Stindermühle und Stinderhof in Erkrath

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Erkrath
Kreis(e): Mettmann
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 13′ 59,1″ N: 6° 55′ 20,08″ O 51,23308°N: 6,92224°O
Koordinate UTM 32.354.943,20 m: 5.677.796,17 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.564.457,15 m: 5.677.981,30 m
  • Historisches Foto um 1915 - Stinderhöfe und Stindermühle bei Erkrath

    Historisches Foto um 1915 - Stinderhöfe und Stindermühle bei Erkrath

    Copyright-Hinweis:
    Osmann, Horst-Ulrich (Repro) / unbekannt
    Fotograf/Urheber:
    unbekannt
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Historische Ansichtskarte um 1930 - Stindermühle bei Erkrath

    Historische Ansichtskarte um 1930 - Stindermühle bei Erkrath

    Copyright-Hinweis:
    Osmann, Horst-Ulrich (Repro) / Urheber unbekannt
    Fotograf/Urheber:
    unbekannt
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Stindermühle bei Erkrath (1998)

    Stindermühle bei Erkrath (1998)

    Copyright-Hinweis:
    Osmann, Horst-Ulrich
    Fotograf/Urheber:
    Horst-Ulrich Osmann
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Die Stindermühle im naturbelassenen Landschaftsschutzgebiet des Erkrather Stinderbachtals ist seit mehr als hundert Jahren ein beliebtes Wander- und Ausflugsziel. Schon vor dem Ersten Weltkrieg betrieben die Besitzer neben Mühle und Landwirtschaft eine sogenannte Sommerwirtschaft, in der die Gäste mit hauseigenen Erzeugnissen bewirtet wurden (Wanderführer 1914, S. 15). 1928 erlangte man eine gastronomische Vollkonzession, die vormalige Sommerwirtschaft wandelte sich zum populären, überörtlich bekannten Ausflugslokal mit Gondelteich und großem Kinderspielplatz. Beide Attraktionen bestehen heute nicht mehr, längst vergessen ist auch, dass Stinderhof und Mühle in historischer Zeit eine Wirtschaftseinheit bildeten, die zur Honschaft Hubbelrath gehörten und erst 1930 mit der seinerzeitigen kommunalen Neuordnung der Gemeinde Erkrath zugeschlagen wurden.

Der Hausname „Stinderhof/Stindermühle“
Früheste Geschichte
Besitzfolge des Stinderhofes mit Mühle
Hof- und Mühlenpächter

Der Hausname „Stinderhof/Stindermühle“
Die älteste Form des heutigen Haus- und Hofnamen findet sich in Urkunden des 15. Jahrhunderts als „Steinrode bzw. Steinrade“ (Niederau 1970). Gut einhundert Jahre später schrieb man „Steineren“ und „Stinderen“. Die Verkaufsurkunde von 1659 enthält die Variante „Steinrader“ oder „Stindererhof“, 1707 bzw. 1732 heißt es dann „Stinderhof“ (LAV NRW R, Stift Gerresheim, U 453 und Akte 30). Der ursprüngliche „Rode“-Name wurde durch frühneuzeitliche Namensvariationen allmählich immer mehr verstümmelt und ist heute nicht mehr erkennbar. Wenn man für den originären Namen die Interpretation „Rodung im Stein“ akzeptieren will, so wird diese These gestützt durch Aufschlüsse von Flinzschiefer in unmittelbarer Nähe der Hofschaft, die in späteren Jahrhunderten zeitweise auch für den kommerziellen Abbau von Dachschiefer genutzt wurden (Schürmann 2000).
nach oben

Früheste Geschichte
Stinderhof mit Mühle, aber auch der bei einer früheren Teilung daraus hervorgegangene angrenzende Kindshof, waren wohl seit frühester Zeit immer Teil des Oberhofes Hubbelrath. Dieser war einer von zwölf Oberhöfen des Stiftes Gerresheim, die dem stiftseigenen Fron- oder Haupthof Dern unterstanden. Die Protokolle des Hubbelrather Hofgerichtes ab 1592 belegen, das zwei Höfe in Dorp je einen Mann zum Hofgericht entsenden mussten (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 1a, 1592 - 1628). Mit hoher Wahrscheinlichkeit waren damit Stinder- und Kindshof gemeint.

Um 1695 heißt es im Lagerbuch des Amtes Mettmann unter Honschaft Hubbelrath: „Stinder Hoff, ein schatz- und steuerbares Gut, pflüget der Halbmann mit zwey Pferden. Zu besagtem Gut gehörig ein Mühlgen, beyde Theile zustendig dem Herrn Pütz zu Collen“ (LAV NRW R, J-B, Hofkammer, Kellnerei Mettmann B 1).

Eine Hälfte des Hofes Hubbelrath hatte das Stift Gerresheim am 29. Mai 950 als Schenkung des Erzbischofs Wichfried von Köln erhalten, die andere Hälfte wurde dem Kölner Ursulastift zugewiesen (Ennen/Eckertz 1860). Nicht explizit bezeugt, aber dennoch möglich ist, dass schon 950 Stinderhof und Mühle Teil des Hofes Hubbelrath waren. Das Stift Gerresheim übertrug die Wirtschaftsführung der Oberhöfe an Ministeriale mit der Amtsbezeichnung Villicus oder Schultheiß. Das Amt ging häufig vom Vater auf den Sohn über. Die Schultheißenfamilien versuchten mit der Zeit, das Stiftseigentum als Eigenbesitz zu entfremden. Im Streit um die Besitzrechte zwischen Ludekin von Winkelhausen und dem Stift urteilte Graf Adolf von Berg 1322, dass Ludekin nur noch einen seiner Söhne für längstens 30 Jahre als Villicus nominieren dürfe, danach solle der Hof Hubbelrath an das Stift zurückfallen (LAV NRW R, Stift Gerresheim, U 40 und 42; Weidenhaupt 1954). Ab 1. Mai 1399 erhält Dietrich von Bruchhausen den Oberhof Hubbelrath zur Pacht (LAV NRW R, Stift Gerresheim, U 149).
nach oben

Besitzfolge des Stinderhofes mit Mühle
Konrad von Bruchhausen, Sohn des Dietrich, Richter des Amtes Mettmann, kaufte um 1460/61 von Gerhard Frick aus Gräfrath zusammen mit einem der Höfe auf der Steinkaule auch den Steinroder Hof mit zugehöriger Mühle. Der später Stinderhof genannte Besitz ging im Erbgang an seinen Sohn Wilhelm, ebenfalls Richter des Amtes Mettmann, der sich nachfolgend von Steinrath nannte. Als Besitzer folgen Adolf von Steinrath, Schultheiß im Amt Steinbach (heute Lindlar, Oberbergischer Kreis), Wilhelm von Steinrath, Schultheiß im Amt Steinbach und letztlich Johann von Steinrath (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30).
Am 27. Juli 1595 beurkundeten die Eheleute Johann von Steinrath und Elisabeth Hahn, dass sie ihren Hof zu Stinderen in der Honschaft Dorp, Kirchspiel und Landgericht Erkrath (Im folgenden Urkundentext heißt es: in Honschaft Hubbelrath, Kirchspiel und Landgericht Erkrath) als freies, Schatz- und Dienstfrei angesehenes Gut, an weyland (verstorbenen) Roland von Waldenburg genannt Schenkern zu Unterbach und dessen Frau Irmgard von Orsbeck gegen die Fischerei in der Sülz vertauscht hatten. Nachträglich stellte sich heraus, dass vom Hof Erbschatz zu zahlen war. Diese Verpflichtung wurde auf den bisher Schatz- und Dienstfreien Hof zu Düssel, im Kirchspiel und Landgericht Gerresheim, Honschaft Vennhausen gelegen, übertragen (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30).

Die Familie von Waldenburg, genannt Schenkern zu Unterbach, hat Hof und Mühle nur wenige Jahrzehnte behalten. Franz Hermann von Bree verkaufte am 30. Dezember 1659 den Stinderhof mitsamt zugehöriger Mühle für 3.100 Taler an den geheimen Rat Heinrich Schnell und dessen Frau Anna Maria Cronenberg (LAV NRW R, Stift Gerresheim, U 453; Degenhard 2001). Im Erbgang gelangten Hof und Mühle an ihre Tochter Anna Lucia Schnell, Ehefrau des Kölner Bürgermeisters Johann zum Pütz. Er verkaufte den Stinderhof mit Mühle am 10. Juni 1704 für 4.500 Reichstaler an das Stift Gerresheim (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30). In dessen Besitz blieb der Hof bis zur Säkularisation 1803, dann wurde er der Domänenverwaltung unterstellt. 1883 kaufte Familie Gumpertz den Stinderhof, er ist bis heute im Familienbesitz.
nach oben

Hof- und Mühlenpächter
Die jeweiligen Eigentümer haben den Stinderhof mit Mühle immer durch Pächter bewirtschaften lassen, deren Abfolge durch Urkunden und Verträge seit dem späten 17. Jahrhundert überliefert ist. Johann zum Pütz verpachtet am 10. Januar 1683 den Stinderhof und die unterhalb gelegene Mühle – beide mit Haus, Hof, Scheuer, Stallungen und dabei stehendem kleinen Haus – auf zwölf Jahre an Peter Panhofen und Ehefrau Eva vom Grafenberg (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30). Eva wird eine Tochter des Tillmann vom Grafenberg, Halbmann zu Stindern, und seiner Frau Margarethe gewesen sein (Degenhard/Kels/Strahl 1999, 3.2, S. 431; Buschmann-Höltgen 1985). Peter Panhofen heiratete nach dem Tod seiner ersten Frau um 1695/96 Agnes Rollender, eine 1676 auf dem oberhalb gelegenen Rollenderhof geborene Tochter von Johann Rollender und Anna Schultheis (Degenhard/Kels/Strahl 1999, 3.2, S. 359). Das Ehepaar Panhofen erhält am 15. März 1696 für zwölf Jahre einen Pachtvertrag für Stinderhof und Mühle (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30). Nach der Taufe ihrer Tochter Maria Gertrud fünf Monate später, am 14. August 1696 (Degenhard/Kels/Strahl 1999, 3.2, S. 325), scheint die junge Mutter Agnes Rollender bald darauf gestorben zu sein, denn 1699 heiratet Peter Panhofen in dritter Ehe Agnes Platz (oder Pletz?) aus Erkrath (Degenhard/Kels/Strahl 1999, 3.2, S. 331).

Offensichtlich hatte Peter Panhofen aus seiner zweiten Ehe nur Tochter Maria Gertrud. Gemeinsam mit ihr – sie war erst 11 Jahre alt – schloss er am 27. Dezember 1707 einen dritten Pachtvertrag mit dem Stift Gerresheim ab, das den Stinderhof mit Mühle 1704 gekauft hatte (LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akte 30). Nach dem Tod von Peter Panhofen verpachtete das Stift Gerresheim am 6.6.1720 Hof und Mühle wiederum auf zwölf Jahre an Johann Wilhelm Pütz aus Gerresheim, und seine Ehefrau Catharina Rollender (Degenhard/Kels/Strahl 1999, 3.1, S. 413 und 3.2, S. 343). Sie war ebenfalls eine Tochter des Johann Rollender und der Anna Schultheis und damit Schwägerin des Peter Panhofen. Abweichend vom Pachtvertrag des Jahres 1720 enthalten Eintragungen im Erkrather Kirchenbuch Hinweise darauf, dass Johann Wilhelm Pütz schon ab 1711 den Stinderhof bewirtschaftete. 1732 wird der Pachtvertrag für beide Objekte erneuert. Im Verlauf der zwölfjährigen Pachtperiode verstirbt Johann Wilhelm Pütz. Seine Witwe erhielt gemeinsam mit ihrem ältesten Sohn Johann Pütz am 2. Januar 1744 einen neuen Pachtvertrag. Vier Jahre später heiratete der Sohn Catharina Elisabeth Hartberg. In der Ehe werden 1749 und 1752 zwei Söhne geboren, Johann Pütz stirbt 1753 im 42. Lebensjahr. Seine Witwe Elisabeth Hartberg, die mit zwei Söhnen zurück bleibt, erhält am 26.9.1753 einen neuen Pachtvertrag. In Erfüllung der darin eingegangenen Verpflichtung zu einer neuen Ehe heiratet sie am 29. Juni 1754 in Hubbelrath Johann Wilhelm Cürten, Witwer von Gertrud Schultes.
nach oben

Das Ehepaar Cürten/Hartberg scheint Stinderhof und Mühle nicht mehr lange bewirtschaftet zu haben. Am 24. Mai 1762 vergibt das Stift Gerresheim einen neuen, zwölfjährigen Pachtvertrag für Stinderhof und zugehöriger Mahlmühle an Hermann Tappert aus Köln und dessen Ehefrau Agnes Jäger aus Bilk. Tappert muss bei Vertragsschluss annähernd 60 Jahre alt gewesen sein, denn das Paar hatte bereits 1726 in Bilk geheiratet. Vermutlich wegen seines hohen Alters tritt er schon 1767 vom Pachtvertrag für die Mühle zurück und führt vorläufig nur den Pachtvertrag für den Stinderhof weiter. Ab 1773 tritt sein Sohn Wilhelm Tappert mit Ehefrau Elisabeth Liethen in den Pachtvertrag ein.

Die Stindermühle wurde fortan nur noch als Einzelobjekt verpachtet. Erster Pächter für zunächst sechs Jahre wurde 1767 Johann Heinrich Hoff und Maria Catharina Ickenrath, 1773 erfolgte eine Pachtverlängerung bis 1779. In den Pachtvertrag mit dem Stift Gerresheim tritt am 27. September 1779 Heinrich Drenhaus (Drinhaus) aus Wattenscheid mit seiner Frau Anna Catharina Grobs (Grots) aus Erkrath ein. Ihm folgt sein gleichnamiger Sohn, der noch 1838 im Adressbuch als Müller der Stindermühle geführt wird (Brüning/Krackrügge 1838). 1876 kaufte Gustav Stephan die Mühle, sie ist bis heute im Familienbesitz. Der Mahlbetrieb wurde 1928 eingestellt, seit 1984 stehen die Gebäude unter Denkmalschutz.

(Horst-Ulrich Osmann, Bergischer Geschichtsverein Abteilung Erkrath, 2017)

Quellen
  • Wanderführer des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für die Bürgermeisterei Erkrath und Umgebung, 1914, S. 15.
  • LAV NRW R, J-B, Hofkammer, Kellnerei Mettmann B 1.
  • LAV NRW R, Stift Gerresheim, Akten 1a, 1592 – 1628, 30, U 40 und 42, U 149, U 453.
nach oben

Literatur

Brüning, Johannes Rütger; Krackrügge, Goswin (Hrsg.) (1838)
Offizielles Adress-Buch für Rheinland-Westphalen. Zum Vortheil armer Kranken. Elberfeld.
Buschmann-Höltgen, Ingrid (1985)
Höfe und Familien im Kirchspiel Gerresheim vor 1805. S. 348, Ratingen.
Degenhard, Monika (2001)
Die Pächter von Stinderhof und Stindermühle in Erkrath. In: Düsseldorfer Familienkunde, S. 3-86. Ratingen.
Degenhard, Monika; Kels, Irmgard; Strahl, Alfred (1999)
Düsseldorfer Trauregister, Personengeschichtliches Nachschlagewerk (mehrere Bände). Düsseldorf.
Ennen, Leonard; Eckartz, Gottfried (Hrsg.) (1860)
Quellen zur Geschichte der Stadt Köln. Band 1. S. 464, Köln.
Niederau, Kurt (1970)
Die von Bruchhausen – von Steinrath. Zur Geschichte des Bergischen Adels. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Band 85, S. 75-128. o. O.
Schürmann, Manfred (2000)
Schiefergruben bei Erkrath. In: Niederbergische Geschichte, Band 3, S. 17 ff. Erkrath.
Weidenhaupt, Hugo (1954)
Das Kanonissenstift Gerresheim. In: Düsseldorfer Jahrbuch 46, Düsseldorf.

Stindermühle und Stinderhof in Erkrath

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Stindertalweg
Ort
40699 Erkrath
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Archivauswertung

Empfohlene Zitierweise

Urheberrechtlicher Hinweis
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Empfohlene Zitierweise
Horst-Ulrich Osmann: „Stindermühle und Stinderhof in Erkrath”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-265501 (Abgerufen: 25. April 2024)
Seitenanfang