An der Pfaffenstraße, etwa 2,5 km westlich von dem kleinen Dorf Thranenweier, befindet sich mitten im Wald ein etwa 30 cm hoher Stein. Dabei handelt es sich um einen historischen Grenzstein, dessen Querschnitt quadratisch und dessen Kopf flach ist. Der Grenzstein steht auf der westlichen Seite von der Pfaffenstraße, im Bereich zwischen Ruppelstein und Hohlweide. Nach heutigen GPS-Daten liegt der Grenzstein auf einer Höhe von 705 m ü. NN.
Allgemein dienen Grenzsteine der Grenzmarkierung und werden in Deutschland etwa seit dem 15. Jahrhundert gesetzt. Durch Grenzen wurde vor allem in früherer Zeit die Fläche des Grundbesitzes markiert und das Recht auf Nutzung des Gebietes festgelegt. Zudem diente die Grenzmarkierung der Abgrenzung von Gebieten, sodass genau ersichtlich wurde, wann das eine Gebiet aufhörte und das andere Gebiet begann. Heute stehen Grenzsteine nicht nur auf der Staatsgrenze, denn im Landesinneren sind auch gegenwärtig noch viele ehemalige Grenzsteine zu finden, die als Überbleibsel auf ehemalige Grenzverläufe hinweisen. Die Pfaffenstraße hat eine hohe historische Bedeutung, beispielsweise fungierte sie als direkte Verbindung zwischen dem Trierischen und dem Kurmainzischen Bistum. Ab etwa Ende des 15. Jahrhunderts / Beginn des 16. Jahrhunderts wurde die Pfaffenstraße vermutlich als Handels- und Heeresweg genutzt, wobei vor allem Holzkohle aus den in den Wäldern liegenden Köhlern transportiert wurde. Außerdem existierte vermutlich genau entlang dieser Straße ein tiefer Grenzgraben, der als Grenze zwischen Kurtrier und Sponheim fungierte. Im Bereich der Pfaffenstraße kam es im 16. Jahrhundert jedoch immer wieder zu Grenzstreitigkeiten zwischen der Grafschaft Sponheim und dem Kurfürstentum von Trier, da beide ihr Territorium ausweiten wollten. Erst im Jahr 1758 wurden die Grenzstreitigkeiten durch den sogenannten Dhronecker Vertrag zwischen Kurtrier, Sponheim und den Wild- und Rheingrafen geklärt, woraufhin Grenzsteine, mit dem jeweiligen Hoheitszeichen, gesetzt wurden.
Ob es sich bei dem Grenzstein um einen Stein aus dieser Zeit handelt, kann allerdings nicht sicher festgemacht werden, da auf den Seiten des Grenzsteines weder eine Nummer, noch eine Jahreszahl oder ein Hoheitszeichen erkennbar ist. Es kann durchaus auch sein, dass der Grenzstein schon vor dem Abschluss des Dhronecker Vertrags zur Grenzmarkierung gesetzt wurde. Häufig wurden entlang der Grenzlinie zunächst kleine, unbearbeitete Gesteinsblöcke gesetzt. Diese wurden dann meist durch größere Grenzsteine, die mit Zeichen markiert waren, ersetzt, wobei die alten Grenzsteine oftmals stehen gelassen wurden. Im Laufe der Zeit verliefen entlang der Pfaffenstraße verschiedene Grenzen, so war sie beispielsweise Handelsweg und bedeutende Grenzlinie zugleich. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts verläuft entlang der Pfaffenstraße, wo sich auch der Grenzstein befindet, eine Landkreisgrenze, die heute noch die Grenze der Landkreise Birkenfeld und Bernkastel-Wittlich markiert.
(Nina Krämer, Universität Koblenz-Landau, 2016)
Literatur
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2013)
Landschaft im Wandel. Blatt 6208 Morscheid-Riedenburg. Historische Kartenblätter von 1811-2002. Maßstab 1:25000. Koblenz.
Philippi, Nikolaus (2009)
Grenzsteine in Deutschland. Entstehung und Geschichte der Grenzsteine als steinerne Zeugen in Wald und Flur. Bad Langensalza (1. Auflage).
Weber, R. (2011)
Trier contra Spanheim. Territoriale Eingriffe und Streitereien um Bistumswald und „Pfaffenstraß“ im südöstlichen Hunsrück 1408-1796. Trier.
Grenzstein der Pfaffenstraße zwischen Ruppelstein und Hohlweide
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