg bezeichneten Wilher [1305 Engela, des Herrn Wilher, Ritters von Homburg Tochter], im Jahre 1333 nicht nur als verstorbene Ehefrau des Ritters Schlump von Bundenbach begegnet [1333 Ennela uxor domini Slomponis militis de Buntenbach] sondern - damals für Frauen eher ungewöhnlich – auch Eigengut in Bundenbach besaß. Ennella, die im Kloster Wörschweiler ihre letzte Ruhestätte fand, überließ ihr vorgenanntes Eigentum dem Kloster.

Nach dem Tod des vorgenannten Hugo Schlump von Bundenbach fielen vor 1367 der Ort und die Herrschaft an den zwischen 1344 und 1372 mehrfach als Blieskasteler Burgmann erwähnten Edelknecht Lamprecht Streuff. Dieser Besitzwechsel zog jedoch erhebliche Rechtsstreitigkeiten nach sich, die erst 1377 in einem umfangreichen Vertrag, den Graf Eberhard II. von Zweibrücken einerseits und der Edelknecht Lambrecht Streuf sowie der Ritter Johann vom Stein (Steyn) andererseits schlossen, bereinigt werden konnten. Bemerkenswert ist, dass nun erstmals die damals bereits wohl schon länger bestehende Burg Bundenbach – vesten ... zu Buntenbach genannt – urkundlich erwähnt wird.

Den beiden Rittern bzw. ihren Nachkommen – gleichermaßen Söhnen und Töchtern – wurde ein Burganteil als Lehen zugesprochen. Darüber hinaus erhielten sie diejenigen Güter, die vorher der verstorbene Ritter Schlump besessen hatte. Graf Eberhard II. beanspruchte und erhielt die Hälfte des obersten Burgteils (= die Oberburg), in dem sich damals auch ein verlassenes Haus befand. Dementsprechend ist bereits im 14. Jahrhundert eine Unterburg begründet zu vermuten. Zusätzlich hatten die neuen Lehnsleute 1377 jährlich eine große Mutte (= ein Hohlmaß) Salz an Graf Eberhard bzw. seine Nachkommen zu liefern.

Mit der Erwähnung der Kapelle „Hl. Dreifaltigkeit” in der Burg folgt am Ende des 14. Jahrhunderts eine weitere Baunachricht. Mit Zustimmung seiner Ehefrau stiftete der bereits erwähnte Lambrecht Streuf 1389 eine Messpfründe in der Burgkapelle und verfügte gleichzeitig, dass diese bei Auflassung der Burg an die Bundenbacher Pfarrkirche fallen solle.
nach oben

Nach dem Aussterben der älteren Zweibrücker Grafenlinie im Jahre 1394 kam es zu Eigentumsveränderungen. Der bereits erwähnte kinderlose Graf Eberhard II. hatte 1385 für 25.000 Gulden die Grafschaft Zweibrücken (-Zweibrücken) mit allen Rechten an die Pfalzgrafen bei Rhein verkauft und eine Hälfte als Lehen zurückerhalten. Nach seinem Tod 1394 zog Kurpfalz das erledigte Lehen ein.
Dementsprechend waren nun die Pfalzgrafen bei Rhein auch von Bundenbach Oberlehnsherren , doch bereits 1410 fiel der Ort bei der rupertinischen Teilung an Pfalzgraf Stephan von Zweibrücken, der vier Jahre danach auch die letzten noch bestehenden saarwerdischen Herrschaftsanteile erwarb. Dies wirkte sich auch auf die eigentlichen Burgbesitzer aus. Herrman Boos von Waldeck, einer der beiden Schwiegersöhne des Lambrecht Streuf, – der andere war der bereits erwähnte Johann vom Stein –, schloss 1415 mit Herzog Stephan einen neuen Vertrag. In dem Abkommen verpflichtete sich der Waldecker als Erbe Dorf, Leute und Gericht nicht ohne Wissen des Oberlehnsherren zu verkaufen oder zu verpfänden. Letztlich anerkannte Johann von Stein ausdrücklich die Zweibrücker Grafen als Oberlehnsherren.

Nach dem Tode des Hermann Boos von Waldeck im Jahre 1416 gelang es seinem Schwager Johann von Stein, in den Alleinbesitz der Burg zu kommen. Seinem Lehnsherren, dem Pfalzgrafen Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken, genannt der Schwarze, (* 1424; † 19. Juli 1489), Sohn und Nachfolger des Pfalzgrafen Stephan, musste er 1441 und erneut 1444 ebenso wie seine Vorgänger, unterschiedliche Rechte, insbesondere das Öffnungsrecht an der Burg einräumen.

Im Jahre 1456 kam die Herrschaft in den Besitz des gleichnamigen Sohnes Johanns vom Stein. Dessen politische Vorgehensweise gefährdete jedoch vor 1468 zunehmend die bisher recht gedeihliche Zusammenarbeit mit den Zweibrückern. Als Parteigänger des Pfalzgrafen Friedrich I. des Siegreichen – ein erbitterter Gegner Ludwigs des Schwarzen – ignorierte er die zweibrückischen Rechte an Burg und Herrschaft und verstieß damit offen gegen die getroffenen Lehensvereinbarungen. Als Folge besetzten Zweibrücker Soldaten Burg Bundenbach und brannten sie im vorgenannten Jahr zumindest teilweise nieder. Nur wenig später kam es zu einem Abkommen zwischen dem Herzog und Johann vom Stein d. J., in dem der Lehnsherr einerseits den Wiederaufbau erlaubte, andererseits für sich und seine Erben erneut das Öffnungsrecht verlangte und erhielt. Offensichtlich unterblieb jedoch ein rascher Wiederaufbau der zerstörten Bauteile, denn die beschädigte Burg Bundenbach kam de facto erst 1478 wieder in den Besitz der Familie vom Stein.

Erneut versicherte Pfalzgraf Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken, genannt der Schwarze, dass er Johann vom Stein den Wiederaufbau der Anlage erlaube. Ob die Burg nun umgehend wieder instand gesetzt wurde, ist unbekannt. Jedoch bewohnten bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Nachkommen des 1509 verstorbenen Johann vom Stein die Anlage. Johann d. J. hatte anteilig eine, seine Schwester Anne und ihr Ehemann Friedrich von Schmidtburg die andere Hälfte der Burg erhalten. Letzterer verkaufte im Jahre 1517 für 1.500 Gulden seinen Burganteil seinem Schwager Johann.
nach oben
Der Erwerb stand unter keinem glücklichen Stern, denn zwei Jahre später Jahre später geriet Burg Bundenbach in die Wirren des Bauernkriegs. Der Zaberner Haufe (= ein elsässisches Bauernheer), der zu Beginn des Frühjahrs 1525 die Klöster Herbitzheim und Gräfinthal heimgesucht hatte, zog im Mai des gleichen Jahres nach Ommersheim und dann auch nach Bundenbach. Dort plünderte er den Frohnhof aus und steckte ihn in Brand. Doch auch die Burg blieb nicht verschont. In einem überlieferten Schreiben beklagte im Juli des gleichen Jahres Johann von Steinkallenfels “in diesem Bauernaufruhr„ sei auch seine Burg ausgebrannt und habe merklichen Schaden erlitten.

In den Folgejahren zeigte sich, dass die Beziehungen der Burgbesitzer zum Lehnsherren nicht ungetrübt waren. Insbesondere war die vertraglich vereinbarte Burgöffnung umstritten. 1579 kam es zu einem für die Burgherren nachteiligen Vergleich. Herzog Johann von Pfalz-Zweibrücken (* 1550, † 1604) und der damalige Lehnsnehmer Friedrich von Steinkallenfels betonten damals ausdrücklich, dass dem Pfalzgrafen weiterhin alle hohe oberherrliche Gerechtigkeit zustehe. Die Nachkommen der Vertragspartner erneuerten diese Vereinbarungen im Jahre 1614.

Die um 1535 wohl als Renaissanceschloss wieder vollends aufgebaute Anlage blieb bewohnt, diente weiterhin als Herrschaftsmittelpunkt und überstand den Dreißigjährigen Krieg offenbar weitgehend unbeschadet. Noch während des großen Krieges hatte 1623 Georg von Steinkallenfels seinen ältesten Sohn Wolf Heinrich als Universalerben bestimmt, dem nach dem Ableben des Vaters einerseits die damals noch intakte Burg sowie andererseits alle bestehenden Schulden zufallen sollten. Jedoch bewirtschafteten entgegen dem väterlichen Willen später der vorgenannte Wolf Heinrich zusammen mit seinem Bruder das Erbe gemeinsam.
Nach Beendigung des großen Krieges erbte 1653 Friedrich vom Stein die Burg, Herrschaft und die kriegsbedingt aufgelaufenen Schulden. Er war jedoch außerstande, die Verbindlichkeiten abzulösen, zumal seiner Schwester Anna, die mit Wiprecht von Helmstatt verheiratet war, 1.800 Gulden als Heiratsgut zustanden. Mangels Bargeld verpfändete daher der Erbe Burg und Herrschaft Bundenbach. Letztlich blieb der Steinkallenfelser jedoch zahlungsunfähig, und daher erwirkte Wiprecht von Helmstatt 1660 ein Urteil vor dem Reichskammergericht: Friedrich von Steinkallenfels hatte das Heiratsgut nebst der mittlerweile angefallenen Zinsen sowie die Gerichtskosten zu zahlen. Trotz dieses eindeutigen Urteils endete der Rechtsstreit keineswegs: Nach einem 1664 erlassenen kaiserlichen Exekutionsbefehl, den Friedrich von Steinkallenfels nicht nur ignorierte, sondern auch den Gerichtsboten misshandeln ließ, war die Anlage 1665 und 1669 Schauplatz gewaltsamer Räumungsversuche, die Friedrich, der die Burg in verteidigungsfähigen Zustand versetzt hatte, verhindern konnte. Erst 1690 glückte eine, von Soldaten unterstützte Räumung: Wiprecht von Helmstatt war nun uneingeschränkt Burgbesitzer.

Burg und Herrschaft Bundenbach, nun zum Spekulationsobjekt herabgesunken, wechselten schon vier Jahre später erneut den Besitzer, denn Wiprecht von Helmstatt veräußerte sie an seine Verwandten, die schottische Familie Cathcart of Carbiston. Im 18. Jahrhundert versank die Burg in die Bedeutungslosigkeit, da das in Zweibrücker Diensten stehende Familienoberhaupt den Wohnsitz 1720 in die Residenzstadt Zweibrücken verlegte. Wahrscheinlich war die Burg schon damals in keinem guten Zustand, denn beim Erwerb der Herrschaft Bundenbach durch das Herzogtum Zweibrücken 1777 fand Burg Bundenbach im Kaufvertrag keinerlei Beachtung mehr.

In der Franzosenzeit zogen die neuen Machthaber die Herrschaft und die Burgruine als Nationalgut ein. Das damals von armen Menschen noch teilweise bewohnte “alte Schloss„ wurde, nachdem 1806 ein erster Versuch gescheitert war, 1807 für 660 Gulden an Private versteigert. Letztlich scheiterte auch dieses Rechtsgeschäft, so dass erst 1809 bei einem weiteren Versteigerungstermin das Anwesen an den Feldmesser Peter Brand aus Mainz fiel. Dieser verkaufte es noch im gleichen Jahr an den Großbundenbacher Landwirt Jacob Schmitt. In den folgenden Jahren diente die ehemalige Burg Bundenbach, von der damals noch starke Ringmauern, zwei Torgebäude mit (zerstören) Zugbrücken, ein Turm mit kunstvoller Wendeltreppe sowie ein größerer Keller erhalten waren, als willkommener Steinbruch.
nach oben
Baubeschreibung
Obwohl Burg Bundenbach zu den wenigen Anlagen im heute pfälzischen Raum gehörte, die die Zerstörungen im 17. Jahrhundert leidlich überstanden hatten, sah schon 1839 der Bundenbacher Pfarrer lediglich “wenig aufgehendes Mauerwerk, welches dem Abbruch trotzte, sowie eine schön gehauene Fensterumrahmung„, und 1858 entdeckte August Becker am “rasigen Thalhang nur noch wenige Trümmer„. Daran hat sich nur wenig geändert.
Dorf und Burg liegen am Westende eines Hochplateaus, das im Norden und Süden, insbesondere aber im Westen steil abfällt. Der Zugang führte – ebenso wie der moderne Fahrweg – vom östlich oberhalb der Burgstelle gelegenen Dorf entlang des Südhangs zu einem dreifach terrassierten Plateau, dessen West-, Nord- und Südseiten steil zum Bundenbachtal bzw. einem kleineren Seitental abfallen. Hier erstreckte sich in Spornlage die quadratische (ältere) obere Burg sowie eine polygonale untere Anlage. Letztere umschließt die Oberburg im Norden, Süden und Westen.
Ein seit 1970 fast vollständig verfüllter Halsgraben trennte an der östlichen Angriffsseite den recht breiten Bergrücken vom weiter ansteigenden Gelände ab. Dieses aus dem Fels geschrotete breite Abstandshindernis konnte mittels einer noch Ende des 17. Jahrhunderts mehrfach erwähnten Zugbrücke überschritten werden. Von diesem Bauwerk, d.h. vom östlichen Brückenkopf, künden an der Südostecke des Grabenrandes noch einige in situ befindliche, sorgfältig versetzte, große Glattquader ohne Randschlag.
nach oben
Unterburg
Jenseits des ehemaligen Halsgrabens ist im Norden, Süden und Westen der älteren Oberburg eine mehrere Meter tiefer liegende Terrasse vorgelagert, die einst die Baulichkeiten der siebeneckigen unteren Anlage trug. Aufgehendes Mauerwerk findet sich hier nur noch an wenigen Stellen. Im Bereich der südlichen Unterburg, die von Gestrüpp und Bäumen überwuchert nur schwer zugänglich ist, überdeckt Schutt der Oberburg die kargen Fundamentreste abgegangener Gebäude.
Der Bereich der westlichen und nördlichen Unterburg dient seit dem 19. Jahrhundert als Wiese, d.h. aufgehendes Mauerwerk der ehemaligen Bebauung sind, mit Ausnahme verstürzter Grundmauern oder der unteren Steinreihen von Stütz- und Umfassungsmauern an den Rändern der Steilhänge, nicht mehr sichtbar. Ob eine tiefer gelegene größere Ackerfläche am Westende der Anlage, die sich bis zum Ende des Bergsporns erstreckt, zur Unterburg zu rechnen ist, kann derzeit mangels archäologischer Untersuchungen nicht abschließend geklärt werden.

Oberburg
Gegenüber dem bereits erwähnten Brückenkopf des Hauptzugangs deckte man auf der Grabenwestseite 1969 zahlreiche große, glatte Sandsteinquader auf, die dem Fundament eines Torgebäudes zugerechnet werden. Dieser Torbau war offensichtlich – ähnlich dem von Burg Wilenstein – in die Schildmauer integriert, die zusammen mit dem Halsgraben die östliche Angriffsseite deckte. Aufgehendes Mauerwerk dieser Fortifikation ist lediglich an der Südostecke erhalten. Den hier noch hoch aufragenden Schildmauerrest dominiert ein starker, schräg dossierter Strebepfeiler. Nach Westen schließt sich die hier ebenfalls mehrere Meter hoch erhaltene Außenmauer der Oberburg an. Unmittelbar neben dem Strebepfeiler befindet sich im oberen Drittel der aus Bruchsteinen errichteten Außenmauer der Rest eines (später eingebauten?) profilierten Rechteckfensters.
Die im weiteren Verlauf nur noch einige Meter hohe Mauer begrenzte jenen Burgteil, der 1377 als oberstes Haus bezeichnet wurde. Er umfasst das mehrere Meter über der Unterburg gelegene obere Plateau. Das (wenige) sichtbar aufgehende Mauerwerk besteht in den unteren Lagen aus glatt behauenen größeren Sandsteinquadern. Die oberen Reihen weisen überwiegend Bruchsteine auf. Ein ähnlicher Befund ist auch bei den Resten der westlichen und nördlichen, fast vollständig überdeckten Umfassungsmauer zu vermuten. Diesem Mauerteil und dem Torbau benachbart lehnte sich ein recht schmales Gebäude unbekannter Funktion an.
Im Zentrum der Oberburg ist nur wenig aufgehendes Mauerwerk eines quadratischen Wohnturms sichtbar. In der Mittelachse des Baus wurden 1977 im Erdgeschoss die unteren Trommeln von zwei starken Sandsteinsäulen freigelegt, die als Gewölbestützen dienten.
Unbekannt sind die Standorte der 1389 erwähnten Burgkapelle und einer zweiten beweglichen Brücke.

Das Objekt ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Südwestpfalz wie folgt angegeben: “Burgruine westlich der Ortslage im Welgesgrund Halsgraben und zweigeschossige Mauerecke erhalten, Sandsteinquader, 15./16. Jh.„ (GDKE 2018, S. 18).
nach oben
(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Literatur

Bonkhoff, Bernhard H. (1981)
Großbundenbach, Kleinbundenbach, Mörsbach. Ein Dorfbuch. S. 1-277, Meisenheim.
Dellwing, Herbert; Kubach, Hans E. (1981)
Die Kunstdenkmäler des Kreises Pirmasens. 2: Die Kunstdenkmäler der Stadt und des ehemaligen Landkreises Zweibrücken. ( Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz, Teilband 7.) S. 538-541, München.
Frey, Johann Michael (1837)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 4. S. 164-166, Speyer.
Gärtner, Peter (1854)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 1. S. 193-196, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Südwestpfalz. Denkmalverzeichnis Kreis Südwestpfalz, 2. Juli 2018. S. 18, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Südwestpfalz, abgerufen am 21.11.2018
Keddigkeit, Jürgen / Keddigkeit, Jürgen et alteri (Hrsg.) (2002)
Bundenbach. In: Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. A-E,, S. 333-343, Kaiserslautern (3. Auflage).
Pöhlmann, Carl (1938)
Geschichte der Grafen von Zweibrücken aus der Zweibrücker Linie. Band 30. (Schriftenreihe zur badischen Landesgeschichte.) S. 100, München.

Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Schlossstraße
Ort
66501 Großbundenbach
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Übernahme aus externer Fachdatenbank

Empfohlene Zitierweise

Urheberrechtlicher Hinweis
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Empfohlene Zitierweise
„Burgruine Bundenbach bei Großbundenbach”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-276901 (Abgerufen: 19. April 2024)
Seitenanfang