Um die letzten noch ungeklärten deutschen Gebietsfragen zu klären, trat Anfang 1816 im Frankfurt am Main die Territorialkommission zusammen. Bei dieser wurde das an Oldenburg abzutretende Gebiet festgelegt. Preußen erreichte, dass Kirn, welches eigentlich auch an Oldenburg gehen sollte, bei Preußen verblieb. Peter Friedlich Ludwig wollte zunächst den Vorschlag der Territorialkommission nicht annehmen. Er erhoffte noch immer, ein näher an Oldenburg gelegenes Gebiet zugewiesen zu bekommen. Nachdem von russischer Seite keine Hilfe zu erwarten war, nahm der Herzog den Vorschlag der Kommission mit monatelanger Verspätung an.
Im Oktober 1816 schickte Herr von Berg, Herzoglich-Holsteinisch-Oldenburgischer Gesandter am Deutschen Bundestag, seinen Sekretär Carl Christian Ludwig Starklof (1789–1850) an die Nahe. Er erstellte einen Bericht über die Menschen und die Zustände im zugewiesenen Landstrich. Im Januar 1817 bereiste von Berg selbst das Gebiet, um die zur bestellende Regierung und den Verwaltungsapparat zu organisieren.
Erst am 9. April 1817 konnte das Gebiet in Frankfurt am Main offiziell von Preußen an Oldenburg übergeben werden. Der Herzog hatte im Vorfeld abermals erfolglos versucht, ein anderes Gebiet als Entschädigung zu erhalten. Am 16. April 1817 ergriff der Herzog Besitz über das Land an der Nahe und er benannte es „Fürstentum Birkenfeld“, um an die ehemals badische Herrschaft in Birkenfeld zu erinnern. Noch am selben Tag wurde die Angliederung an Oldenburg und die Preußische Abtretungsurkunde öffentlich im neuen Fürstentum bekanntgemacht. An diesem Tage reisten Vertreter des Herzogs über Kirn nach Oberstein, wo sie ein Empfangskomitee bestehend aus Gendarmerie, Bürgermiliz und einer Schar in weiß gekleideter, blumengeschmückter, jungfräulicher Bürgertöchter in Empfang nahm. Die Reise endete in Birkenfeld, wo ebenfalls eine große Zahl jungfräulicher Bürgertöchter auf die Ankömmlinge warteten.
Am 19. April 1817 begann eine Regierungskommission, bestehend als Regierungsrat Wibel als Direktor sowie den bisherigen Preußischen Kreisdirektoren zu Birkenfeld und Oberstein, Gerhards und Weirich, mit der Tätigkeit als oberste Verwaltungsbehörde. Zur Feier des Tages spendete der nicht angereiste Herzog 1.000 Gulden an die Armen sowie 1.500 Gulden für den Fruchtankauf für das neue Fürstentum.
Der Code Civil behielt zunächst seine Gültigkeit. Im August 1817 besuchte Peter Friedrich Ludwig erstmals das Fürstentum und bereiste es. Nach seiner Rückkehr nach Oldenburg verfasste er das Staatsgrundgesetz mit dem Namen: „Landesherrliche Verordnung über die Einrichtung der Regierung im Fürstentum Birkenfeld“. Er schaffte die Französischen Schwurgerichte und öffentlichen Gerichtsverfahren ab und führte eine absolutistische Gerichtsbarkeit und Verwaltung ein. Die Regierung des Fürstentums durfte dem Herzog zwar Gesetzesvorschläge machen, der Herzog konnte aber allein über die Einführung neuer Gesetze bestimmen. Als Regierung wurde das „Regierungskollegium zu Birkenfeld“ eingeführt, ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Gremium.
Einige der in Französischen Zeit gewonnenen Freiheiten wurden durch den absolutistischen Herrschaftsstil der Oldenburger stark eingeschränkt oder abgeschafft. Die Bevölkerung stand dieser Entwicklung häufig sehr kritisch gegenüber.
Im Jahre 1918 verblieb das Gebiet als Landesteil bei Oldenburg. Erst im Jahre 1937 erfolgte die Integration in Preußen. Seit 1946 ist der nördliche Teil des ehemaligen Fürstentums Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Das Gebiet südlich von Nohfelden gehört heute zum Saarland.
(Jörn Schultheiß, Universität Koblenz-Landau, 2016)