Unweit der um 100 n. Chr. gegründeten Colonia Ulpia Traiana entstand auf einem südlich der antiken Stadt gelegenen römerzeitlichen Gräberfeld das mittelalterliche Xanten.
Ausgangspunkt einer Stiftsgründung und der daran sich anschließenden Ortsbildung war eine Gedächtniszelle des 4. Jahrhunderts über einem Doppelgrab mit zwei gewaltsam, der Legende nach wegen ihres christlichen Glaubens getöteten Männern. Im Anschluss an die Immunität entwickelte sich spätestens im 10. Jahrhundert, südlich dem Michaelstor vorgelagert, eine Marktsiedlung. 1228 wurden durch den Kölner Erzbischof Heinrich von Müllenark die Stadtrechte verliehen. Der nun mit einer Befestigung umgebene Ort sollte die Kölner Territorienbildung gegen Kleve sichern.
Eine wesentliche Neuformung erfuhr die Stadt durch Erzbischof Friedrich von Saarwerden. Seit 1389 wurde die noch aus Wall, Graben und Holzpalisaden bestehende Befestigung ersetzt durch fünf Toranlagen mit einer allerdings nur zögernd verwirklichten Stadtmauer. Westlich an die Bischofsburg anschließend überspannte das Mitteltor den zwölf Meter breiten Immunitätsgraben. Durch einen Wehrgang war es verbunden mit dem zur Stadtmauer gehörenden Meertor. Mit Erneuerung der Stadtbefestigung wurde die Stadt endgültig in ihrer äußeren längsrechteckigen Form und in ihrer Ausdehnung festgelegt: während die nördliche Bebauung reduziert wurde, entstand nun das südliche Straßennetz jenseits der Hochstraße.
Seit 1292 war Xanten gemeinsamer Besitz von Kleve und Kurköln. Die Trennlinie wurde durch das Mitteltor definiert. 1444 wurde die Stadt durch Herzog Johann erobert und gehörte seither zu Kleve. Erst jetzt unter Klever Herrschaft wurde die Stadtmauer im 15. Jahrhundert vollendet. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Xanten 1641 von den Schweden eingenommen und entfestigt. Durch Verlagerung des Rheinlaufes versank die Stadt seit Mitte des 16. Jahrhunderts in Bedeutungslosigkeit. Nach schweren Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg mit dem Verlust von Rathaus, Kapuzinerkloster, Gasthauskapelle wurde die Stadt mit weitgehend maßstabsgerechten Neubauten wiederhergestellt.
Denkmalbereich Das Rheinische Amt für Denkmalpflege halte schon 1972 (damals Landeskonservator Rheinland) in einem Arbeitsheft Ensembles 1 den städtebaulichen Wert der Stadt dargestellt. Der Schutzbereich sollte die mittelalterliche Stadt mit Stadtmauer und Grabenzone und die angrenzende Colonia Ulpia Traiana umfassen. Dieser Vorschlag fand zunächst Berücksichtigung in einer Gestaltungssatzung von 1978, die den ganzen mittelalterlichen Stadtkern innerhalb der Wallanlagen umfasste. Verbunden war die Gestaltungssatzung mit einem in enger Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege durchgeführten Verfahren zur Aufstellung städtebaulicher Rahmen- und Bebauungspläne. Auf dieser Grundlage wollte die Stadt Xanten nur zögernd Satzungen nach dem Denkmalschutzrecht ausweisen. 1983 wurde eine Satzung für die Immunität ausgearbeitet und 1984 für die Wall- und Grabenzone. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege konnte sich mit seiner Auffassung, den ganzen mittelalterlichen Stadtkern einschließlich Wall- und Grabenzone mit einer Satzung zu schützen, nicht durchsetzen. Rechtskräftig wurde nur die Satzung zur Immunität. Der Denkmalbereich „Xanten - Wallgrabenzone“ ist einer von mehreren Denkmalbereichen, mit welchen das historische Erbe der Stadt Xanten aus nachantiker Zeit bewahrt werden sollte.
(Walter Buschmann, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn vor 1250
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