Der Name des Gebietes ist bereits auf einer preußischen Karte von 1811/12 erwähnt und als Wiesen-und Waldgebiet nahe des Riedfloßes eingezeichnet (vgl. Bezirksregierung Koblenz 1987). Allerdings wurde dieses Territorium erst Ende der 1970er Jahren wegen seiner bestandsbedrohten Pflanzenarten sowie zur Erhaltung des dort existenten Feuchtgebietes mit seinen Wasser- und Moorflächen zum Naturschutzgebiet ausgerufen. Von 1979 bis 1987 umfasste das Gebiet des Riedbruchs nur etwa die Hälfte der angegebenen Fläche, erst 1987 wurde es nach Nordwesten hin fast um das Doppelte vergrößert. Das Naturschutzgebiet umfasst von 1987 bis heute die Abteilungen 69, 70, 125 und 126, sowie eine Teilfläche des Staatswaldes (Forstamt Dhronecken) aus der Abteilung 68, welche nördlich der Zufahrtsstraße zum Forsthaus Tranenweier und westlich der K49 gelegen ist. In der Gemarkung Börfink sind das, Flur 4, die Flurstücke 3/1, 3/3, 3/4, 5/1 teilweise und 16/19 teilweise. Außerdem liegt eine Teilfläche des Flurs 1, Flurstück 1/132, ebenfalls im Naturschutzgebiet, nämlich in der Gemarkung Allenbach (vgl. ebd.).
(Fee Weiss, Universität Koblenz-Landau, 2016)